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Hess Lorenz · Nationalrat · 2021-12-02

Hess Lorenz · Nationalrat · Bern · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2021-12-02

Wortprotokoll

Im Block 2 gilt es noch einmal zu betonen, was ich eingangs erwähnt habe: Nach dem Covid-19-Gesetz ist vor dem Covid-19-Gesetz. Es ist tatsächlich so, dass es um ein Vorausschauen und leider nicht um eine Analyse der zurückliegenden Pandemie geht. Sie ist nicht fertig. Die Zeichen stehen nicht gerade gut, dass die Situation angenehmer oder die Pandemie schwächer wird. Deshalb gilt es vorauszuschauen. Vorausschauen heisst in unserem Fall, auf gesetzgeberischer Ebene, in der Vorlage verlängern. Was verlängern wir? Wir verlängern den Schutzschild, wir verlängern prophylaktisch Massnahmen, selbstverständlich in der Hoffnung, dass[NB]wir[NB]sie[NB]nicht[NB]brauchen. Aber wir wollen bereit sein, wenn es notwendig ist. Das ist die Idee hinter diesen Verlängerungen.

Einmal mehr müssen wir uns bewusst machen, dass wir mit dem Nichtverlängern von möglichen Unterstützungsmassnahmen nicht dafür sorgen, dass sich die Pandemie nicht verlängert. Das können wir leider nicht beeinflussen, auch wenn wir es gerne möchten. Ein weiterer Grund, warum die Mehrheit für die beantragten Verlängerungen, für die [PAGE 2316] wirtschaftlichen Massnahmen ist, ist auch die Tatsache, dass wir dafür sorgen sollten, dass der Bundesrat künftig, wenn nötig, nicht im "rechtsfreien" Raum - was ja in der Vergangenheit zum Teil zu Recht bemängelt wurde -, sondern auf gesetzlicher Grundlage agiert.

Zudem ist es sehr richtig, dass das Parlament, wie hier drin oft gesagt wird, mitreden soll und muss. Wir haben aber nicht die Möglichkeit, im richtigen Tempo den neuen Situationen gerecht zu werden. Das ist im Rahmen des parlamentarischen Rhythmus nicht möglich. Deshalb kommt hier der Antrag, die Verlängerungen zu schaffen für den Fall, dass man sie braucht. Dann kann man schnell reagieren. Das ist für die Wirtschaft, für die Unternehmungen, für die Schausteller, für alle Branchen, die erwähnt werden, wichtig.

Die Mehrheit unterstützt aus diesen Überlegungen überall die Verlängerungen, ausser jene von Artikel 15. Das betrifft Artikel 21 Absatz 11, wo es um die Verlängerung der Geltungsdauer von Artikel 15 geht.

Wir schliessen uns grundsätzlich dem Ständerat an. Wir sollten hier ja auch dafür sorgen - das ist auch noch ein wichtiger Punkt -, dass wir dieses Gesetz möglichst einhellig über die Runden bringen. Wir werden Differenzen haben, aber wir schliessen uns bei den Verlängerungen dem Ständerat an, indem wir bezüglich der nicht gedeckten Kosten von Veranstaltern von Publikumsanlässen die Frist verlängern. Dasselbe schlagen wir bei den Arbeitslosenentschädigungen sowie bei der Kurzarbeit vor. Auch bei der Entschädigung des Erwerbsausfalls geht Ihre Kommission mit dem Ständerat einig, dass weiterhin auch bei einer Einschränkung der Erwerbstätigkeit Unterstützung geleistet werden soll und nicht, wie vom Bundesrat beantragt, nur noch bei Unterbruch der Erwerbstätigkeit.

Neu aufgenommen hat die Kommissionsmehrheit den vorliegenden Antrag, dass auch das Schaustellergewerbe mit A-Fonds-perdu-Beiträgen vom Bund unterstützt werden soll.

Noch kurz ein Wort zum via Ordnungsantrag eingereichten Antrag Aeschi Thomas: Der wurde natürlich, wie bei Einzelanträgen üblich, nicht in der Kommission besprochen - bei diesem Antrag sowieso, der erst heute eingereicht wurde. Dazu kann bemerkt werden, dass wir gestern an der Kommissionssitzung bei Artikel 90a, um den es hier geht, den Beschluss des Ständerates mit 14 zu 4 Stimmen bei 4 Enthaltungen gutgeheissen haben. Gestern Mittag hat die Kommission, sofern sie denn hierzu eine Meinung haben müsste, betreffend die Kostenübernahme durch den Bund bezüglich der Kurzarbeitsentschädigung festgehalten, dass sie das Finanzierungskonzept beibehalten möchte. Beraten haben wir diesen Antrag natürlich nicht, aber eine Meinungsäusserung könnte allenfalls in diese Richtung gehen.

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