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Weichelt Manuela · Nationalrat · 2021-12-08

Weichelt Manuela · Nationalrat · Zug · Grüne Fraktion · 2021-12-08

Wortprotokoll

Unsere SGK hat den austarierten BVG-Kompromiss der Sozialpartnerinnen und -partner mit Willkür durchtränkt und legt uns nun eine inakzeptable Vorlage vor, die nichts mehr mit dem Sozialpartnerkompromiss zu tun hat. Es ist ein Modell der Banken und ein Modell der Versicherungen.

Wer erhält nun eine Zulage? Wer profitiert von der Abfederung der Rentenkürzungen? Das kann hier bald niemand mehr erklären und erscheint deshalb als sehr zufällig. Sicher ist, dass die Erwerbstätigen mit mittleren und tiefen Einkommen hohe Mehrkosten bezahlen, unter dem Strich aber weniger erhalten, wenn wir vom Sozialpartnerkompromiss abweichen, was die Mehrheit der SGK tun möchte. Auch hier wird wohl das Volk, das schon 2010 mit über 72 Prozent den Rentenabbau im BVG abgelehnt hat, das letzte Wort sprechen.

Zum Einzelantrag Prezioso zu Artikel 14 Absatz 2: Die grüne Fraktion stimmt dem Einzelantrag Prezioso zu. Durch den etwas besseren Mindestumwandlungssatz von 6,4 Prozent bringt er den Rentnerinnen und Rentnern wenigstens eine kleine Verbesserung.

Zu Artikel 14 Absatz 3 BVG, auf der Fahne auf Seite 6, zur Berichterstattung: Die grüne Fraktion unterstützt die Minderheit Prelicz-Huber und somit den Bundesrat. Wir erachten es als sinnvoll, dass der Bundesversammlung mindestens alle fünf Jahre ein Bericht unterbreitet wird, der die Grundlagen für die Festlegung des Mindestumwandlungssatzes in den folgenden Jahren bildet. Für die Erarbeitung des Berichtes sollen die Sozialpartnerinnen und -partner mit einbezogen werden. Die Mehrheit der SGK-N, die ein Übergewicht an Pensionskassenlobbyisten dabeihaben möchte, lehnen wir ab. Auch den Antrag der Minderheit II (Mettler) lehnen die Grünen ab; es braucht eine gewisse zeitliche Flexibilität für die Erstellung des Berichtes.

Zu Artikel 47 ff. und den verschiedenen Modellen: Die grüne Fraktion unterstützt weiterhin den Sozialpartnerkompromiss und damit auch den Entwurf des Bundesrates. Das Parlament steht vor einer der wichtigsten sozialpolitischen [PAGE 2439] Entscheidungen. Es gibt die Variante A, auf die Vorlage der Sozialpartnerinnen und -partner und des Bundesrates zurückzukommen, um die Renten zu stabilisieren und damit drängende sozialpolitische Probleme anzupacken. Oder es gibt eben die Variante B, die Partikularinteressen der Versicherungen und der Banken zu unterstützen und damit die BVG-Reform für weitere Steuergeschenke zugunsten der Topverdiener zu missbrauchen und gleichzeitig die Renten und Löhne von Personen mit tiefen und mittleren Einkommen weiter zu senken. Im Gegensatz zur Variante A profitieren nur gerade etwa 30 bis 40 Prozent der Rentnerinnen und Rentner von der Vorlage der Mehrheit der SGK. Sollte die Variante Entwurf des Bundesrates und Sozialpartnerkompromiss keine Mehrheit finden, werden wir die Minderheit II (Mettler) unterstützen, obwohl auch dieses Modell eine klare Verschlechterung darstellt.

In Artikel 47f Absatz 4 geht es um die Finanzierung der Zuschüsse. Wenn sie denn aus dem Sicherheitsfonds finanziert werden müssen, dann sicher nicht nur mit 0,15 Prozent. Das genügt nicht. Die grüne Fraktion unterstützt das Bundesamt für Sozialversicherungen, dessen Begründung sich im Antrag der Minderheit V (Prelicz-Huber) widerspiegelt, die 0,4 Prozent der versicherten Löhne fordert. Die geforderte Solidarität erreichen wir durch die Erhebung von Lohnprozenten; das wissen wir. Wer keine Lohnprozente erheben möchte, möchte in der Altersvorsorge eben keine Solidarität.

Bei Artikel 47i unterstützt die grüne Fraktion die Minderheit II (Mettler). Der Bericht zum Koordinationsabzug und zur Eintrittsschwelle soll insbesondere die Grundlagen für die Verbesserung der Vorsorgesituation von Teilzeitarbeitenden und Arbeitnehmenden mit Mehrfachbeschäftigung aufzeigen.

Bei Artikel 58 - das ist auf Seite 27 der Fahne - unterstützt die grüne Fraktion den Entwurf des Bundesrates, also die Minderheit III (Maillard), und damit den Sozialpartnerkompromiss. Sämtliche Berechnungen haben gezeigt, dass wir überall, wo wir noch etwas herumschrauben, die Austarierung verschlimmbessern und immer weiter vom Sozialpartnerkompromiss wegkommen.

Bei Artikel 11 Absatz 3 Buchstabe h ELG unterstützt die grüne Fraktion die Minderheit Meyer Mattea. Die BVG-Zuschläge sollen bei den anrechenbaren Einnahmen zur Berechnung der Ergänzungsleistungen nicht berücksichtigt werden. Die Ergänzungsleistungen sind ohnehin schon viel zu tief. Es ist unwürdig für die Schweiz, wenn wir jetzt auch noch an den Ergänzungsleistungen schrauben. Die Betroffenen können bereits heute kaum mehr am täglichen Leben partizipieren.

Besten Dank für die Unterstützung der Anträge der grünen Fraktion.