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Rechsteiner Thomas · Nationalrat · 2021-12-08

Rechsteiner Thomas · Nationalrat · Appenzell I.-Rh. · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2021-12-08

Wortprotokoll

Wir befinden uns beim Mindestumwandlungssatz und bei den Ausgleichsmassnahmen. Wie wir wissen, ist das der zentrale Teil dieser Vorlage.

Entgegen meinen beiden Vorrednerinnen - ich spreche für die Mitte-Fraktion - sind wir der Meinung, dass mit dieser Fassung, vor allem mit jener der Mehrheit der Kommission, ein Konzept vorliegt, das am Schluss auch beim Volk mehrheitsfähig sein wird. Es ist uns ein Anliegen, den Umwandlungssatz und die Ausgleichsmassnahmen so einzurahmen, dass diese für alle Beteiligten tragbar sind, und zwar für Arbeitnehmende wie für Arbeitgebende. Wir haben es hier mit Solidarität und Verantwortung zu tun: einerseits mit der Solidarität gegenüber jenen Personen, die eine Kürzung des Rentenumwandlungssatzes hinnehmen müssen, andererseits mit der Verantwortung gegenüber jenen, die entsprechende Beiträge bezahlen müssen. Damit dies gelingt, wird die Mitte-Fraktion alle Minderheitsanträge ablehnen und stets der Mehrheit folgen. Den Einzelantrag Prezioso lehnen wir ebenfalls ab.

Kurz zum Umwandlungssatz: Faktisch ist dieser auch mit 6 Prozent immer noch zu hoch. Die Demografie und die Entwicklung unserer Lebenserwartung deuten klar darauf hin, dass der Umwandlungssatz tiefer sein müsste. Wir tragen aber die Senkung auf 6 Prozent mit. Vielleicht noch einmal kurz zum Fokus dieser Senkung: Wen trifft das? Fast alle firmeneigenen Stiftungen haben die Senkung der Umwandlungssätze bereits getätigt. Es trifft also faktisch diejenigen Personen, die ausschliesslich im Obligatorium versichert sind oder nur einen kleinen überobligatorischen Sparbeitrag haben. Diese Senkung des Umwandlungssatzes tragen wir mit.

Es ist für uns auch wichtig, dass alle fünf Jahre eine periodische Überprüfung mit einer Berichterstattung, wie sie verlangt wird und auch sinnvoll ist, stattfindet. Der Antrag der Mehrheit, welcher den Einbezug der verschiedenen Akteure konkret bestimmt, ist deshalb gut, weil nicht nur die Akteure, sondern auch die Parameter genannt werden, aus welchen die Entwicklungen absehbar sind. Wir unterstützen deshalb die Mehrheit der Kommission.

Wir sind auch der Meinung, dass die Übergangsgeneration klar definiert sein muss. Es kann nicht sein, dass nach einer Revision alle Bezüger einer Invaliden- oder Altersrente einen Zuschlag erhalten. Diese Renten sind bereits ausfinanziert. Oder anders gesagt: Das Vorsorgeereignis ist eingetreten, womit die Leistungen und auch die Renten bereits fixiert und klar sind.

Zur Anspruchsberechtigung: Wir wollen Klarheit bei Artikel[NB]47b. Wir unterstützen die Definition der Übergangsgeneration ab dem Alter 50/51 und lehnen deshalb den Minderheitsantrag II (Mettler) ab, der eine Übergangsgeneration bereits ab dem Alter 45 will. Auch die Beschneidung von Personen mit hohen Kapitalien lehnen wir ab. Denken Sie daran: Freizügigkeitsleistungen können aus verschiedenen Quellen stammen, zum Beispiel aus einem Übertrag aus einer Scheidung oder aus einem persönlichen Einkauf, welcher gemacht wurde.

Dann zur Höhe des Zuschlags: Wir sind der Überzeugung, dass mit diesem Konzept - 100, 150, 200 Franken pro Monat - eine nachvollziehbare, klare und auch tragfähige Lösung und Staffelung der Beiträge vorhanden ist. Bei der Finanzierung der Zuschläge wollen wir den Mix aus dezentralem und zentralem Modell, wonach zuerst die Reserven der Vorsorgeeinrichtungen verwendet werden, unbedingt unterstützen. Die Finanzierung von 0,15 Prozent und die Überprüfung dieser Finanzierung durch den Bundesrat erachten wir als angemessen. Deshalb lehnen wir alle Minderheitsanträge ab.

Zum Schluss noch dies: Es gibt keine andere Generation in der Schweiz wie diejenige, die jetzt in Pension geht, die Aussicht auf ein so langes Leben und so wenige Nachkommen hat und die in Friedenszeiten gleichzeitig so viele Schulden generiert hat. Tragen wir dazu bei, dass das nicht so weitergeht. Senken wir also den Umwandlungssatz. Stimmen wir jeweils der Mehrheit zu.