Ettlin Erich · Ständerat · 2021-12-01
Ettlin Erich · Ständerat · Obwalden · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2021-12-01
Wortprotokoll
Die Motion, es wurde schon erwähnt, wurde von unserer Schwesterkommission, der SGK-N, am 23. Juni 2021 eingereicht. Mit ihr wird der Bundesrat beauftragt - Herr Salzmann hat es schon gesagt -, dem Parlament bis Ende Juni 2023 eine Vorlage zur Revision des Epidemiengesetzes zu unterbreiten. Bis Ende Juni 2023! Wir haben Dezember 2021. Dabei sollen die Erkenntnisse aus der Covid-19-Pandemie in die Gesetzesrevision einfliessen.
Der Bundesrat, es wurde gesagt, beantragt die Annahme der Motion. Das geltende Gesetz trat am 1. Januar 2016 in Kraft. Bereits am 19. Juni 2020, also schon in der Pandemie, beauftragte der Bundesrat das EDI, die Arbeiten für die Revision des Gesetzes aufzunehmen und bis Ende 2023 - also nicht bis Ende Juni, sondern bis Ende 2023 - einen Entwurf in die Vernehmlassung zu geben. Eine Reihe laufender und bevorstehender Evaluationen, insbesondere zur Bewältigung der Pandemie, wird neue, vertiefte und detaillierte Erkenntnisse liefern. Das ist die Basis für unseren Entscheid.
Die Erfahrungen aus der Covid-19-Pandemie, die immer noch besteht, werden systematisch ausgewertet, und zwar nicht nur auf Bundes-, sondern auch auf Kantonsebene. Den Kantonen muss Zeit gegeben werden, die Ergebnisse ihrer Evaluation zu analysieren, um sie in den Revisionsentwurf des Epidemiengesetzes einfliessen zu lassen. Es ist zudem zu bedenken, dass die Pandemie noch nicht vorbei ist - ich habe es gesagt - und viele Akteure, insbesondere die Kantone, weiterhin stark mit dem Krisenmanagement beschäftigt sind. Die Bewertung erfordert also Zeit.
Wir haben uns in der Kommission stark mit dem Thema Zeit befasst. Es wurde in der Kommission eine Abänderung der Motion verlangt und besprochen, die eine Verlängerung bis Ende 2023 vorgesehen hätte. Derselbe Motionstext hätte demnach nicht bis Ende Juni 2023, sondern bis Ende 2023 gegolten. In Ihrer Kommission wurde der Bedarf nach einer Anpassung des Epidemiengesetzes nicht verneint. Er wurde auch bejaht, das ist unbestritten. Ich glaube, da sind wir uns mit dem Einzelantragsteller auch einig. Es müssen aber dazu, so die Kommission, zuerst Evaluationen durchgeführt werden, die insbesondere auch die verschiedenen Bereiche - der Antragsteller hat es gesagt - wie die Gesundheitspolitik, die Staatspolitik und die Sozialpolitik abdecken, also das Feld weiter öffnen, als es die Motion formuliert.
Zudem wurde auch festgestellt, dass ein so offen formulierter Auftrag an den Bundesrat zur Anpassung eines Gesetzes ohne eine vorgängige genaue Analyse nicht sinnvoll sei. Uns von der Kommission wurde von Mitgliedern der Geschäftsprüfungskommission mitgeteilt, dass vor Ende 2022 die 27 Inspektionsteile nicht abgeschlossen und dem Bundesrat noch keine Empfehlungen ausgesprochen werden können. In der Geschäftsprüfungskommission laufen so viele Projekte, die man erst Ende 2022 abschliesst, dass die Frist bis Juni 2023 sowieso unrealistisch wäre. Etliche der Empfehlungen, die dann aus der Geschäftsprüfungskommission kämen, beträfen den Gesundheitsbereich und das Epidemiengesetz. Der Bundesrat wird von dieser Seite her also nicht vor Ende 2022 ein Fazit haben können.
Zusammenfassend gesagt: Der Anpassungsbedarf wird nicht verneint, aber dieser ist gemäss Ihrer Kommission erst nach einer ganzheitlichen Analyse unter Berücksichtigung auch anderer Bereiche als nur der Gesundheitspolitik festzulegen.
Von den Befürwortern der Motion wurde geäussert, dass es schwierig sei, die Motion nicht zu unterstützen, da der Bedarf ja gegeben sei und der Bundesrat die Motion auch zur Annahme empfehle. Das stimmt; deshalb stellt sich in Ihren Kommissionen - Sie kennen das - in solchen Situationen [PAGE 1165] immer die Frage, ob man eine Motion, die unbestritten ist, deren Grundgehalt aber schon umgesetzt wird, annehmen oder ablehnen soll.
Ihre Kommission hat sich mit 8 zu 4 Stimmen dafür entschieden, die Motion abzulehnen. Sie hat sich auch gegen eine Abänderung der Motion entschieden. Sie geht davon aus, dass der Bundesrat das Epidemiengesetz sowieso überarbeitet, dass der Auftrag läuft, die Analysen gemacht werden und die Motion deshalb nicht notwendig ist.
Ich danke Ihnen für die Unterstützung des Antrages Ihrer Kommission.