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Sommaruga Simonetta · Bundesrat · 2021-12-07

Sommaruga Simonetta · Bundesrat · Bern · 2021-12-07

Wortprotokoll

Der Kommissionssprecher hat es erwähnt: Mit zwei gleichlautenden Motionen hat das Parlament den Bundesrat beauftragt, einen Gesetzentwurf vorzulegen, mit dem die Unterstützungsmassnahmen im Bereich des öffentlichen Verkehrs, die bereits im letzten Jahr beschlossen worden sind, für das Jahr 2021 fortgesetzt werden. Das betrifft den regionalen Personenverkehr, den Ortsverkehr, den touristischen Verkehr und den Schienengüterverkehr. Der Bundesrat legt Ihnen nun eine Botschaft mit diesen Massnahmen, die zu verlängern sind, vor. Dem Bund entstehen dadurch Gesamtkosten von 240 Millionen Franken.

Beim regionalen Personenverkehr sieht die Botschaft des Bundesrates keine neuen Massnahmen vor, sondern der Bundesrat schlägt Ihnen vor, die bestehende Lösung auf 2021 auszudehnen. Für das Geschäftsjahr 2021 ist eine Defizitdeckung möglich. Die Auflösung der Spezialreserve zur Deckung künftiger Fehlbeträge von abgeltungsberechtigten Verkehrssparten ist hierfür Voraussetzung; für die Geschäftsjahre 2020, 2021 und 2022 dürfen keine Dividenden ausgeschüttet werden. Für die Deckung der Defizite im regionalen Personenverkehr in diesem Jahr ist ein Betrag von 150 Millionen Franken nötig. Dieser Kredit wird mit der Nachmeldung zum Voranschlag 2022 beantragt.

Ich sage noch etwas zum Ortsverkehr: Die für 2020 definierten Regeln für den Ortsverkehr sollen auch auf das Jahr 2021 ausgedehnt werden. Das heisst, der Anteil des Bundes beträgt einen Drittel der krisenbedingten finanziellen Verluste. Ebenfalls dürfen für die Geschäftsjahre 2020, 2021 und 2022 keine Dividenden ausgeschüttet werden. Für den Ortsverkehr sind vonseiten des Bundes 50 Millionen Franken vorgesehen.

Im touristischen Verkehr sind die Massnahmen so definiert, dass sie auch auf den Zeitraum vom 1. März 2020 bis zum 30. Juni 2021 ausgedehnt werden. Die finanzielle Unterstützung des Bundes setzt voraus, dass der Kanton das Angebot unterstützt. Die Finanzhilfe des Bundes beläuft sich auf höchstens 80 Prozent des Beitrags des Kantons. Die Unterstützung ist auf touristische Angebote von Unternehmen beschränkt, die über eine Personenbeförderungskonzession oder eine kantonale Bewilligung zum Betrieb von Seilbahnen verfügen.

Gemäss Bundesrat soll die zusätzliche Abgeltung für 2021 gewährt werden, sofern die Covid-19-bedingten finanziellen Ausfälle in der Zeit vom 1. März 2020 bis zum 30. Juni 2021 nach Abzug aller Reserven den in den Geschäftsjahren 2017 bis 2019 erzielten Reingewinn des Unternehmens übersteigen. Zusätzlich sollen für die Geschäftsjahre 2020, 2021 und 2022 keine Dividenden ausgeschüttet werden. Ich gehe davon aus, dass wir auf dieses Thema dann in der Detailberatung noch zurückkommen werden, weil es hierzu eine Mehrheit und eine Minderheit gibt. Schliesslich wird für den touristischen Verkehr in der Nachmeldung ein Kredit von 15 Millionen Franken beantragt.

Im Schienengüterverkehr beantragt Ihnen der Bundesrat einen Nachtragskredit von 25 Millionen Franken, um Beiträge zugunsten des Binnen-, Import- und Exportschienengüterverkehrs ausrichten zu können. Keine Massnahmen sieht der Bundesrat im Fernverkehr vor. Er sieht keine Notwendigkeit, die SBB direkt zu unterstützen. Wir sind aber daran, mit einer departementsübergreifenden Arbeitsgruppe zu prüfen, welche Massnahmen notwendig sind, um eine nachhaltige Finanzierung der SBB sicherzustellen. Wir werden die Räte [PAGE 1230] auch im ersten Quartal des nächsten Jahres über diese Ergebnisse informieren.

Ich möchte Ihnen noch mitteilen, dass nach Ansicht des Bundesrates die Unterstützung des Orts- und des touristischen Verkehrs vonseiten des Bundes dann nicht noch einmal fortgesetzt werden soll. Sie wissen, der Bund hat hier keine Kompetenzen. Er war bei der letzten Runde eigentlich der Meinung, dass nicht der Bund einspringen sollte. Das Parlament hat anders entschieden und den Bundesrat mit Motionen erneut entsprechend beauftragt. Deshalb hat sich der Bundesrat jetzt Ihrem Wunsch gebeugt. Aber er bleibt bei der Ansicht, dass diese Kompetenzen und Zuständigkeiten für weitere Unterstützungsmassnahmen wieder respektiert werden sollten und dass für eine allfällige weitere notwendige Runde dann wieder auf diese Zuständigkeiten Rücksicht genommen werden sollte.

In diesem Sinne bitte ich Sie, auf die Vorlage einzutreten. Ich werde mich dann bei der Detailberatung noch einmal dazu äussern.