Bieri Peter · Ständerat · 2002-11-26
Bieri Peter · Ständerat · Zug · Christlichdemokratische Fraktion · 2002-11-26
Wortprotokoll
Bei Artikel 52 Absatz 5 geht es um die Rechnungslegung. Aufgrund der Vorgaben von Artikel 37 des Finanzhaushaltgesetzes gilt die Regelung nicht nur für die Rechnung, sondern für das ganze Rechnungswesen, also auch für den Voranschlag und den Finanzplan.