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Vermot Ruth-Gaby · Nationalrat · 1999-12-13

Vermot Ruth-Gaby · Nationalrat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion · 1999-12-13

Wortprotokoll

Es ist richtig, dass mein Postulat sehr alt ist und eigentlich der Wirklichkeit kaum mehr entspricht. Ich möchte aber trotzdem kurz auf die Frage 2 hinweisen: Es geht um die Anerkennung von sichtlich erschwerten Rückkehrbedingungen von allein erziehenden Müttern aus Bosnien, die hier in der Schweiz leben, und um die Bitte, ihnen aus humanitären Gründen eine Aufenthaltsgenehmigung zu erteilen.

Der Bundesrat anerkennt in seiner Antwort verschiedene erschwerende Gründe. Als aussergewöhnliche Härte gilt, dass Frauen z. B. allein erziehend sind. Ebenfalls erschwerend ist die mögliche erneute Entwurzelung der Kinder, die hier zur Schule gehen oder in der Lehre sind. Als aussergewöhnliche Härte nennt der Bundesrat in seiner Antwort auch die posttraumatische Belastung aufgrund von Kriegserlebnissen oder die konkrete Gefährdung, wenn die Leute in ihr Land zurückkehren. Das heisst gerade für Bosnierinnen, dass sie in einen ihnen fremden Landesteil von Bosnien und in gefährdetes Gebiet zurückkehren müssten. Ebenfalls unzumutbar ist ein Wegweisungsvollzug, wenn keine sozialen und verwandtschaftlichen Netze mehr vorhanden sind oder wenn eine unerlässliche medizinische Behandlung in Bosnien nicht gewährleistet werden kann. Ich kann Ihnen als Besucherin Bosniens sagen: Die hygienischen Bedingungen und die medizinische Versorgung sind in Bosnien weiterhin äusserst schlecht.

Alle diese Gründe sind einleuchtend. Nicht einleuchtend und zutiefst beschämend ist die Tatsache, dass hier in der Schweiz die geringe Zahl von rund 400 allein erziehenden Müttern mit ihren Kindern lebt, deren Rückkehr auf die eine oder andere Art nicht zulässig wäre. Die Kinder gehen hier zur Schule. Sie sind sozial aufgenommen, und viele der Frauen, die jetzt darauf warten, dass sie eine humanitäre Regelung bekommen, kommen aus der Vergewaltigungshölle von Srebrenica.

Uns allen ist noch in bester oder eher in schlechtester Erinnerung, was dort passiert ist und wie viele Frauen geschändet und vergewaltigt wurden, geflüchtet sind und heute noch unter all diesen Traumata leiden müssen. Diese Traumata verheilen langsam; eine Rückkehr in ihre damalige Heimat ist für diese Frauen aufgrund ihrer Erfahrungen undenkbar. Sollen die Frauen, die praktisch über keine sozialen oder verwandtschaftlichen Netze mehr verfügen und auch kaum eine Arbeitsstelle finden können, ins Elend getrieben werden? Die Frauen - in den meisten Fällen sind ihre Männer im Krieg ums Leben gekommen - erfüllen aber die eine oder die andere Bedingung, die der Bundesrat in seiner Antwort erwähnt.

Es ist wichtig, dass wir diesen 400 Frauen hier Aufnahme gewähren, um ihnen auch die Möglichkeit zu geben, in unserem Land auf eine gute Art mit ihren Kindern leben zu können. Viele der Kinder haben inzwischen eine Lehre begonnen. Diese Frauen sind auch darauf angewiesen, dass sie hier leben können, damit die Kinder ihre Schulausbildung zu Ende bringen können.

Ich bitte Sie, Frau Bundesrätin Metzler, in der nächsten Zeit diese Dossiers genau anzuschauen und diesen Frauen die Möglichkeit zu geben, hier zu bleiben. Bosnien-Herzegowina ist immer noch ein Land, in dem Krieg herrscht, in dem sehr grosse Spannungen herrschen. Diese allein erziehenden Mütter mit ihren Kindern zurückzuweisen wäre keine humanitäre Leistung. Ich denke, gerade auch nach dem Bericht über die Nazizeit, den wir in diesen Tagen bekommen haben, müssten wir diesen Müttern aufgrund der vergangenen Ereignisse eine positive Antwort geben können.