Rösti Albert · Nationalrat · 2021-12-08
Rösti Albert · Nationalrat · Bern · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2021-12-08
Wortprotokoll
Frau Porchet, ich finde es jetzt schon gerade etwas dicke Post, von einer "Schande" zu sprechen. Von einer "Schande" zu sprechen, wenn wir 40 Prozent aller Rentnerinnen und Rentner eine Kompensation geben, finde ich etwas starken Tobak. Das ist doch ein weites Entgegenkommen auf der Suche nach einer Lösung. Überlegen Sie sich das nochmals! Das zu meiner Vorrednerin.
Wir sind wirklich bemüht, hier eine gute Lösung zu finden. Aber eine gute Lösung lässt einfach kein Wunschkonzert zu. In diese Kategorie gehört für mich leider auch, und ich möchte das im Namen der Fraktion sagen, die Minderheit Prelicz-Huber zu Artikel 15 Absatz 1 Buchstabe f, die Erziehungs- und Betreuungsgutschriften vorsieht. Das ist in der AHV, wo wir ein Umlageverfahren haben, absolut berechtigt. Hier sind wir aber in der zweiten Säule, bei der man das Geld als Rente bekommt, das man in Eigenverantwortung selbst anspart. Sie können da nicht plötzlich irgendwelche Gutschriften einfügen, die dann von irgendwem - ich weiss nicht von wem - bezahlt werden sollen. Das ist einfach systemfremd. Deshalb bitte ich Sie, diesen Minderheitsantrag abzulehnen.
Um einen wichtigen Punkt - da bitte ich Sie, der Mehrheit zu folgen - geht es bei Artikel 33a, der gemäss der Mehrheit aufgrund der Systematik in Artikel 47abis verschoben wird. Hier geht es darum, dass man sich, wenn ein Erwerbsunterbruch stattfindet, trotzdem weiterhin zu 100 Prozent versichern lassen kann. Ich denke an eine junge Familie mit Kindern. Da lässt sich der Vater oder die Mutter das Arbeitspensum für einige Jahre reduzieren. Hier ist es aus unserer Optik richtig, dass sich diese weiterhin eigenverantwortlich und freiwillig versichern lassen können und die Beiträge einzahlen - natürlich müssen sie dafür die nötigen Mittel haben.
Heute ist die Grenze bei 58 Jahren. Mit 58 Jahren, kurz vor der Pensionierung, ist das möglich. Wir möchten diese Altersgrenze aufheben und auch die Möglichkeit schaffen, das Arbeitspensum statt um höchstens die Hälfte, wie es heute im Gesetz steht, um höchstens zwei Drittel zu reduzieren. Ich denke, das ist eine sinnvolle Gelegenheit, um die Eigenverantwortung bei der Versicherung wahrzunehmen.
Dann möchte ich speziell zu Artikel 82a und zur Abzugsberechtigung für Beiträge kommen. Hier geht es um die dritte Säule. Unsere Fraktion ist mit der Mehrheit der Auffassung, dass es möglich sein sollte, mehr einzuzahlen. Es geht um das Dreisäulenprinzip. Das freiwillige Ansparen macht durchaus Sinn. Wir sind uns sehr wohl bewusst, dass das nicht alle tun können. Wo ich jetzt aber schon etwas Mühe habe, ist, wenn man von linker Seite sagt, das sei eine Reform für die Reichen, weil wir in Artikel 82a mehr Möglichkeiten für die dritte Säule schaffen. Ich gebe zu, das können sich nicht alle Menschen leisten. Aber gleichzeitig will man dann denselben Reichen einfach für immer eine Kompensation von 200 Franken geben. Das geht für mich irgendwie nicht auf. Bei Artikel 82a geht es um eine eigenverantwortliche Altersvorsorge. Über die Äufnung der dritten Säule mit seinen Mitteln hat jeder selbst zu entscheiden. Das andere ist ein Umlageverfahren. Deshalb stehen wir grundsätzlich hinter dieser Mehrheit.
Wir sehen aber durchaus ein, dass diese Bestimmung die Mehrheitsfähigkeit der Vorlage an der Urne zusätzlich belastet. Das anerkennen wir. Deshalb bitte ich Sie, dem Einzelantrag Grin zuzustimmen, der eine Auslagerung dieses Artikels in einen neuen Entwurf 2 vorsieht, damit wir die Angelegenheit der dritten Säule separat behandeln können. Das heisst, wir hätten die erste und die zweite Säule behandelt; mit der Auslagerung dieser Bestimmung gemäss Antrag Grin würden wir dann die dritte Säule in einem separaten Entwurf beraten. Ich bitte Sie, dem Einzelantrag Grin zuzustimmen, unabhängig davon, welche Position Sie dann einnehmen. Wir können über den Entwurf 2 dann später diskutieren und abstimmen.
Im Übrigen bitte ich Sie namens der SVP-Fraktion, die anderen Minderheitsanträge abzulehnen. Es geht vor allem um Vollzugsfragen und um Transparenzfragen, bei denen wir meinen, dass sie gesetzlich genügend geregelt sind.