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Jositsch Daniel · Ständerat · 2021-12-08

Jositsch Daniel · Ständerat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion · 2021-12-08

Wortprotokoll

Es geht hier um den Tatbestand "Gewalt und Drohung gegen Behörden und Beamte". Ihr Rat hat in der letzten Runde daran festgehalten, dass man eine gewisse Verschärfung vornehmen möchte. Das ist ja ein Tatbestand, betreffend den sich auch verschiedene Kantone mit Initiativen gemeldet haben, mit dem Bedürfnis, dass man hier eine gewisse Verschärfung vornimmt. Ihr Rat hat das relativ moderat gemacht, indem man festgelegt hat, dass die Regel grundsätzlich die Freiheitsstrafe sein soll und die Geldstrafe nicht alternativ zur Anwendung kommen soll, sondern lediglich in begründeten, leichten Fällen. Der Nationalrat möchte das nicht, er möchte am geltenden Recht festhalten, also die Freiheitsstrafe alternativ zur Geldstrafe vorsehen.

Der Grund, warum Sie letztes Mal diese Verschärfung vorgesehen haben, ist, dass man im Kampf gegen die zunehmende Gewalt gegen Beamte und Behördenmitglieder etwas machen möchte. Das ist das Motiv. Der Nationalrat hingegen möchte beim geltenden Recht bleiben, weil er der Meinung ist, dass eine Verschärfung die durchaus berechtigten Probleme in diesem Bereich nicht wirklich beheben könne. Dann meint der Nationalrat auch, es sei im Strafrecht unüblich, dass bei Vergehen keine Geldstrafe oder eben nur eine in leichten Fällen vorgesehen wird.

Die Kommission für Rechtsfragen Ihres Rates möchte mit 8 zu 4 Stimmen an der bisherigen Variante festhalten, möchte diese Verschärfung im Strafrecht also weiterhin vorsehen, um im Kampf gegen Gewalt gegen Behördenmitglieder und Beamte ein Zeichen zu setzen.

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