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Graf Maya · Ständerat · 2021-12-08

Graf Maya · Ständerat · Basel-Landschaft · Grüne Fraktion · 2021-12-08

Wortprotokoll

Der Bundesrat weist mein Postulat 21.4192 mit dem Verweis auf die Artikel 54 und 55 der Bundesverfassung zurück. Gleichzeitig weist er aber in seiner Antwort darauf hin, dass er für den Fall des Abschlusses des institutionellen Rahmenabkommens mit der EU bereits die Annahme der Motion 19.3167 beantragt hatte. Die Annahme hatte der Bundesrat übrigens auch für die gleichlautende Motion Lombardi (Rieder) 19.3170 beantragt. Beide zielten auf die Schaffung einer gesetzlichen Grundlage zur Gewährleistung des Mitspracherechts von Parlament, Volk und Kantonen und auf die rechtliche Definition eines demokratischen Prozesses bei der dynamischen Übernahme von EU-Recht ab. Doch wurden diese Motionen im Hinblick darauf überwiesen, dass der Bundesrat das institutionelle Rahmenabkommen abschliessen würde.

So möchte ich den Bundesrat fragen, wie er die Mitwirkungsrechte von Parlament, Volk und vor allem der Kantone nun stärken möchte, wenn er auch dieses Postulat bis jetzt leider ablehnt. Denn damals wie heute geht es um das Entscheidverfahren in der Aussenpolitik und um seine Folgen. Ja, die Folgen des einseitigen Abbruchs der Verhandlungen über das Rahmenabkommen und die Unsicherheit, wie es weitergehen soll, spüren die Grenzkantone ganz besonders. Die Vernetzung und Verzahnung aller Lebens- und Wirtschaftsbereiche über die Landesgrenzen hinweg ist enorm. Erfolgsmodelle wie beispielsweise die Nordwestschweiz und die Oberrheinregion als trinationaler Wirtschafts- und Lebensraum nehmen mittel- bis langfristig Schaden. Dies bestätigt übrigens auch eine jüngst veröffentlichte BAK-Studie. Mit dem einseitigen Abbruch der Verhandlungen zum Rahmenabkommen Schweiz-EU wurde die Rechts-, Planungs- und Investitionssicherheit der stark binational oder trinational ausgerichteten Grenzkantone ohne deren Mitsprache infrage gestellt. Dies geschah, obwohl die Kantonsregierungen wie auch wir als Parlament auf verschiedenen Kanälen immer wieder versucht haben, gerade in dieser Verhandlungsphase vom Bundesrat gehört zu werden.

Doch warum beantragte der Bundesrat damals die erwähnte Motion 19.3167, "Gesetzliche Grundlage zur Wahrung des Mitsprache- und Entscheidungsrechts von Parlament, Volk und Kantonen bei der Umsetzung des Rahmenabkommens", und die gleichnamige Motion Lombardi 19.3170 zur Annahme? Weil er sich bewusst war, dass in einer hochgradig verflochtenen Welt und in einer föderalen Demokratie Artikel 54 Absatz 1 der Bundesverfassung in seiner Absolutheit nicht mehr zeitgemäss ist. Dieser entspricht für mich auch nicht dem Stand der aktuellen Föderalismusforschung der Schweiz, weshalb ich die ablehnende Stellungnahme auf mein Postulat nicht verstehen kann.

Das Postulat fordert ja lediglich einen Bericht über die verschiedenen regulatorischen Optionen einer verstärkten Mitwirkung der Kantone bei aussenpolitischen Geschäften, von [PAGE 1260] denen sie direkt betroffen sind. Alle Kantone sind je länger, je mehr von aussenpolitischen Inhalten betroffen. Sie sind ja nicht reine Umsetzungsinstanzen international verhandelter Themen, nein, sie sind auch gemäss Bundesverfassung in ihren Kompetenzbereichen betroffen, sei das im Gesundheitsbereich, im Umweltbereich, in den Konsumentenrechten, in der Verkehrspolitik, im Energie- und Klimamanagement oder eben auch in der Bildung und Forschung. Deshalb haben die Kantone ein deutlich stärkeres Interesse an den aussenpolitischen Entscheiden entwickelt.

Die Ziele der Aussenpolitik, die der vom Bundesrat erwähnte Artikel 54 der Bundesverfassung festhält, lassen sich nur grenzüberschreitend und unter aktiver Mitwirkung der Kantone überhaupt erreichen. Eine reine Anhörung wird diesem Umsetzungsanspruch nicht gerecht, vor allem dann nicht, wenn Artikel 54 Absatz 3 der Bundesverfassung berücksichtigt wird. Schliesslich weist Artikel 55 Absatz 1 der Bundesverfassung ausdrücklich darauf hin, dass die Kantone insbesondere an der Vorbereitung aussenpolitischer Entscheide mitwirken können, "die ihre Zuständigkeiten oder ihre wesentlichen Interessen betreffen".

Artikel 55 Absatz 3 der Bundesverfassung gibt dem Bundesrat ausdrücklich den Auftrag, um dessen Ausführung ich ihn mit diesem Vorstoss auch bitten möchte: "Den Stellungnahmen der Kantone kommt besonderes Gewicht zu, wenn sie in ihren Zuständigkeiten betroffen sind. In diesen Fällen wirken die Kantone in geeigneter Weise an internationalen Verhandlungen mit." Der Bund hat die Kantone dafür rechtzeitig und umfassend zu informieren. Er muss Stellungnahmen einholen - das gemäss Artikel 55 Absatz 2 der Bundesverfassung. Die entsprechenden Verfassungsbestimmungen haben auch Sie, geschätzter Herr Bundesrat, in Ihrer Antwort zitiert. Die Kantone können also einen Teil ihrer verfassungsmässigen Kompetenzen und Aufträge nur dann wahren und wahrnehmen, wenn sie diese auch aussenpolitisch vertreten können bzw. wenn sie frühzeitig an entsprechenden Entscheiden auf Bundesebene mitwirken können.

Deshalb möchte ich mit meinem Postulat den Bundesrat beauftragen, in einem Bericht aufzuzeigen, welche Optionen es für eine verbindliche Beteiligung der Kantone an aussenpolitischen Entscheidungen gibt, wenn es sie eben ganz besonders betrifft. Das ist natürlich insbesondere bei sehr stark vernetzten Grenzkantonen der Fall.

Ich bitte Sie deshalb, dieses Postulat anzunehmen, damit wir uns dann mit dem Bericht befassen können. Wie gesagt, wenn ich die Unterlagen richtig studiert habe, wäre die angenommene Motion nur umgesetzt worden, wenn das institutionelle Rahmenabkommen angenommen worden wäre. Das war aber nicht der Fall. Deshalb brauchen wir jetzt diesen Bericht, um weiterzufahren.