Streiff-Feller Marianne · Nationalrat · 2021-12-06
Streiff-Feller Marianne · Nationalrat · Bern · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2021-12-06
Wortprotokoll
Ihre SPK behandelte an ihrer Sitzung vom 14. Oktober 2021 eine Differenz zur parlamentarischen Initiative Chiesa "Transparenz bei der Bekanntgabe der Staatsangehörigkeiten". Nach der Beratung am 29. September im Ständerat verblieb noch eine Differenz zur nationalrätlichen Vorlage. Diese betrifft die Publikation der dienstlichen Postadresse, die der Ständerat beibehalten will.
Ordnungspolitisch betrachtet, geht es dabei zwar nicht um ein eigentliches Anliegen des Initianten des parlamentarischen Vorstosses. Der Verzicht auf die Publikation der dienstlichen Postadresse stammt, wie Sie sich erinnern können, aus einem Antrag des Büros. Er wurde im Nationalrat angenommen. Es macht durchaus Sinn, diese Regelung ebenfalls anzupassen. In der Kommission wurde unter anderem erwähnt, dass sich die Situation der Menschen, die sich öffentlich engagieren, in den letzten zehn Jahren alles andere als gebessert hat.
Der Ständerat jedoch will, dass die Erreichbarkeit für die Bevölkerung nicht angetastet wird. Die ständerätliche Schwesterkommission diskutierte darüber, ob wir als dienstliche Adresse das Parlamentsgebäude angeben sollen. Dies würde aber einen grossen Mehraufwand für die Parlamentsdienste bedeuten und hohe Kosten verursachen, denn die Post müsste jeweils sortiert und an unsere Privatadressen weitergeleitet werden.
Um diese Erreichbarkeit aber trotzdem möglich zu machen, wurde in der Kommission ein Kompromissantrag eingereicht. Dieser wurde mit 16 zu 8 Stimmen angenommen. Der Antrag verlangt, dass die Parlamentsverwaltungsverordnung in Artikel 16 Absatz 1 Buchstabe g wie folgt ergänzt wird: "Die Kurzbiografie enthält insbesondere folgende Daten: dienstliche Postadresse oder E-Mail-Adresse." Diese Formulierung verhindert, dass ein Parlamentarier oder eine Parlamentarierin für die Bevölkerung unerreichbar bleiben könnte. Leute, die uns auf unserer Seite mit unserer Adresse im Internet sehen, können uns auch ein E-Mail schicken.
Es wurde weiter zu bedenken gegeben, dass es nur wenige, meist ältere Menschen sind, die kein Internet haben und uns nicht elektronisch kontaktieren können. Diese schicken uns dann einfach einen Brief ins Bundeshaus. Das ist heute schon so, und das können diese Leute auch weiterhin so machen.
Die Minderheit fand namentlich, dass wir Parlamentsmitglieder die Möglichkeit hätten, uns zu schützen, wenn wir das wollten. Der Ursprung der parlamentarischen Initiative sei es gewesen, dass wir eine zusätzliche Angabe machen, und es sei schwierig, wenn wir nun noch weitere Anpassungen vornehmen würden. Der Ordnung halber sollten wir daher beim geltenden Recht bleiben. Oder weiter: Das Ziel der Initiative sei klar, und mit der Version Ständerat liege eine gute Lösung vor. Die Frage nach der Postadresse sei erst in der nationalrätlichen Diskussion aufgetaucht und sei nicht Gegenstand der Initiative. Wer seine persönliche Adresse nicht publik machen wolle, könne das schon jetzt.
Die Mehrheit Ihrer Kommission ist aber der Meinung, dass mit dem vorliegenden Entwurf eine gute und einfache Lösung besteht, und bittet Sie deshalb, dieser Ergänzung so zuzustimmen.