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Amherd Viola · Bundesrat · 2021-12-08

Amherd Viola · Bundesrat · Wallis · 2021-12-08

Wortprotokoll

Die Bevölkerung unseres Landes treibt so viel Sport wie noch nie. Sie tut dies in der Natur, zuhause, in Schwimmbädern, Sporthallen oder anderen Sportanlagen. Die Motive, Sport zu treiben, sind unterschiedlich. Die einen möchten etwas für ihre Gesundheit tun, andere haben einfach Freude an der Bewegung. Es gibt auch jene, die einfach in der Natur sein möchten. Gerade während der Pandemie zeigt sich, wie wichtig der Aussenraum für die Freizeitgestaltung ist. Es gibt viele Menschen, eher die Jüngeren, die den Sport leistungsorientiert betreiben. Sie sind oft Vereinen angeschlossen und trainieren wöchentlich oder sogar täglich. Die besten Sportlerinnen oder Sportler kommen in die Förderstrukturen der nationalen Sportverbände. Diese organisieren ihre Sportarten mit spezifischen Förderkonzepten für den Nachwuchs und die Elite.

Die Verfügbarkeit von qualitativ hochstehenden Sportanlagen ist für die Weiterentwicklung und die [PAGE 2429] Konkurrenzfähigkeit des Leistungssports in der Schweiz von zentraler Bedeutung. Sie sind zudem eine Voraussetzung, um auch weiterhin bedeutende internationale Sportanlässe in der Schweiz durchführen zu können. Hier setzt das Nationale Sportanlagenkonzept (Nasak) an. Das Nasak ist ein wichtiges und inzwischen etabliertes Instrument der Sportförderung des Bundes. Gute Sportanlagen sind Orte der lokalen Nachwuchsförderung. Es sind immer auch Infrastrukturen, die vom Breitensport genutzt werden können. Ein hochwertiger Sportanlagenpark ist deswegen auf der Angebotsseite ein grosser Treiber der Sportförderung in unserem Land. Die Erstellung und der langfristige Betrieb von Sportanlagen sind auch von regionalwirtschaftlicher Bedeutung.

Mit der vorliegenden Botschaft Nasak 5 soll die bewährte Sportförderung des Sportanlagenbaus weitergeführt werden. Die Vorlage basiert auf einer Bedarfserhebung bei den nationalen Sportverbänden. Im Fokus stehen Projekte, die bis 2027 realisierungsreif werden. Der Bundesrat beantragt mit der Botschaft vom 31. März 2021 Verpflichtungskredite im Umfang von 67 Millionen Franken, die bis Ende 2027 verpflichtet werden sollen. Es ist vorgesehen, Sportanlagenprojekte aus sieben Sportartengruppen zu unterstützen. Insgesamt sollen rund fünfzig Projekte von Finanzhilfen des Bundes profitieren können, darunter auch polysportive Anlagen. Enthalten ist auch ein Kredit von 7,67 Millionen Franken, aus welchem Projekte finanziert werden, die keiner Sportartengruppe zugeordnet werden können, beispielsweise für den Radsport oder für den Tennissport. Der Kredit beinhaltet zudem eine Reserve für heute noch nicht bekannte, aber unterstützungswürdige Projekte. Die subventionierten Projekte müssen auch für den Behindertensport nutzbar sein. Sie müssen zudem Vorgaben in den Bereichen Ökologie sowie Natur- und Landschaftsschutz und die neusten technologischen Standards einhalten.

In der Zeitspanne bis 2027 können sich Veränderungen in der Planung und in der Investitionstätigkeit ergeben. Das erfordert eine gewisse Flexibilität in der Verwendung der Mittel. Der Bundesrat soll deshalb geringfügige Verschiebungen zwischen Verpflichtungskrediten vornehmen können. Dabei darf der jeweilige Verpflichtungskredit höchstens um 10 Prozent aufgestockt werden. Eine massgebliche Voraussetzung für Nasak-Finanzhilfen ist, dass sich die Sportverbände in langfristigen Benutzungsverträgen verpflichten, die Sportanlagen dann auch tatsächlich zu nutzen.

Mit den Förderbeiträgen handelt der Bund subsidiär. Die Hauptlast der Investitionen wie auch der Betrieb der Sportanlagen liegen in privater Hand oder bei Kantonen und Gemeinden.

