Ettlin Erich · Ständerat · 2021-12-02
Ettlin Erich · Ständerat · Obwalden · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2021-12-02
Wortprotokoll
Hier hat der Nationalrat einen sogenannten Pragmatismusartikel eingeführt. Er verfolgt einen Ansatz, der im Mehrwertsteuergesetz seinen Platz gefunden hat und dort auch erfolgreich ist.
Zur Geschichte: Im Mehrwertsteuerrecht gab es früher einen sehr starken Formalismus. Wenn jemand eine Rechnung mit Mehrwertsteuer an einen Kunden schickte und die Adresse des Kunden auf der Rechnung nicht ganz richtig oder falsch war, dann hatte er keinen Anspruch auf Rückerstattung der Mehrwertsteuer bzw. der Vorsteuer. Das heisst, früher gab der Staat die Mehrwertsteuer, die er erhalten hatte, nicht zurück, weil ein kleiner Formfehler vorlag. Das hat man korrigiert, indem man sagt, man solle nicht aufgrund von Formmängeln die Rückerstattung einer Steuer verweigern, die der Staat erhalten hat.
Der Nationalrat hat diese Idee in das Verrechnungssteuergesetz aufgenommen. Er hat gesagt, bei der Verrechnungssteuer solle das Gleiche gelten. Aufgrund von Formmängeln sollen keine Verrechnungssteuerforderungen erhoben werden. Damit will man eine sehr pragmatische Handhabung einführen. Es kann natürlich vorkommen, dass man bei der Verrechnungssteuer ein Formular nicht richtig ausfüllt oder nicht beilegt. Wenn der Staat seinen Ertrag hatte bzw. die Steuer auf dem Ertrag bezahlt wurde, soll es gemäss dem Beschluss des Nationalrates nicht mehr vorkommen, dass man die Verrechnungssteuer nicht mehr zurückkriegt bzw. dass die Rückerstattung der Verrechnungssteuer verweigert wird. Dasselbe soll auch für die Ablieferung von Verrechnungssteuern gelten. Der Fall, dass ein Schuldner die Verrechnungssteuer an den Staat abliefern müsste, weil er in einem Formular irgendeinen Fehler gemacht hat, soll nicht mehr zu einer Ablieferung führen.
Ihre Kommission hat sich mit 6 zu 5 Stimmen bei 1 Enthaltung für die Streichung des betreffenden Artikels entschieden. Die Mehrheit der Kommission ist der Ansicht, man solle diesen Artikel streichen, es brauche ihn nicht. Die Begründung lautet, dass der Artikel unnötig sei, weil man in der letzten Revision des Verrechnungssteuergesetzes mit Artikel 23 schon eingefügt hat, dass eine Verrechnungssteuerrückerstattung auch dann erfolgen kann, wenn eine fahrlässige Falschdeklaration vorliegt. Das wird auch von der Verwaltung geltend gemacht. Sie sagt quasi, dieser Artikel sei nicht nötig. Da ich selber der Minderheitsführer bin, wird der Antrag der Minderheit im Anschluss durch Herrn Schmid begründet.
Die Mehrheit ersucht Sie, den Artikel zu streichen bzw. auf die Einfügung eines Pragmatismusartikels zu verzichten.