Wicki Hans · Ständerat · 2021-12-02
Wicki Hans · Ständerat · Nidwalden · FDP-Liberale Fraktion · 2021-12-02
Wortprotokoll
Ich muss Ihnen sagen, was hier für Nichtjuristen etwas schwierig daherkommt, ist eigentlich ganz einfach. Es ist lediglich die Verlängerung der parlamentarischen Initiative Burkart, welcher das Parlament 2019 Folge gegeben hat. Somit beraten wir heute unter dem Titel "Verlängerung des Reduktionsziels im geltenden CO2-Gesetz" die Verlängerung der parlamentarischen Initiative Burkart.
Als sich die Beratungen zum CO2-Gesetz leicht verzögerten, drohte bei den befristeten Massnahmen eine Lücke einzutreten. Das Parlament hat diese Situation dann 2019 mit dem Bundesgesetz über die Verlängerung der Befristung der Steuererleichterungen für Erdgas, Flüssiggas und biogene Treibstoffe entschärft. Diese Steuererleichterungen für Erdgas, Flüssiggas und biogene Treibstoffe, die durch das Folgegeben der parlamentarischen Initiative Burkart 2019 verlängert wurden, laufen aber am 31. Dezember 2023 aus.
Die Befristung bis 2023 kam mit Blick auf das neue CO2-Gesetz zustande. Ursprünglich hatte die parlamentarische Initiative vorgesehen, diese Verlängerung bis 2030 zu machen. Im parlamentarischen Prozess einigte man sich dann auf Ende 2023 in der Annahme, dass das CO2-Gesetz ab 2024 seine Wirkung entfalten wird. Wir alle wissen, dass es anders herausgekommen ist.
Heute versuchen wir mit der parlamentarischen Initiative der UREK-N, diverse auslaufende Punkte aus dem CO2-Gesetz zu verlängern. Leider ging bei der Beratung in der UREK aber die parlamentarische Initiative Burkart vergessen. So könnte es heute wieder zur gleichen Lücke kommen, wie wir sie schon 2019 zu beraten hatten. Mit der parlamentarischen Initiative der UREK-N haben wir nun die Möglichkeit, die bestehenden Massnahmen zu verlängern, und zwar so lange, bis die neue gesetzliche Grundlage steht.
Laufen die Steuererleichterungen aus, würde die Mineralölsteuer die biogenen Treibstoffe derart verteuern, dass es für die Importeure eben günstiger wäre, die Ersatzleistungen von 160 Schweizerfranken pro Tonne CO2 zu bezahlen. Das ist ja genau das, was wir nicht wollen. Wir wollen, dass wir in diesem Prozess weiter dranbleiben und weiterarbeiten. Ohne die Steuererleichterungen würden dringend nötige Investitionen in fossilfrei angetriebene schwere Nutzfahrzeuge neu bewertet, was den Technologiewandel in der Logistik mit Nutzfahrzeugen massiv erschweren würde. Ohne Planungssicherheit würden nachhaltige biogene Treibstoffe wieder durch fossile ersetzt, dies mit negativen Folgen nicht nur für die Anbieter, sondern insbesondere auch für das Klima bzw. die Klimaziele der Schweiz bis 2050.
Wie die Erfahrungen zeigen, sind die strategischen Anreize für die Entwicklung und Nutzung biogener Treibstoffe durchaus auch effektiv. Die Mengen stiegen in den letzten Jahren von etwa 1 Million Liter im Jahr 2012 auf über 250 Millionen Liter im Jahre 2020. Die Steuererleichterungen sind somit neben den im CO2-Gesetz enthaltenen Kompensationspflichten der Treibstoffimporteure bzw. der sonst fälligen Ersatzabgabe die wesentliche dritte Säule, damit die Dekarbonisierung des Verkehrs auch entsprechend vorangetrieben werden kann. Mit der Verlängerung der parlamentarischen Initiative Burkart stellen wir sicher, dass die heute gültigen und befristeten Steuererleichterungen weiterlaufen. Das führt dazu, dass die Branche weiterhin mithilft, die CO2-Emissionen zu senken.
Sollten die Steuererleichterungen wegfallen, hätte dies, wie bereits gesagt, eine Überprüfung sämtlicher Investitionen zur Folge. Die Rechtssicherheit würden wir, gelinde gesagt, etwas mit Füssen treten. Wir würden auch gegen Treu und Glauben verstossen, wenn wir einer Branche strategische Anreize geben, die wir dann bereits nach wenigen Jahren wieder aufheben. Die Verlängerung verursacht keine Steuerausfälle für den Bund, da die Steuerausfälle auf den fossilen Treibstoffen zu kompensieren sind. Ebenso wenig führt sie für die Konsumentinnen und Konsumenten zu höheren Kosten gegenüber heute.
Wenn Sie meinen Antrag unterstützen, können wir das Auslaufen der parlamentarischen Initiative Burkart verhindern. Wir geben der Transportbranche damit weiterhin jene Rechtssicherheit, die für derartige Investitionen eben notwendig ist.