Rösti Albert · Nationalrat · 2021-12-07
Rösti Albert · Nationalrat · Bern · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2021-12-07
Wortprotokoll
Ich bin enttäuscht, dass man von linker Seite, obwohl doch verschiedene Modelle auf dem Tisch liegen, die es zu diskutieren gibt, bereits in der ersten Beratungsrunde den Absturz dieser Reform verkündet. Ich meine, dass wir hier eine gute Grundlage für die Diskussion haben, für eine Reform, deren Notwendigkeit bei allen unbestritten ist; entsprechend ist auch Eintreten nicht bestritten. Es ist unbestritten, dass die steigende Lebenserwartung - darüber können wir uns ja alle glücklich schätzen -, aber auch die tieferen Zinserträge diese Reform absolut nötig machen. Deshalb ist klar, dass auch die SVP-Fraktion für Eintreten plädiert. Diese Revision bereits jetzt, bei diesen ersten Schritten - wir haben noch einen langen Prozess vor uns, das ist auch uns bewusst -, kleinzureden und den Absturz zu verkünden, erachte ich als nicht sehr verantwortungsvoll, zumal jetzt eben alle Modelle auf dem Tisch liegen.
Es ist im Interesse unserer Fraktion, dass die Senkung des Umwandlungssatzes von 6,8 auf 6,0 Prozent, die zwingend [PAGE 2409] nötig ist, vollzogen wird. Wir wissen, dass das ein Entgegenkommen braucht. Wir sind uns auch bewusst, dass es dazu entsprechende Ausgleichsmassnahmen für die Übergangsgeneration braucht. Wir sind aber gleichzeitig der Meinung, dass diese Übergangsgeneration mit einem entsprechenden Rentenzuschlag, den wir hier beantragen, auf fünfzehn Jahrgänge beschränkt werden muss. Entsprechend sehen wir vor, dass man die Sparbeiträge nach der Übergangsgeneration entsprechend erhöht, damit die Renten dann das gleiche Niveau haben wie heute.
Damit sind wir auch in der Systemlogik: Es gibt eine Übergangsgeneration von fünfzehn Jahrgängen, weil die Zeit dort nicht mehr reicht, um mit den Sparbeiträgen das Kapital anzuhäufen, das es braucht, um bei tieferem Umwandlungssatz die gleiche Rente zu erzielen. Bei Leuten unter 50 Jahren sollte die Zeit aber ausreichen. Damit es reicht, wird, was auch von uns unterstützt wird, beantragt, dass der Beginn des Sparprozesses vom 25. auf das 20. Altersjahr vorverlegt wird.
Wir unterstützen zudem die Reduktion des Koordinationsabzugs, wenn auch über einen Minderheitsantrag, der eine etwas geringere Reduktion als der Antrag der Kommissionsmehrheit vorsieht.
Uns ist ganz wichtig, dass wir das System der zweiten Säule beibehalten, dass grundsätzlich eben nicht, wie wir das hier vorne auch schon gehört haben, das Solidaritätsprinzip der Umverteilung gilt, sondern dass gilt: Was eine Person einzahlt, soll sie dereinst auch als Rente erhalten. Darum gilt es also im neuen Modell die Sparbeiträge entsprechend anzupassen. Wir kommen nicht darum herum, mehr anzusparen, wenn wir die gleiche Rente über mehr Jahre - weil wir länger leben - erhalten wollen. Von daher, meine ich, haben wir eine für diese Diskussion gute Ausgangslage geschaffen.
Wenn ich sage, die Diskussion sei offen - es ist klar, wir unterstützen als Fraktion die Mehrheit der Kommission -, meine ich, dass wir vier Modelle haben, die eine gute Ausgangslage präsentieren, vier Modelle, die vielleicht gar nicht so weit auseinanderliegen, wie sie manchmal auseinanderzuliegen scheinen. Ich muss aber schon sagen: Der hier so genannte Sozialpartnerkompromiss ist natürlich eine Extremvariante.
Vonseiten unserer Fraktion haben wir mit der Minderheit I (de Courten) eine andere Extremvariante - wenn man dem "extrem" sagen kann. Die Variante der Minderheit I, die wir als Fraktion eigentlich unterstützen, ist, würde ich mal sagen, die reine Lehre; wir sagen, wir kompensieren den Rentenverlust nahe dem obligatorischen Teil der Renten. Das ist die Minderheit I. Das gibt die kleinste Kompensation, aber auch mit diesem Modell werden die Renten grundsätzlich erhalten. Es gibt nirgends Rentenerhöhungen, weil wir meinen, dass wir uns das in dieser Fassung nicht leisten können - wir müssen die Renten erhalten. Das ist das Modell der Minderheit I.
Dann gibt es den sogenannten Sozialpartnerkompromiss. Mir fällt es immer etwas schwer, wenn hier von einem Kompromiss gesprochen wird. Es gibt einfach drei, wenn auch bedeutende bekannte Organisationen, die diesen Kompromiss unterstützen. Hingegen unterstützen der Baumeisterverband, der Detailhandelsverband, Gastrosuisse und der Gewerbeverband diesen Kompromiss nicht. Damit steht ein ganz grosser Teil der Arbeitgeber nicht hinter diesem Kompromiss. Man kann doch nicht von einem Kompromiss sprechen, wenn wesentliche, bedeutende Organisationen ausgestiegen sind.
