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Schmid Martin · Ständerat · 2021-12-02

Schmid Martin · Ständerat · Graubünden · FDP-Liberale Fraktion · 2021-12-02

Wortprotokoll

In der Herbstsession 2020 beschloss das Parlament eine Totalrevision des CO2-Gesetzes, die Verminderungsziele und -massnahmen bis 2030 festlegen wollte. Weil das Volk in der Referendumsabstimmung vom 13. Juni 2021 die Vorlage ablehnte, fehlt insbesondere für die Befreiung der Unternehmungen von der CO2-Abgabe und für die CO2-Kompensationspflicht für Importeure fossiler Treibstoffe eine Anschlussregelung ab 1. Januar 2022.

Unsere Schwesterkommission, die UREK-N, hat daher an einer Sitzung beschlossen, das gesetzliche Ziel einer Reduktion um jährlich 1,5 Prozent gegenüber 1990 bis Ende 2024 fortzuschreiben. Diese Verminderung soll ab 2022 zumindest zu 75 Prozent im Inland erfolgen. Das Reduktionsziel bildet gleichzeitig einen Ankerpunkt, um den Umfang der CO2-Kompensationspflicht für Treibstoffimporteure vorzugeben. Damit die Entwickler von Klimaschutzprojekten über das Jahr 2024 hinaus eine gewisse Investitionssicherheit haben, soll der Bundesrat den Kompensationssatz auch losgelöst von einem Reduktionsziel festlegen können. Verminderungsverpflichtungen von Unternehmen, die von der CO2-Abgabe befreit sind, werden nach einem standardisierten Verfahren bis 2024 weitergeführt. Zur administrativen Vereinfachung führt das BAFU ein Informations- und Dokumentationssystem.

Sie wissen es, der Bundesrat hat diese Verlängerung auch unterstützt. Es geht darum, die bestehenden und bewährten Instrumente des CO2-Gesetzes bis 2024 zu verlängern, und in der Zwischenzeit soll unserem Rat ein weiteres CO2-Gesetz vorgelegt werden. Ich glaube, der Bundesrat wird in den nächsten Tagen mit der Vernehmlassung beginnen. Gleichzeitig ist unsere Schwesterkommission auch an der Bearbeitung der Gletscher-Initiative. Wir[NB]haben[NB]die[NB]indirekten[NB]Gegenentwürfe auch in der Kommission beraten; Sie kennen die Vorgeschichte. Die Fragen rund um das CO2-Gesetz werden also unseren Rat weiterhin beschäftigen.

Es geht hier einfach darum, diese Lücken, wie ich sie schon erwähnt habe, zu schliessen. Der Nationalrat hat verschiedene Minderheitsanträge diskutiert. Die einen wollten eher in Richtung Verschärfung gehen, die anderen haben das Volks-Nein zum CO2-Gesetz so interpretiert, dass es keine Treibstoffpreiserhöhungen geben sollte. Unsere Kommission hat sich, wie Sie der Fahne entnehmen können, eigentlich ohne weitere Anträge - ich komme noch mit einer einzigen Ausnahme - dem Nationalrat angeschlossen, weil wir der Auffassung sind, dass es bei dieser Vorlage jetzt um eine Verlängerung geht. Es geht hier nicht darum, politisch entweder Verschärfungen oder Erleichterungen einzubauen, sondern der bisherige Pfad soll weiter gegangen werden. Sie erkennen das in der Fahne; diese ist für ein solches Geschäft wirklich unspektakulär. [PAGE 1171]

Wir haben uns dem Nationalrat angeschlossen - eben mit einer Ausnahme, auf die ich noch zu sprechen kommen werde. Es hat viele Diskussionen gegeben, ob weitere Themen aufgenommen werden sollten. Aber alle haben sich zurückgehalten, weil es nur um eine Verlängerung der bestehenden und meines Erachtens auch bewährten Instrumente in diesem Bereich geht.

