Engler Stefan · Ständerat · 2021-12-07
Engler Stefan · Ständerat · Graubünden · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2021-12-07
Wortprotokoll
Einleitend möchte ich die grundsätzlichen Überlegungen darlegen, die hinter dieser Vorlage stehen, die aus dem Parlament kommt und auf eine parlamentarische Initiative zurückgeht.
Ehrenamtlich geführte, nicht gewinnstrebige Sport- und Kulturvereine sowie gemeinnützige Institutionen sind von der Mehrwertsteuerpflicht befreit, wenn sie im In- und Ausland weniger als 150[NB]000 Franken Umsatz pro Jahr aus Leistungen erzielen, die nicht von der Mehrwertsteuer ausgenommen sind. Das ist das geltende Recht. Der vorliegende Entwurf sieht jetzt eine Anhebung dieser massgebenden Umsatzgrenze auf 200[NB]000 Franken vor. Die Kommission bezweckt damit - und der Nationalrat hat das auch so bestätigt -, dass mehr Sport- und Kulturvereine sowie gemeinnützige Institutionen von der Mehrwertsteuerpflicht befreit sind. [PAGE 1247] Die Mehrwertsteuer stellt nämlich für diese Organisationen einen erheblichen finanziellen und administrativen Aufwand dar, der Ressourcen bindet, die nicht für die Erfüllung der Aufgaben dieser Organisationen genutzt werden können.
Nach der Anhebung der massgebenden Umsatzgrenze auf 200[NB]000 Franken würden 106 Vereine und gemeinnützige Institutionen oder 13 Prozent der aktuell obligatorisch Steuerpflichtigen nicht mehr steuerpflichtig sein. Gemäss einer groben Schätzung würden sich daraus geringe Steuerausfälle im Umfang von rund 1 Million Franken ergeben.
Zum Zweck dieser Steuerbefreiung: Sie möchte ehrenamtlich geführte, nicht gewinnstrebige Sport- und Kulturvereine - das sind kleinere Organisationen, die im Milizsystem geführt werden und oftmals über keine speziellen Steuerkenntnisse verfügen - von den administrativen und finanziellen Pflichten der Mehrwertsteuerpflicht entlasten. Die Voraussetzungen dafür sind, dass es sich um eine juristische Person in der Rechtsform eines Vereins handelt, dass Ehrenamtlichkeit gilt und dass der entsprechende Verein nicht gewinnorientiert ist.
Als Beispiele werden im Bericht der WAK-N ein Turnverein oder ein Männerchor aufgeführt, die ehrenamtlich geführte, nicht gewinnstrebige Sport- und Kulturvereine sind, also Vereine, deren Vorstand unentgeltlich tätig ist und die keine Erträge an die Mitglieder ausschütten. Diese Vereine würden von einer Befreiung von der Mehrwertsteuerpflicht - heute bis zu einem Umsatz von 150[NB]000 Franken - aus Leistungen profitieren, die nicht von der Steuer ausgenommen sind.
Zu diesen Vereinen, die in den Bereichen Sport und Kultur anzutreffen sind, erwähnt die Vorlage auch gemeinnützige Institutionen, die ebenfalls profitieren sollen. Welche Leistungen fallen darunter, die heute der Mehrwertsteuerpflicht unterliegen und neu bis zu einer Umsatzgrenze von 200[NB]000 beziehungsweise, wie von der Kommission beantragt, 300[NB]000 Franken von der Steuerpflicht befreit würden? Es handelt sich um Werbeleistungen, gastgewerbliche Leistungen, um Sponsoring wie auch um die Vermietung gewisser Vereinslokalitäten, die explizit nicht mehr mehrwertsteuerpflichtig wären, wenn die Umsatzgrenze von heute 150[NB]000 Franken auf, wie von der Kommission vorgeschlagen, 300[NB]000 Franken erhöht würde.
Welche Gegenargumente werden ins Feld geführt? Auch der Bundesrat hat nicht gerade begeistert auf diese Revision reagiert, wie eine Stellungnahme zeigt. Der Bundesrat wendet vor allem ein, dass möglicherweise Wettbewerbsverzerrungen stattfänden, indem ehrenamtlich geführte, nicht gewinnstrebige Sport- und Kulturvereine auch im Wettbewerb mit steuerpflichtigen Unternehmungen stünden. Das sei vor allem im Bereich des Gastgewerbes und der Werbung so.
