Germann Hannes · Ständerat · 2021-12-08
Germann Hannes · Ständerat · Schaffhausen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2021-12-08
Wortprotokoll
Wir befassen uns zum Abschluss der heutigen Beratungen im Ständerat bildlich gesprochen mit einem süssen Cocktail oder, je nachdem, auch mit einem bitteren - je nach Standpunkt des Betrachters. Dieser Cocktail - so viel vorweg - hat den Mitgliedern Ihrer Kommission allerdings nicht wirklich geschmeckt; dies, obwohl oder gerade weil es in den beiden Standesinitiativen Genf und Freiburg um Zucker in Lebensmitteln geht.
Was der WBK-S nicht schmeckte, ist nicht etwa die Thematik, sondern vielmehr der Weg über den angestossenen Gesetzgebungsprozess. Konkret ist die Rede von den Standesinitiativen Genf "Für eine wirksame Gesundheitsförderung. Begrenzung des Zuckergehalts in industriell hergestellten Getränken und verarbeiteten Lebensmitteln" und Freiburg "Für eine klare Darstellung der Menge des schnellen Zuckers in Lebensmitteln".
Die Kommission hat die Vorprüfung der Standesinitiativen an ihrer Sitzung vom 20. Oktober vorgenommen. Dabei sind die entsandten Vertretungen aus beiden Kantonen angehört worden. Mit der Standesinitiative Genf fordert der Grosse Rat des Kantons Genf die Bundesversammlung dazu auf, angesichts der schädlichen Auswirkungen von Zucker auf die Gesundheit der Verbraucherinnen und Verbraucher die Zuckermenge, die bei der Lebensmittelherstellung zugesetzt werden darf, streng zu begrenzen. In der Begründung verweisen die Initianten auf die folgenden Tatsachen: Übermässiger Zuckergenuss kann sich nachweislich sehr negativ auf die Gesundheit auswirken und damit auch das öffentliche Gesundheitswesen belasten, hohe Zuckermengen in Lebensmitteln machen süchtig, und der übermässige Zuckergehalt in bestimmten Lebensmitteln ist die Ursache zahlreicher Erkrankungen - Stichworte sind Übergewicht, Fettleibigkeit, Diabetes, Herz-Kreislauf-Beschwerden, Zahnerkrankungen usw.
Die Gesundheitskommission des Grossen Rates des Kantons Genf hat jüngst sogar einstimmig eine Motion mit dem Titel "Zuckerabhängigkeit - das Übel des Jahrhunderts" angenommen. Darin wird gefordert, dass der Zuckerzusatz in industriell hergestellten Süssgetränken und verarbeiteten Produkten künftig auch zu besteuern sei. Diese Besteuerung soll nicht dazu führen, dass Getränke und verarbeitete Lebensmittel zulasten der Verbraucherinnen und Verbraucher verteuert werden - das hoffen die Initiantinnen und Initianten jedenfalls -, sondern in erster Linie die Lebensmittelindustrie dazu bringen, den Zuckergehalt in den Lebensmitteln zu senken. Zusätzlich zur Einführung einer Steuer auf übermässig zuckerhaltigen Produkten muss das Problem auch direkt angegangen werden, indem der Zuckergehalt in industriell hergestellten Süssgetränken und verarbeiteten Lebensmitteln streng begrenzt wird.
Mit der Standesinitiative Freiburg fordert der Grosse Rat des Kantons Freiburg von der Bundesversammlung, die nötigen Gesetzesbestimmungen, nämlich eine Anpassung der Verordnung des EDI betreffend die Information über Lebensmittel, zur Verfolgung der beiden Ziele zu erlassen:
1. Die Angabe des Zuckergehalts in der Nährwertdeklaration soll obligatorisch werden.
2. Eine lesbare und für Konsumentinnen und Konsumenten von vornherein verständliche Kennzeichnung soll ebenfalls verpflichtend werden.
