Lexipedia

Flach Beat · Nationalrat · 2021-12-06

Flach Beat · Nationalrat · Aargau · Grünliberale Fraktion · 2021-12-06

Wortprotokoll

Namens der grünliberalen Fraktion bitte ich Sie, überall der Mehrheit zu folgen.

Bei den beiden jetzt noch übrig gebliebenen Differenzen handelt es sich um zwei Punkte, die sich eigentlich gegenseitig ergänzen, obwohl das natürlich nicht so gedacht war.

Zum einen geht es darum, welche Personen gegenüber Beschlüssen einer Stiftung beschwerdelegitimiert sind. Im Gegensatz zu einer Aktiengesellschaft, einem Verein oder einem anderen Konstrukt gibt es bei der Stiftung keine Generalversammlung, also keine quasi halb oder ganz öffentliche Versammlung aller Mitglieder, die an oder in der Stiftung irgendwie beteiligt bzw. organisiert sind oder sonst wie, vielleicht am Rande, mit ihr zu tun haben. Vielmehr ist es der Stiftungsrat, der tagt, und das in der Regel eben nicht öffentlich. Darum macht es durchaus Sinn, dass man hier eine Konkretisierung vornimmt und im Gesetz klar festhält, dass eben auch weitere Personen die Möglichkeit haben müssen, gewisse Entscheide der Stiftung allenfalls anzufechten, wenn diese mit dem Willen der Stiftung selber nicht übereinstimmen, dem Willen, wie er sich aus den Statuten oder anderen verbindlichen, allenfalls gesetzlichen Richtlinien ergibt. Darum macht es hier durchaus Sinn, diese Formulierung zu übernehmen und der Mehrheit zu folgen.

Auf der anderen Seite dieser Beschwerdemöglichkeiten steht dann aber auch die Frage, wie professionell die Stiftungsrätinnen und Stiftungsräte, d. h. die Präsidien dieser Stiftungen, sein sollen. Sollen sie tatsächlich altruistisch gratis arbeiten, quasi gegen irgendeinen Spesenentscheid? Oder sollen sie je nach Grösse der Stiftung so ausgesucht werden können, dass sie mit einer angemessenen Entschädigung für diese doch verantwortungsvolle Tätigkeit belohnt werden? Es geht nicht an, dass ein Stiftungsrat einfach nach unten delegiert und sagt: "Ja, die Geschäftsleitung soll tun und schauen usw., und wir nicken dann einfach ab." Das kann ich sagen, weil ich selbst in Stiftungen tätig bin. Es ist mir sehr wichtig, dass dem Stiftungsrat dann tatsächlich auch eine Möglichkeit geboten wird, Einfluss zu nehmen und - selbstverständlich in aller Freundschaft - Kontrollen durchzuführen; das ist schlichtweg die Aufgabe von Stiftungsrätinnen und Stiftungsräten.

Wenn Sie zudem grosse Stiftungen haben, und unter den 13[NB]000 in der Schweiz tätigen Stiftungen gibt es sehr viele, die zwar gemeinnützig tätig sind, die aber auch grosse Vermögen verwalten und grosse Verantwortung tragen, dann sollte es doch möglich sein, diese Organe angemessen zu entschädigen und gleichzeitig die Steuerbefreiung beizubehalten, so, wie das verschiedene Kantone schon heute handhaben.

Es ist auch nicht so, dass wir jetzt hier die Welt auf den Kopf stellen, sondern wir wollen die Gesetzesänderungen, die wir mit der parlamentarischen Initiative Luginbühl angefangen haben, einfach nutzen, um eine Konkretisierung und Klarstellung sowie auch eine Vereinheitlichung und Harmonisierung der schweizerischen Steuerlandschaft gegenüber altruistisch tätigen Stiftungen vorzunehmen.

Ich bitte Sie deshalb namens der grünliberalen Fraktion, auch hier der Mehrheit der Kommission zu folgen.

Flach Beat · Nationalrat · 2021-12-06 | Lexipedia | Lexipedia