Wenn ich noch gewisse Punkte aufnehmen kann, dann ist es schon auch der Gedanke der Rechtssicherheit. Wir wollen ja nicht, dass diese Klimaschutzprojekte nicht in Angriff genommen werden. Wir möchten auch ein Signal aussenden, dass es nach 2024 eine Verlängerung geben wird. Die Reduktionsziele, die Pariser Klimaziele, sind weiterhin gültig. Wir haben uns verpflichtet, diese zu erreichen. In diesem Kontext ist eben auch diese Vorlage zu sehen. Es geht darum, auf diesem Pfad weiterzugehen, aber gleichzeitig auch der Wirtschaft, den Akteuren ein Signal zu geben, dass sie Rechtssicherheit und Investitionssicherheit haben, wenn sie in Klimaschutzprojekte investieren.

Wir haben auch darüber diskutiert, wie hoch der Inland- und der Auslandanteil der Reduktionsziele sein sollen. Sie erinnern sich an die Diskussion im Rahmen des CO2-Gesetzes. In dieser Vorlage haben wir jetzt die 25-Prozent-Möglichkeit vorgesehen. Wir haben darüber diskutiert, ob das Niveau höher sein müsste, um die Klimaschutzziele der Schweiz zu erreichen. Es wurde uns vonseiten der Verwaltung in einer verlässlichen Art und Weise klar dargelegt, dass mehr als diese 25 Prozent in dieser kurzen Zeit gar nicht möglich sind und dass das für die Kompensationen im Ausland, die neu eben auch zugelassen sein sollen, eine realistische Zielgrösse ist.

Wir haben uns auch die Frage gestellt, ob die Dauer bis 2024 richtig ist oder ob man darüber hinausgehen sollte. Wir sind der Meinung, dass wir bis dann ja ein CO2-Gesetz haben werden. Wir sind uns einig, dass wir das allenfalls nochmals verlängern müssen, wenn wir das nicht schaffen. Das ist die Aussage, die wir hier in den Raum stellen. Deshalb haben wir auch keine Veränderung vorgenommen.

Aus verfassungsrechtlicher Sicht ist anzufügen, dass das Gesetz in dieser Session verabschiedet werden sollte, dass eine gewisse Rückwirkung aber nicht zu vermeiden ist, weil nach der Verabschiedung noch die Referendumsfrist läuft. Wir sind aber der Auffassung, dass die Rückwirkung der Inkraftsetzung in diesem Bereich verfassungsrechtlich unproblematisch ist.

Dann habe ich noch eine letzte Bemerkung, die ich zu diesem Geschäft anbringen möchte. Die Redaktionskommission hat uns darauf hingewiesen, dass aufgrund der parlamentarischen Initiative Grossen Jürg 20.462, "Titel von Gesetzen müssen mit dem Inhalt übereinstimmen", in Zukunft Untertitel angefügt werden sollten. Hier bei diesem Geschäft würden die Untertitel fehlen. Deshalb würde sie vorschlagen, dass man hier quasi als Untertitel "Verlängerung des CO2-Gesetzes" anfügt. Wir haben das in der Kommission nicht diskutiert. Meine persönliche Meinung ist, dass es nicht ganz korrekt wäre, nur von einer Verlängerung zu sprechen, denn wir setzen den Absenkpfad fort. Es geht ja weiter. Der Bundesrat hätte aufgrund gewisser Detailbestimmungen Kompetenzen, die von den heutigen Regelungen abweichen. Das sind - ohne es jetzt allzu formalistisch zu machen - nicht mehr nur Verlängerungen, sondern materielle Unterschiede. Deshalb bin ich der Meinung, dass wir hier keine Veränderungen machen sollten. Die Schwesterkommission hat diesen Entwurf meines Erachtens richtig ausgearbeitet, und er ist korrekt. Ich würde davon absehen, einen Antrag zu stellen, hier den Titel zu ändern - das einfach noch zuhanden der Materialien.

In der Kommission fiel der Entscheid einstimmig. In diesem Sinne bitte ich Sie, auf die Vorlage einzutreten. Ich werde mich dann einzig dort, wo wir noch Differenzen zum Nationalrat haben, nochmals melden.