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Badran Jacqueline · Nationalrat · 2021-12-06

Badran Jacqueline · Nationalrat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion · 2021-12-06

Wortprotokoll

In dieser Vorlage geht es um verstärkte Massnahmen gegen chinesische Piraterieware. Erstens soll der Schutz der geografischen Herkunftsangabe "Schweiz" von in der Schweiz registrierten Marken in China besser um- und durchgesetzt werden. Zweitens sollen Massnahmen getroffen werden, um den Import chinesischer gefälschter Ware und Piraterieware in die Schweiz zu unterbinden. So verlangt es eine Kommissionsmotion der Aussenpolitischen Kommission des Ständerates. Diese Motion hat der Ständerat am 23. September 2021 mit 27 zu 7 Stimmen bei 1 Enthaltung angenommen.

Die Aussenpolitische Kommission des Nationalrates hat diese Motion mit 19 zu 5 Stimmen bei 1 Enthaltung ebenfalls angenommen. Die Mehrheit der Kommission erachtet das Problem der gefälschten Ware und Piraterieware sowie die Verletzung der geografischen Herkunftsmarke "Schweiz" als gravierend. Der Kommission ist zwar bewusst, dass bereits einiges unternommen wird. So wurde im September 2020 der Verein "Swissness Enforcement", eine Public-Private-Partnership, ins Leben gerufen. Zudem enthält das Freihandelsabkommen mit China einen Artikel zum Schutz von Herkunftsangaben wie "Swiss" oder "Switzerland". Schliesslich überwacht das Institut für Geistiges Eigentum die Markenregistrierungen mit Herkunftsangabe "Schweiz" in China systematisch und führt mit China einen bilateralen Dialog.

Die Mehrheit der Kommission möchte jedoch mehr Anstrengungen und möchte ein klares Zeichen setzen, dass die Verletzung der Herkunftsangaben sowie Importe gefälschter Waren nicht hinzunehmen sind. In der Kommission wurden zudem Fragen laut, ob mit dieser Motion auch der Diebstahl geistigen Eigentums innerhalb von China gemeint sei, wenn also Schweizer Marken in China selbst produziert werden und regelmässig von chinesischen Herstellern kopiert werden.

Eine Minderheit der Kommission hingegen argumentiert, es gehe nicht an, dass sich die Motion nur auf China beziehe. Schliesslich gebe es ja auch gefälschte Ware aus Südostasien, Osteuropa und der Türkei. Dies wurde von der Mehrheit der Kommission nicht bestritten, auch wenn über die Hälfte der an der Schweizer Grenze entdeckten Fälschungen aus China stammt, zum Beispiel aus Online-Portalen wie Wish und Alibaba. Zudem wurde eingewendet, dass Fälschungen und Diebstahl geistigen Eigentums speziell in China System hätten und die Strategie Chinas, die Wirtschaftsentwicklung so zu forcieren, gar in den Fünfjahresplänen nachgelesen werden könne. Deshalb komme China eine besondere Stellung zu. Die Kommission nahm diesen berechtigten Einwand auf und wird sich an einer nächsten Sitzung in Form eines Kommissionspostulates mit der gefälschten Ware und Markenschutzverletzungen aus anderen Gegenden befassen.

Im Weiteren wendete eine Minderheit der Kommission ein, es sei gefährlich, wenn sich die Schweiz in eine Art singuläre Konfrontationsstellung zu einem ganz spezifischen Land begebe, das viel grösser sei als sie selbst. Auch dies ist ein Einwand, der nicht von der Hand zu weisen ist. Darauf wurde jedoch von der Mehrheit entgegnet, dass im Freihandelsabkommen schliesslich eine entsprechende Klausel bestehe und diese auch durchgesetzt werden müsse. Mit der Türkei zum Beispiel hätten wir kein gültiges Freihandelsabkommen, und in neueren Freihandelsabkommen wie zum Beispiel mit Russland oder Georgien liege explizit die Nennung des Ursprungslandes zugrunde. Hier gilt nicht das Recht des ausländischen Schutzlandes, sondern dasjenige des Ursprungslandes, also der Schweiz.

Im Übrigen würde die Schweiz mit anderen Ländern zusammenarbeiten, die vor dem gleichen Problem ständen. Zudem [PAGE 2385] sei nun mal die Motion so formuliert, wie sie formuliert sei. Es wäre also ein Rückschritt, sie nicht anzunehmen. Dem Problem der Singularität würde man mit dem vorgängig erwähnten Kommissionspostulat begegnen.

Auch wenn der Kommissionsmehrheit bewusst ist, dass die Motion nicht perfekt und schwierig durchzusetzen ist, empfiehlt sie Ihnen - der Entscheid fiel mit 19 zu 5 Stimmen bei 1 Enthaltung -, sie anzunehmen.

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