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Rösti Albert · Nationalrat · 2021-12-02

Rösti Albert · Nationalrat · Bern · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2021-12-02

Wortprotokoll

Zur Haltung der Fraktion in Block 2 kann ich mich wie folgt äussern: Beim Antrag der Minderheit Glarner geht es um die Streichung der Transformationsprojekte in Artikel 11. Ich glaube, dass jene, die ein Transformationsprojekt starten wollten, das jetzt während der ersten zwei Jahre der Covid-19-Pandemie gemacht haben. Deshalb möchten wir das, was den Kulturbereich anbelangt, jetzt konzentrieren und die Transformationsprojekte streichen.

Die Minderheit Dobler bei Artikel 11a wird auch von der SVP-Fraktion unterstützt. Wir sind der Auffassung, dass eine Verlängerung der Massnahmen auf Vorrat, nämlich bis im Dezember 2022, wie dies die Mehrheit möchte, zu lange ist. Wir sollten uns hier auf eine Frist bis Mitte Jahr beschränken.

Ich möchte die verschiedenen Minderheitsanträge hier abgekürzt erwähnen. Ich sage es nochmals, ich habe es schon bei den Ausführungen zu meinen persönlichen Minderheitsanträgen gesagt: Wir sind klar der Auffassung, dass der Bund, wenn staatliche Restriktionen für die Wirtschaft beschlossen werden, auch in der Pflicht ist, diese zu entschädigen. Es kann aber nicht angehen, dass wir solche Entschädigungen auf Vorrat beschliessen - die meisten sollen gemäss Mehrheitsanträgen bis Ende 2022 geltend gemacht werden können. Das vermindert letztlich den Druck, privatwirtschaftliche Lösungen zu finden. Es vermindert aber auch den Druck auf uns, betreffend Einschränkungen möglichst verhältnismässig vorzugehen und diese wirklich nur im äussersten Fall zu [PAGE 2314] beschliessen, sofern es aufgrund der gesundheitlichen Situation wirklich notwendig ist.

So sind auch unsere Minderheitsanträge zu verstehen, die ich jetzt einfach summarisch zusammenfasse. Wir sagen, dass wir die Entschädigungen im Sportbereich, im Kulturbereich und auch die vereinfachten Bedingungen bei den Kurzarbeitsentschädigungen nicht über 2021 hinaus laufenlassen sollten. Wenn es dann ein Bedürfnis gibt, das nicht abgedeckt ist, dann haben wir - das hat uns die Geschichte ja gelehrt - problemlos die Möglichkeit, bereits im März wieder darüber zu debattieren.

Wir haben allerdings einige Anträge, die für uns genau zu diesem Punkt wesentlich sind, bereits zurückgezogen, da wir bei ihnen dieses Prinzip nicht mehr anwenden können. Das betrifft die Frage des Härtefalls. Wir sehen, dass es diese Möglichkeit auch in Zukunft braucht. Wir haben auch den Antrag der Minderheit de Courten betreffend das Reisegewerbe zurückgezogen. Hier geht es vor allem um die Schausteller, die wirklich noch längerfristig betroffen sein dürften und eine Entschädigung nötig haben. Das zu den Minderheiten.

Zusammengefasst bitte ich Sie, den Minderheitsanträgen unserer Fraktion, die nicht zurückgezogen wurden, im Bewusstsein des Grundsatzes, den ich erwähnt habe, entsprechend zuzustimmen.

Ebenfalls sei hier nochmals das Ordnungsbussengesetz erwähnt. Unsere Fraktion ist mehrheitlich der Auffassung, dass man für diese Vergehen keine Ordnungsbussen verteilen sollte. Das ist nichts Neues, aber dann kann man hier nochmals darüber abstimmen.

Letztlich sind wir der Auffassung, dass das Gesetz ganz allgemein vorerst bis Mitte des nächsten Jahres, bis zum 30.[NB]Juni 2022, und nicht bis Ende Jahr gelten sollte. Vor diesem Hintergrund bitte ich Sie, auch diesem letzten Antrag unserer Fraktion, dem Minderheitsantrag Rösti zum Geltungsbereich des Gesetzes, zuzustimmen.

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