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Bischof Pirmin · Ständerat · 2021-12-09

Bischof Pirmin · Ständerat · Solothurn · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2021-12-09

Wortprotokoll

Ich möchte Sie auch bitten, der Minderheit zu folgen, allerdings aus einer etwas anderen Perspektive als jener, die jetzt Kollege Dittli in Bezug auf den Einzelantrag Würth eingenommen hat. Zusammenfassend meine ich: Wenn Sie denn schon nicht der Minderheit folgen wollen, wie ich es Ihnen empfehle, dann sollten Sie wenigstens den Einzelantrag Würth annehmen und auf keinen Fall den Antrag der Mehrheit.

Warum? Wir sind ja in hektischen Zeiten. Wenn wir die Covid-Gesetzgebung anschauen, wird klar, dass wir halt alles nebeneinander und in Nachtsitzungen machen und dass wir etwas regeln, was übermorgen schon wieder anders zu regeln ist. Das ist im Falle der Covid-Gesetzgebung vielleicht erzwungen durch die Fakten der Pandemie - bei der Gesetzgebung, die wir hier machen, aber nicht. Hier hätten wir die Möglichkeit, in aller Ruhe, sachlich und in der richtigen Reihenfolge zu legiferieren. Der Handlungsbedarf ist unbestritten, was die Kostensenkungsmassnahmen, die Erfordernisse an eine Kostensenkung anbelangt. Wir sind uns alle einig, dass hier Massnahmen nötig sind. Aber wenn wir uns einig sind, dass Massnahmen nötig sind, heisst das noch nicht, dass man einfach irgendetwas machen soll. Vielmehr muss es dann auch durchdacht sein, wenn es um Milliardensummen geht, wie die, von denen wir hier sprechen.

Wir wissen, dass wir uns bei der Beratung der Kostenbremse-Initiative der Mitte, vielleicht auch bei der Beratung um einen Gegenvorschlag, eingehend mit dieser Problematik befassen werden. Wir haben es in der Diskussion vorhin gesehen: Es zeichnet sich keine einfache Lösung ab. Auch mir als Vertreter der Initianten dieser Initiative ist das bewusst. Wenn wir hier einfach - ich sage es jetzt mal etwas plakativ - einen Schnellschuss platzierten, hätte das einerseits zur Folge, dass irgendwelche Verpflichtungen ins Gesetz geschrieben würden, wir der Bevölkerung also sagen könnten: Wir haben etwas gemacht! Aber was hätten wir dann gemacht? Die Folge wäre andererseits, dass die Tarifpartner diese Verpflichtung so übernehmen müssten, so wolkig, wie sie im Gesetz steht. Was das genau heisst, wissen wir nicht.

Was wir aber wissen, ist, dass die Tarifpartner auch Einigungen über diese Massnahmen finden müssen. Und wenn sie es nicht schaffen, wird die Tarifpartnerschaft blockiert. Dann ist der Bundesrat berechtigt, aber auch verpflichtet, zu handeln. Das heisst, der Bundesrat kann dann bestimmen, wie die Tarifentscheide gefällt werden. Das kann man wollen oder nicht. Ich möchte es eigentlich nicht; ich möchte es erst, wenn es vorher tarifpartnerschaftlich wirklich nicht gelungen ist. Mit diesem Artikel geben wir den Tarifpartnern nicht einmal eine echte Chance, hier eine Lösung zu finden, ohne dass nachher der Bundesrat eingreifen muss. Das möchte ich nicht!

Wir diskutieren hier über einen Artikel, bei dem immerhin - vorsichtig ausgedrückt - die Verfassungsmässigkeit nicht klar ist. Es gibt ein Rechtsgutachten, das die Verfassungswidrigkeit behauptet; es wurde von einem Branchenverband in Auftrag gegeben und mag ein Parteigutachten sein. Ihm steht ein Gegengutachten des Bundesamtes für Justiz gegenüber, das besagt, der Artikel sei verfassungsmässig, aber unter einer Bedingung: Er müsse so ausgestaltet sein, dass das verfassungsrechtliche Sozialziel erfüllt bleibe, d. h., dass allen Versicherten die notwendige Pflege ermöglicht werde.

Das heisst auf Deutsch: Wenn wir Artikel 47c verfassungskonform umsetzen wollen, und zwar nach Auffassung des Bundesrates und des Bundesamtes für Justiz selber, gibt es keine Kosteneinsparung. Das ist die Folge, wenn wir das ernsthaft so machen. Das können wir nicht wirklich so meinen! Wir können doch der Bevölkerung nicht einfach sagen: Wir haben nun einen Plan für Kostensenkungen, wobei wir bereits jetzt wissen, dass dieser Plan zu keinen Kostensenkungen führen wird. Das geht doch nicht!

Wenn Sie bei der meines Erachtens irrigen Meinung bleiben und das jetzt trotzdem beschliessen wollen, dann besteht der [PAGE 1285] richtige Weg darin, dass wir hier eingehend, in aller Ruhe und sachlich die Frage regeln, wie die Umsetzung zu erfolgen hat, sodass die Tarifpartner diesbezüglich eine echte Chance bekommen. Sollten Sie aber auch hier im Sinne der Mehrheit der Meinung sein, dass man das jetzt machen sollte, dann bitte ich Sie, wenigstens den Antrag Würth anzunehmen. Wenn die Tarifpartner schon in diese blöde Situation gebracht werden sollen, dann sollten die Kantone wenigstens dort beteiligt werden, wo sie selber Kompetenzen haben. Artikel 47c blendet die Kantone einfach aus, als ob es sie im Gesundheitswesen gar nicht gäbe. Sie müssten dort integriert werden, dann würden Sie wenigstens eine Differenz zur nationalrätlichen Lösung schaffen, die meines Erachtens nicht zum Ziel führt.

Langer Rede kurzer Sinn: Ich bitte Sie, hier der Minderheit zu folgen und, falls sich diese nicht durchsetzen sollte, dem Einzelantrag Würth zuzustimmen.

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