Was sagt das Vernehmlassungsverfahren? Im Vernehmlassungsverfahren fand die Vorlage grundsätzlich eine grosse Zustimmung. In der Vernehmlassung hat sich etwa die Hälfte der Kantone für die Umsatzgrenze bei 200[NB]000 Franken ausgesprochen, die andere Hälfte für eine Grenze bei 300[NB]000 Franken. Um Ihnen zu zeigen, auf wie viel Resonanz diese Vorlage gestossen ist, erwähne ich gerne, dass sich selbst der Bündner Kunstverein dazu geäussert hat, das mit der Erwartung verbunden, dass die Umsatzgrenze auf 300[NB]000 Franken erhöht wird. Man erkennt darin einen Beitrag zur Stärkung des ehrenamtlichen Engagements.
Insofern ist die Vorlage bis auf Gastrosuisse auf gute Zustimmung gestossen. Vor allem Gastrosuisse hat das Konkurrenzverhältnis zu den eigenen Betrieben gesehen und das mehr gewichtet, als es die meisten anderen Vernehmlassungsteilnehmer gemacht haben. Diese möchten der Ehrenamtlichkeit und dem Milizsystem ein Entgegenkommen zeigen.
Noch etwas zu den Zahlen: Wie viele Vereine könnten davon profitieren, wenn die Umsatzgrenze auf 200[NB]000 oder 300[NB]000 Franken erhöht würde? Im Sportbereich wären es bei 200[NB]000 Franken neu zusätzlich 45 Vereine, die profitieren könnten; 121 wären es bei einer Erhöhung auf 300[NB]000 Franken. Im Bereich der Kultur wären es 11 zusätzliche Institutionen, die von einer Umsatzgrenze von 200[NB]000 Franken profitieren würden, und 33 Institutionen bei einer Erhöhung auf 300[NB]000 Franken. Auch im Sozialwesen würde sich die Anzahl der Vereinigungen, die davon profitieren, erhöhen, nämlich von 5 auf 11, wenn der relevante Umsatz auf 300[NB]000 Franken erhöht würde.
Was kostet das den Bund? Es kostet den Bund relativ wenig. Bei einer Umsatzgrenze von 200[NB]000 Franken hätte der Bund geschätzt einen Ausfall von rund 1 Million Franken. Bei einer Umsatzgrenze von 300[NB]000 Franken würden sich die jährlichen Mindereinnahmen auf 3 Millionen Franken belaufen. Die Kommission meint, das sei gut investiertes Geld in die Kultur, in die Sportvereinigungen und in Institutionen, die gemeinnützig tätig sind, weil dies auch die Freiwilligkeit unterstützt. Diese Vereine würden zudem von der Mehrwertsteuerbürokratie entlastet. Diese zwingt sie regelmässig, Hilfe von aussen zu holen, um die Abrechnungen dann überhaupt korrekt machen zu können.
Ganz erfreulich ist die Aussage, die bezüglich der personellen Auswirkungen gemacht wird. Diese wären gemäss Botschaft nämlich vernachlässigbar: Der Bund braucht keine zusätzlichen Stellen, um diese insgesamt 281 Institutionen und Vereinigungen, die dazukämen und von der Steuerpflicht befreit würden, zu kontrollieren.
Das ist alles in allem also ein abgerundetes Bild. Wir können hier etwas für den Freiwilligensport und für die Vereine tun, wir können etwas für kulturelle Institutionen tun, und wir können hier auch für soziale, gemeinnützige Institutionen etwas leisten, das den Bund nicht viel kostet.
Ich bitte Sie, auf die Vorlage einzutreten und sich bei der einzigen relevanten Frage in der Detailberatung Ihrer Kommission anzuschliessen. Diese sieht eine Erhöhung der Umsatzgrenze von 200[NB]000 auf 300[NB]000 Franken vor. Für eine Erhöhung um lediglich 50[NB]000 Franken gegenüber dem geltenden Recht scheint uns der bis jetzt schon verursachte Aufwand nicht gerechtfertigt. Wir sollten also nicht zu kleinlich sein und uns bei 300[NB]000 Franken finden.