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Keller-Sutter Karin · Bundesrat · 2021-12-06

Keller-Sutter Karin · Bundesrat · St. Gallen · 2021-12-06

Wortprotokoll

Es wurde erwähnt, diese Kommissionsmotion wurde anlässlich der Beratung des Entwurfes zum Bundesgesetz über die Bekämpfung des missbräuchlichen Konkurses eingereicht. Diese Thematik im Revisionsrecht ist keinesfalls neu. Es gab zahlreiche Vorstösse und auch verschiedene Studien, die sich mit dieser Frage befasst haben. Der Bundesrat hat sich ebenfalls mit dieser Frage auseinandergesetzt, und er hat im Rahmen der Kenntnisnahme der Vernehmlassungsergebnisse zum Aktienrecht im Jahr 2016 die Verwaltung beauftragt, den gesetzgeberischen Handlungsbedarf im Bereich des Revisions- und Revisionsaufsichtsrechts allgemein abklären zu lassen. Dieser Auftrag wurde mit dem Expertenbericht von Peter Ochsner und Daniel Suter am 20. Juli 2017 erfüllt. Der Bericht hält fest, dass sich das geltende Revisionsrecht bewährt hat und kein umfassender Überarbeitungsbedarf besteht. Der Bundesrat hat sich diesen Schlussfolgerungen der Experten angeschlossen.

Vor diesem Hintergrund hat er im Entwurf zum Bundesgesetz über die Bekämpfung des missbräuchlichen Konkurses dem Parlament eben keine umfassende Anpassung des Revisionsrechts beantragt. Er hat einzig die Abschaffung des rückwirkenden Opting-out vorgeschlagen.

Den Rest kennen Sie. Im Mai 2021 hat der Ständerat zunächst eine Verschärfung des Opting-out beschlossen. Ihr Rat hat darauf verzichtet, und schliesslich - Frau Bellaiche hat darauf hingewiesen - ist der Ständerat letzten Mittwoch dem Nationalrat gefolgt. Es gibt also hier keine Differenz mehr. Das ändert aber nichts an der Ausgangslage: Der Bundesrat ist nach wie vor, auch wenn der Ständerat sich jetzt dem Nationalrat angeschlossen hat, der Auffassung, dass hier kein gesetzgeberischer Handlungsbedarf mehr besteht.

Ich möchte Sie bitten, die Motion abzulehnen.