Aus Sicht der Initiantinnen und Initianten steht eine klare Kennzeichnung des Gehalts von schnellem Zucker im Einklang mit der nationalen Strategie zur Bekämpfung der nichtübertragbaren Krankheiten. Sie verstärke zudem die kantonalen Aktionsprogramme Ernährung und Bewegung, indem einerseits die individuellen Gesundheitskompetenzen verbessert und andererseits geeignete Rahmenbedingungen entwickelt würden. Es ist ebenfalls zu berücksichtigen, dass die Schweiz wie auch der Kanton Freiburg eine grosse Menge an Nahrungsmitteln importieren und auch exportieren. Folglich sei es wichtig, so die Initianten, keine Massnahmen zu unterstützen, die den Handel behindern könnten oder aushebeln würden. Sie sehen, es ist auch etwas die Quadratur des Kreises angesprochen.
Der Kanton Freiburg spricht sich deshalb dafür aus, die bereits laufenden Massnahmen des EDI und des BLV zu fördern und die Verordnung des EDI betreffend die Information über Lebensmittel abzuändern. Es soll die Kennzeichnungspflicht angepasst werden, wobei die Kompatibilität mit dem Bundesgesetz über die technischen Handelshemmnisse sichergestellt werden müsste, ohne auf eine spezifische Kennzeichnung einzutreten.
Was hält die Kommission von all diesen Forderungen? Mit der zweiten Standesinitiative, wonach Transparenz hergestellt werden muss, sind wir an sich einig, aber es gibt da trotzdem einige Hindernisse. Auf jeden Fall hat die Kommission beschlossen, den beiden Standesinitiativen keine Folge zu geben. Ihre WBK-S ist sich bewusst, dass der übermässige Zuckerkonsum für die öffentliche Gesundheit problematisch ist. Sie ist aber der Überzeugung, dass bereits sehr viel gemacht worden ist, um die Konsumierenden beim Lebensmitteleinkauf zu unterstützen. So spielen unter anderem die freiwillige Einführung eines Kennzeichnungssystems wie Nutri-Score und die Unterzeichnung der Erklärung von Mailand durch immerhin vierzehn im Lebensmittelsektor tätige Schweizer Unternehmen, die sich damit zur Reduktion des Zuckergehalts in ihren Joghurts und Müesli verpflichten, eine wichtige Rolle bei der Förderung einer gesunden und ausgewogenen Ernährung. [PAGE 1275]
Die Kommission erinnert ausserdem daran, dass die Reduzierung des Zuckerkonsums ein Kernziel der Schweizer Ernährungsstrategie 2017-2024 ist. Bevor die Kommission über den Handlungsbedarf entscheidet, möchte sie eben auch Kenntnis nehmen von den Berichten, die der Bundesrat in Erfüllung zweier Postulate vorzulegen hat: Zum einen geht es um den Bericht zum Postulat 20.3913 betreffend die Erhöhung der Wirksamkeit des Nutri-Score, das von der Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrates eingereicht und vom Nationalrat am 24. September 2020 angenommen worden ist. Zum andern geht es um den Bericht zum Postulat 21.3005 betreffend die Förderung einer gesunden Ernährung von Jugendlichen, das von der Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur des Nationalrates, der WBK, eingereicht und vom Nationalrat am 16. Juni 2021 angenommen worden ist.
Sie sehen also, es gibt berechtigte Zweifel an der Umsetzbarkeit von wirksamen substanzbezogenen Steuern. Das wäre auch finanziell sehr aufwendig und komplex, wie das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen aufgezeigt hat. Dies würde auch zweifellos die Belastung für die Konsumierenden erhöhen, ohne eben massgebliche Verbesserungen der öffentlichen Gesundheit sicherstellen zu können.
In diesem Sinn beantragt Ihnen Ihre WBK mit 8 zu 0 Stimmen bei 4 Enthaltungen, der Initiative 20.311 des Kantons Genf keine Folge zu geben, bzw. mit 6 zu 1 Stimmen bei 5 Enthaltungen, der Initiative 21.315 des Kantons Freiburg keine Folge zu geben.
[VS]