Der Ständerat hat die Botschaft in der Herbstsession behandelt und einzelne Anpassungen beschlossen. Es sollen drei zusätzliche Projekte unterstützt werden, zwei davon sind im Bau: die Schwimmhalle in Bern und der Ausbau des Sportzentrums Kerenzerberg. Diese Projekte sollen je 2 Millionen Franken erhalten. Aus Sportförderungssicht spricht nichts dagegen. Die subventionsrechtlichen Fragen wurden in der Botschaft behandelt. Diese Projekte sollen auch gemäss Entscheid Ihrer WBK unterstützt werden. Für eine Unihockeyhalle in Schiers hat der Ständerat einen zusätzlichen Beitrag von 1,5 Millionen Franken beschlossen. Auch hier folgt Ihre WBK dem Ständerat.

Der Ständerat hat zudem beschlossen, den Kredit für "diverse weitere Sportanlagen von nationaler Bedeutung" auf 15 Millionen Franken zu erhöhen. Damit sollen Projekte unterstützt werden können, die kurzfristig realisierungsreif werden. Seit der Verabschiedung der Kreditbotschaft durch den Bundesrat sind neue potenziell unterstützungswürdige Projekte bekannt geworden. Diese sollen unterstützt werden können, falls sie die Nasak-Kriterien erfüllen. Mit dieser Reserve sollen zudem Überbrückungskredite vermieden werden, wie sie mit Nasak 4 plus notwendig wurden. Aus diesem Kredit sollen Finanzhilfen von mehr als 1 Million Franken pro Projekt ausbezahlt werden können. Eine grössere Reserve wird es erlauben, bei entsprechender Projektentwicklung einzelne Vorhaben verstärkt zu unterstützen. Die Mehrheit der WBK-N hat sich auch hier für den Beschluss des Ständerates ausgesprochen.

Der Ständerat hat zudem beschlossen, dem Bundesrat in Artikel 3 des Bundesbeschlusses eine grössere Freiheit bei der Umwidmung von Kreditmitteln zu geben. Es soll möglich sein, innerhalb der jeweiligen Verpflichtungskredite alternative Projekte zu unterstützen.

Die Mehrheit Ihrer Kommission unterstützt die Beschlüsse des Ständerates und demnach ein Gesamtvolumen von 79,83 Millionen Franken für Nasak 5. Es ist wichtig, die Unterstützung von Sportanlagen von nationaler Bedeutung weiterzuführen. Sie ist für die Aufrechterhaltung und Weiterentwicklung des Leistungssports und der leistungsorientierten Nachwuchsförderung in der Schweiz von grosser Bedeutung. Entsprechend bitte ich Sie, auf die Vorlage einzutreten.

Ich äussere mich jetzt noch kurz zu den Minderheitsanträgen: Der Ständerat hat bei Artikel 1 Buchstabe j beschlossen, den Kredit "diverse weitere Sportanlagen von nationaler Bedeutung" auf 15 Millionen Franken zu erhöhen. Die Mehrheit Ihrer WBK unterstützt diese Erhöhung. Es handelt sich hierbei um eine Aufstockung der Reserve. Der Bundesrat war etwas zurückhaltender in seiner Botschaft. Tatsächlich sind jedoch seit dem Beschluss des Bundesrates einige neue Projekte bekannt geworden, beispielsweise ein Projekt bei einer bestehenden Nasak-Anlage in Winterthur, ein Ausbau der Gletscherpisten von Zermatt oder die Erstellung eines nationalen Zentrums Rettungsschwimmen in Sempach. Sofern solche Projekte dem Zweck und Ziel des Nasak entsprechen, sollen sie unterstützt werden können. Mit dem Beschluss des Ständerates kann verhindert werden, dass solche Projekte verzögert werden oder zwischen Stuhl und Bank fallen, das heisst zwischen zwei Nasak-Phasen. Sonst hätten sie konsequenterweise mit subventionsrechtlichen Fragen zu kämpfen.

Gemäss Ständerat und der Mehrheit Ihrer WBK soll der Bundesrat zudem in Artikel 3 des Bundesbeschlusses eine grössere Freiheit bei der Umwidmung von Kreditmitteln erhalten. Bei einem Projekt, das entfällt, sollen innerhalb der jeweiligen Verpflichtungskredite alternative Projekte unterstützt werden können. Wenn wir beispielsweise den Verpflichtungskredit für Anlagen für den Eissport nehmen, könnte eine Eishockeyanlage, die nicht realisiert wird, durch eine Curlinghalle ersetzt werden. Gemäss Entwurf des Bundesrates sind nur Ersatzprojekte für die gleiche Sportart möglich, beispielsweise der Ersatz einer Eishockeyanlage durch eine andere Eishockeyanlage. Wenn Sie der Mehrheit der Kommission und dem Ständerat folgen, gibt es also eine zusätzliche Flexibilisierung bei der Zuwendung der Nasak-Beiträge. Dies erlaubt es, in den nächsten Jahren besser auf Veränderungen reagieren zu können.