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AB 293359

Carobbio Guscetti Marina · Ständerat · Tessin · Sozialdemokratische Fraktion · 2021-12-09

Wortprotokoll

Ich beantrage, hier dem Nationalrat zu folgen und den Rentenzuschlag in der Ausgleichsmassnahme bei der Berechnung der Ergänzungsleistungen nicht zu berücksichtigen. Dies ist im Rahmen der Ausgleichsmassnahme nachvollziehbar. So können die Frauen, die Ergänzungsleistungen beziehen, voll von den ganzen Ausgleichsmassnahmen - die meiner Meinung nach schon tief sind - profitieren.

Wir haben gehört, auch vom Kommissionspräsidenten und Berichterstatter, dass fast 12 Prozent aller Frauen im Rentenalter Ergänzungsleistungen bekommen, damit sie über die Runden kommen. 2019 bezogen insgesamt über 140[NB]000 Frauen Ergänzungsleistungen. Bei den Männern sind es halb so viele. Besonders betroffen sind geschiedene, alleinerziehende und verwitwete Frauen. Deshalb rechtfertigt es sich, den Rentenzuschlag als Ausgleichsmassnahme bei der Berechnung der Ergänzungsleistungen nicht zu berücksichtigen.

Ich bitte Sie, meiner Minderheit zu folgen und gemäss Nationalrat zu entscheiden.

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