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Prelicz-Huber Katharina · Nationalrat · 2021-12-08

Prelicz-Huber Katharina · Nationalrat · Zürich · Grüne Fraktion · 2021-12-08

Wortprotokoll

Ich spreche zu meinen beiden Minderheitsanträgen, zuerst zum Antrag zu Artikel[NB]15: Eine der grössten Problematiken bei den Pensionskassen ist, dass nur der Lohn versichert ist und davon auch nur ein Teil. Zudem haben wir es mit einem reinen Kapitalverfahren zu tun. Das heisst, wer wenig verdient, hat am Schluss eine schlechte Pensionskassenrente, und wer viel verdient, hat eine gute Rente. Es kann sogar sein, dass jemand, der oder die viel gearbeitet hat, aber eben nicht immer für Lohn, am Schluss, weil er oder sie schlecht verdient hat, trotz der vielen Arbeit eine schlechte Rente bezieht. Das betrifft vor allem den Bereich der Erziehung und der Betreuung.

Die unbezahlte sogenannte Care-Arbeit ist gesellschaftlich unerlässlich. Müsste sie bezahlt werden, käme uns das weit teurer als heute zu stehen. Zurzeit werden in der Schweiz jährlich etwa 17 Milliarden Stunden gearbeitet, davon knapp 8 Milliarden Stunden für den Erwerb und damit logischerweise über 9 Milliarden in unbezahlter Arbeit. Die AHV hat das vor einigen Jahren anerkannt und die solidarisch finanzierten Erziehungs- und Betreuungsgutschriften eingeführt. Genau das könnte auch bei den Pensionskassen eingeführt werden. Denn nur so haben Frauen oder Erziehende Chancen, überhaupt auf eine Rente in einer ähnlichen Höhe wie die der Männer zu kommen. Ich bitte Sie also, hier dem Minderheitsantrag zuzustimmen.

Meine zweite Minderheit betrifft Artikel 82a. Der Mehrheitsantrag trifft bei der Minderheit - es ist übrigens eine starke Minderheit - auf grosses Unverständnis und ist für mich gar eine Frechheit. Es ist ein Paradox, dass hinter der Reform des BVG ursprünglich die Idee stand, dass die Renten von Menschen mit tiefen Löhnen, von Teilzeitarbeitenden und damit von sehr vielen Frauen in der zweiten Säule erhöht werden müssen. Jetzt, praktisch am Ende unserer Debatte, stehen wir mit einer gegenteiligen Vorlage da. Wir stehen da mit einer Bevorteilung der sehr Reichen.

Dabei haben wir sowohl bezüglich der AHV als auch bezüglich des BVG immer wieder gehört: Wir müssen dringend sanieren, wir müssen sparen, wir müssen abbauen, weil kein Geld vorhanden ist und weil Löcher vorhanden sind, die es zu stopfen gilt. Plötzlich aber - siehe da - ist bezüglich der dritten Säule alles andere möglich.

Heute kann ein Steuerabzug von etwa 6900 Franken pro Jahr gemacht werden. Diesen Abzug können aktuell maximal 10 Prozent der Bevölkerung überhaupt beanspruchen. Sie haben so viel Erspartes in der dritten Säule. Jetzt soll dieser Betrag auf etwa 10[NB]000 Franken erhöht werden. Hören und staunen Sie: Pro Jahr bedeutet das über 500 Millionen Franken weniger an Steuereinnahmen, d. h. rund 170 Millionen Franken weniger für den Bund und rund 340 Millionen Franken weniger für die Kantone und Gemeinden. Anscheinend ist das pro Jahr einfach so möglich. Das ist eine Ungeheuerlichkeit angesichts der Situation, in der wir stehen, und in Anbetracht der unteren Saläre mit den sehr tiefen Renten sowie der Teilzeitangestellten und vieler Frauen, die damit leer ausgehen.

Es ist also offensichtlich: Es geht bei der Debatte nicht um das fehlende Geld, sondern anscheinend - einmal mehr - um einen Reichenbonus. Ich hoffe sehr, dass die grosse Minderheit noch zu einer Mehrheit wird.

Ich bitte Sie, diesen Minderheitsantrag zu unterstützen.