Ettlin Erich · Ständerat · 2021-12-09
Ettlin Erich · Ständerat · Obwalden · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2021-12-09
Wortprotokoll
Zu Absatz 2: Wir mussten zuerst über Rückkommen entscheiden. Die SGK-N, die Schwesterkommission, hat mit 19 zu 6 Stimmen einem Antrag auf Rückkommen zugestimmt. Ihre Kommission hat dem Rückkommensantrag dann mit 9 zu 1 Stimmen zugestimmt.
Ich komme zu den materiellen Ausführungen: Es geht um Artikel 1a Absatz 2, der im geltenden Recht vorhanden ist und nicht geändert wurde: Wenn der impfwillige erwachsene Teil der Bevölkerung ausreichend geimpft ist, können keine Kapazitätsbeschränkungen mehr vorgenommen werden. Dies engt den Bundesrat bei den Massnahmen ein. Der Grund für das Rückkommen und dann auch für den Entscheid der Kommission war: Ist es noch gerechtfertigt, Absatz 2 von Artikel 1a drin zu lassen? Es wurde geltend gemacht, dass der Impfschutz nicht der Dauer der Verlängerung des Gesetzes[NB]entspricht - wir hören jetzt, dass der Impfschutz nachlässt -; dass diese Bestimmung deshalb in Bezug auf den effektiven Schutz der Impfung ein bisschen widersprüchlich wäre; dass die Booster-Impfungen nicht angerechnet werden bzw. in diesem Artikel nicht angedacht waren; und dass es [PAGE 1306] ja auch je nach Bevölkerungsgruppe einen unterschiedlichen Impfschutz gebe. Der Absatz lässt auch nicht viel Platz für Interpretationen und könnte sich in den nächsten Wochen kontraproduktiv auswirken, weil er auf die Massnahmen des Bundesrates stark einengend wirkt. Immerhin kann man festhalten, dass die Kantone Kapazitätsbeschränkungen machen könnten. Aber so, wurde geltend gemacht, entsteht wieder ein Flickenteppich, was ja auch nicht hilfreich ist.
Ihre Kommission ist, wie gesagt, auf das Rückkommen eingetreten und hat dann mit 8 zu 2 Stimmen die Streichung von Artikel 1a Absatz 2 beschlossen. Es gibt keinen Minderheitsantrag, aber es gibt jetzt einen Einzelantrag Wicki, der das geltende Recht beibehalten möchte.