Sommaruga Simonetta · Bundesrat · 2021-12-02
Sommaruga Simonetta · Bundesrat · Bern · 2021-12-02
Wortprotokoll
Ich bestätige gerne, was der Kommissionssprecher gesagt hat. Es geht hier darum, dass die Energieagentur der Wirtschaft und die Cleantech-Agentur Act, die ja die Unternehmen bei der Ausarbeitung von Zielvereinbarungen begleiten, aufgrund einer WTO-Ausschreibung seit dem Jahr 2013 Verträge bezüglich dieser Begleitung haben. Diese Verträge laufen Ende 2022 aus. Wir haben jetzt eine Übergangslösung vorgesehen, damit die beiden Agenturen die Unternehmen beim Vollzug der Gesetzesrevision weiterhin unterstützen können. Die Zusammenarbeit mit den bestehenden Agenturen für die Verminderungsverpflichtung und die dazugehörigen Zielvereinbarungen wird bis Ende 2023 mit einer Verlängerungsoption bis 2025 weitergeführt. Wir haben die entsprechenden Unterlagen den beiden Agenturen bereits zugestellt. Das Ziel ist, dass wir diese Verträge noch in diesem Jahr unterzeichnen. Damit kann ich also bestätigen, was in der Kommission gesagt worden ist.
Ich möchte trotzdem noch ganz kurz etwas zu Artikel 49b sagen, den der Nationalrat eingefügt hat. Er ist nämlich nicht nur unnötig, sondern er verstösst auch gegen das Beschaffungsrecht. Er schreibt gesetzlich eine Zusammenarbeit vor. Der Vollzug von Gesetzen, das wissen Sie, obliegt gemäss Bundesverfassung und auch gemäss Regierungs- und Verwaltungsorganisationsgesetz dem Bundesrat. Den Vollzug gesetzlich zu regeln, ist mit diesen Bestimmungen nicht konform. Ich bin deshalb auch froh, dass Ihre Kommission beantragt, Artikel 49b zu streichen.
Herr Ständerat Schmid, der Kommissionssprecher, hat es erwähnt: Der Artikel kam aufgrund eines Einzelantrages im Nationalrat in dieses Gesetz. Es ist einerseits nachvollziehbar und verständlich, dass die Wirtschaft auf Kontinuität setzen will. Andererseits sind Sie auch immer wieder der Meinung, dass man den Wettbewerb spielen lassen soll, dass auch einmal andere Anbieter zum Zuge kommen sollten. Interessant ist, dass Herr Nationalrat Regazzi selber in einer Interpellation festgestellt hatte, dass die Energieagentur der Wirtschaft und die Cleantech-Agentur Act die Anzahl zugelassener Energieberater einschränken würden; er wollte hier eigentlich mehr Wettbewerb. Wenn es dann aber um die Ausschreibung geht, ist es plötzlich wieder ein bisschen schwieriger. Ja, ich glaube, mit dem Wettbewerb ist es immer so: Man ist dafür, ausser es betrifft einen selber. Aber das ist auch eine menschliche Eigenschaft.
Auf jeden Fall sind wir Ihnen sehr dankbar, dass wir eine Lösung gefunden haben, gleichzeitig aber nicht einen Verstoss gegen das Beschaffungsrecht in das Gesetz schreiben. Damit können wir das Thema jetzt so klären und beseitigen. Aber die Ausschreibungen laufen weiter, und selbstverständlich haben auch die bestehenden Agenturen die Möglichkeit, sich wieder zu bewerben. Das ist klar, das gehört auch zum Wettbewerb.
Ich danke der Kommission, dass sie hier einen Weg gefunden hat.