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Bellaiche Judith · Nationalrat · 2021-12-06

Bellaiche Judith · Nationalrat · Zürich · Grünliberale Fraktion · 2021-12-06

Wortprotokoll

Die vorliegende Motion entspringt der Gesetzesvorlage 19.043, "Bekämpfung des missbräuchlichen Konkurses", die sich derzeit in der Differenzbereinigung befindet. Der Nationalrat beriet sie in der vergangenen Herbstsession und musste feststellen, dass sich die Beschlüsse des Ständerates weg von der Missbrauchsbekämpfung, hin zur allgemeinen Überprüfung der Jahresrechnung bewegten. Im Rahmen dieser Beratung entstand die ständerätliche Motion, das Revisionsrecht sei dahingehend weiterzuentwickeln, dass die Vorschriften zur Revision in Zukunft stärker dazu beitragen, die Konkursverschleppung zu verhindern und Missbräuche zu verunmöglichen.

Die Kommission für Rechtsfragen des Nationalrates betrachtete diese Motion denn auch im Lichte des Beratungsresultats über die Bekämpfung des missbräuchlichen Konkurses. Sie stellte fest, dass die Ständeratskommission an ihrem Antrag festhielt, dass Unternehmen ihre Jahresrechnung alle zwei Jahre dem Handelsregisteramt unterbreiten sollen, um ein Opting-out aufrechtzuerhalten. Aus diesem Grund erschien es Ihrer Kommission für Rechtsfragen obsolet, auch das Revisionsrecht weiterzuentwickeln, zumal das Monitoring für die ordentliche Rechnungslegung künftig den Handelsregisterämtern übertragen werden sollte. Anders würde diese zweijährliche Pflicht keinen Sinn machen. Ausserdem erschien es Ihrer Kommission für Rechtsfragen etwas widersprüchlich, parallel zu den Arbeiten an der Vorlage zur Bekämpfung von missbräuchlichem Konkurs auch einen offenen und unspezifischen Auftrag zur Revision des Revisionsrechts mit genau dem gleichen Ziel, nämlich der Bekämpfung des missbräuchlichen Konkurses, zu erteilen. Der Motion sind keine konkreten Eckpfeiler oder Kriterien für eine Revision zu entnehmen, die uns vom Handlungsbedarf überzeugt hätten.

Eine Minderheit der Kommission für Rechtsfragen befand, die Motion sei losgelöst von den laufenden Arbeiten zur Bekämpfung des Konkursmissbrauchs zu betrachten und der Revisionsbedarf sei in grundsätzlicher Weise zu überprüfen.

Die Kommissionsmehrheit liess sich nicht überzeugen und empfiehlt Ihnen die Ablehnung der Motion.

Im Sinne eines Nachtrags halte ich fest, dass der Ständerat letzte Woche auf die Pflicht, den Handelsregisterämtern zweijährlich die Jahresrechnung zu unterbreiten, verzichtet hat. Dieser Umstand konnte nicht mehr in die Überlegungen der RK-N einfliessen und ändert daher nichts am Mehrheitsentscheid.