Würth Benedikt · Ständerat · 2021-12-08
Würth Benedikt · Ständerat · St. Gallen · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2021-12-08
Wortprotokoll
Die Aussenpolitik tangiert bekanntlich Zuständigkeiten, die sowohl auf Bundesebene wie auch auf kantonaler Ebene und auf Gemeindeebene angesiedelt sind. Insofern sind der Mitwirkungsartikel in der Bundesverfassung und das Bundesgesetz über die Mitwirkung der Kantone an der Aussenpolitik des Bundes von zentraler Bedeutung. Die Mitwirkung kompensiert die Tendenz in der Aussenpolitik, dass Themen, die auf kantonaler Ebene angesiedelt sind, national gesteuert werden. Das alles hat sich im Grundsatz durchaus bewährt, aber - das möchte ich hier anfügen - es gibt auch abgesehen vom institutionellen Abkommen gewisse Themen, die im Bereich der Mitwirkung näher anzuschauen sind.
Kollegin Graf hat erwähnt, dass wir im Falle des Zustandekommens des institutionellen Abkommens die Motion Lombardi 19.3170, "Gesetzliche Grundlage zur Wahrung des Mitsprache- und Entscheidungsrechts von Parlament, Volk und Kantonen bei der Umsetzung des Rahmenabkommens", gehabt hätten. Das Abkommen ist jetzt vom Tisch. Wir haben derzeit keinen Verhandlungsstatus.
Wieso ist dieser Punkt ziemlich wichtig? Das geltende Recht, das Bundesgesetz über die Mitwirkung der Kantone an der Aussenpolitik des Bundes, sieht vor allem eine gute Regelung vor, was den Status der Kantone im Umfeld von Verhandlungen anbelangt. Das Gesetz verlangt, dass der Bundesrat die Kantone bei Verhandlungsmandaten einbezieht. Das Gesetz sieht vor, dass der Bundesrat Entscheide oder Ergebnisse aus den Verhandlungen besonders gewichten muss, wenn Interessen der Kantone berührt sind. Das Gesetz sieht auch vor, dass die Kantone bei konkreten Verhandlungen mit einzubeziehen sind. So war es ja beim institutionellen Abkommen, die Kantone waren im Verhandlungsteam integriert.
Die beiden Artikel 4 und 5 des Bundesgesetzes sind Schlüsselartikel, sie beziehen sich auf Verhandlungen. Es finden nun keine Verhandlungen statt, aber die Aussenpolitik geht trotzdem weiter. Das ist eigentlich die Situation, die wir heute haben. Gerade in diesem Umfeld wäre es wichtig, die Thematik näher anzuschauen und zu überlegen, wie die Kantone in der neuen Situation besser und systematischer einbezogen werden können.
Nur ein Beispiel aus der Praxis, das früher immer wieder Anlass zu Diskussionen gab: Im Vorfeld von Verhandlungen finden ja bekanntlich Sondierungen statt. Streng nach Gesetz ist es so, dass der Bund die Kantone bei Sondierungen nicht unbedingt mit einbeziehen muss. Hier hatten wir immer eine gewisse Rechtsunsicherheit. In dieser Phase sind wir im Grunde genommen jetzt wieder: Wir sondieren, wir führen Gespräche, wir reden, wir suchen einen gescheiten Weg, um die Schweizer Interessen zu verteidigen. Insofern, das muss ich betonen, gibt es schon offene Fragen, die man anschauen sollte. Dazu bietet dieses Postulat durchaus auch einen geeigneten Rahmen.
Zum Schluss: Das Thema Mitwirkung ist ja insbesondere in föderalen Staaten ein zentrales Thema. So haben auch Deutschland und Österreich entsprechende Gesetze. Wenn wir dieses Postulat annehmen, scheint es mir wichtig zu sein, dass man diesen internationalen Rechtsvergleich anstellt und sich überlegt, wie andere Staaten das Thema gelöst haben. Dies geschieht dann wissend, dass diese auch ein anderes Integrationsniveau haben, dass also die beiden Staaten Mitgliedstaaten der EU sind. Trotzdem lässt sich auch aus einem internationalen Rechtsvergleich einiges ableiten. [PAGE 1261]
Darum scheint mir dieses Postulat durchaus sachgerecht. Ich empfehle Ihnen, es anzunehmen.