Auch Sie wissen, dass die Politik in der Schweiz nicht so funktioniert, dass ein paar Organisationen - ob sie bedeutend sind oder nicht - einen Vorschlag machen und die Kommission und das Parlament das dann einfach abnicken. Dafür sind wir nicht gewählt. Wir sind gewählt, damit wir die Leute, von denen wir gewählt wurden, vertreten.
Herr Wettstein zeigt auf den Bundesrat. Ich bin natürlich enttäuscht, dass der Bundesrat dieses Modell tel quel übernommen hat, dies in Kenntnis davon, dass in der Vernehmlassung die Organisationen, die ich erwähnt habe, gegen dieses Modell waren. Wenn sich der Bundesrat die Freiheit nimmt, das Modell tel quel zu übernehmen, dann haben wir als Parlament die Freiheit, einen Mittelweg zu suchen, ohne dass das ein Geschrei geben muss.
Damit komme ich zum Mittelweg. Zwischen der Fassung de Courten, der ursprünglichen bürgerlichen Variante, und dieser sogenannten Sozialpartnerlösung gibt es einen Mittelweg, nämlich den Antrag, den die Mehrheit Ihrer Kommission stellt. Mit diesem Mittelweg ist man den Befürwortern des Sozialpartnerkompromisses in wesentlichen Teilen entgegengekommen. Wir haben gesagt: Nein, wir wollen nicht nur genau die fehlenden Beträge ersetzen. Dort, wo ein Manko besteht und der obligatorische Bereich den fehlenden Betrag nicht voll zu ersetzen vermag, sind wir bereit, entsprechend den Beiträgen gemäss Bundesrat eine Zusatzrente vollumfänglich zu gewähren. Ich meine diese 2400, 1800 oder 1200 Franken pro Jahr, die je nach Übergangsjahrgang ausbezahlt würden.
Dort sind wir der anderen Seite entgegengekommen. Wir sind bei der Anzahl der Übergangsjahre entgegengekommen. Damit umfasst die Kompensation im Gegensatz zum Sozialpartnermodell nicht 100 Prozent. Es erhalten aber immerhin 40 Prozent der Leute eine Kompensation. Das betrifft einen grossen Anteil der Leute mit tiefen Einkommen, die eben im Obligatorium sind. Wir wollen doch nicht in einer Reform, bei der es überall zu wenig Geld gibt, am Schluss noch Millionären diesen Rentenzuschlag gewähren! Es kann doch nicht im Interesse der links-grünen Seite sein, dass wir allen, egal welches Einkommen sie haben, und auch jenen, die in ihrem Leistungsausweis - und hier drin dürfte es einige davon geben - über eine Million Franken haben, pro Monat noch einen Zuschlag von 200 Franken geben, obwohl sie gar keine Senkung zu befürchten haben, weil dies mit dem obligatorischen Umwandlungssatz längst eingerechnet ist.
Dieser Antrag ist sehr zielgerichtet. Er ist für jene Leute, die tiefe Einkommen haben, nahe am Bundesratsmodell, er gibt den Leuten mit gutem Einkommen hier aber zu Recht keinen entsprechenden Zuschlag. Ich meine, dass das eine Position ist, die man durchaus von linker Seite erklären kann. So habe ich das jedenfalls bisher begriffen.
Dann gibt es mit der Minderheit II (Mettler) immerhin auch noch eine mittlere Variante. Diese Minderheit sagt, sie wolle noch eine Zwischenvariante, damit 70 Prozent entschädigt werden. Für uns ist das auch etwas zu hoch. Aber damit bietet sich eigentlich die Palette aller möglichen Varianten. Mit diesem Antrag würden alle den Rentenzuschlag erhalten, die in ihrem Leistungsausweis das 18-fache maximale AHV-Gehalt haben, sprich 516[NB]240 Franken. Das ist doch ein recht hoher Betrag. Wie gesagt, damit kämen 70 Prozent aller Betroffenen in den Genuss eines Rentenzuschlags.
Das scheint mir eine Ausgangslage zu sein, die gut diskutierbar ist. Ich würde mir deshalb erlauben zu sagen: Der echte Kompromiss ist die Variante der Mehrheit der Kommission. Wir bitten Sie deshalb, darauf einzutreten.
Letztlich geht es uns als Fraktion im Kern darum, dass erstens keine Vermischung der zwei Säulen vorgenommen wird. Die erste und die zweite Säule sind auseinanderzuhalten. Wir werden bis am Schluss dafür kämpfen, dass es bei der zweiten Säule keine grundsätzlichen Lohnabzüge wie in der ersten Säule gibt. Zweitens geht es uns darum, dass wir kein Giesskannenprinzip unterstützen, bei dem jeder gleich viel erhält, sondern dass vor allem die tiefen Einkommen, die Teilzeiteinkommen und damit auch die für die Frauen wichtigen Einkommen entschädigt werden. Das sind die wichtigsten Eckwerte von unserer Seite.
Ich bitte Sie entsprechend einzutreten.