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Rytz Regula · Nationalrat · 2021-12-09

Rytz Regula · Nationalrat · Bern · Grüne Fraktion · 2021-12-09

Wortprotokoll

Ich werde meinen Minderheitsantrag begründen und dann noch kurz für die Fraktion der Grünen etwas zum Antrag der Minderheit Badran Jacqueline sagen.

Zuerst zu meiner Minderheit bei Artikel 118g: Ich bitte hier den Rat im Namen der Kommissionsminderheit, bei der Version des Bundesrates und faktisch auch des Ständerates zu bleiben. Der Antrag der Kommissionsmehrheit widerspricht nämlich der Grundarchitektur dieses Gesetzes und beruht letztlich auf einem Grundlagenirrtum.

Zur Grundarchitektur: Bundesrat Maurer - mit dem ich hier vollständig einig bin - und auch andere haben heute immer wieder betont, dass dieses unregulierte Fondsinstrument, das wir jetzt hier ermöglichen, nur qualifizierten Anlegern offenstehen soll, also Banken, Versicherungen und Pensionskassen. Nur so kann sichergestellt werden, dass zumindest das Institut, das diese intransparenten Fonds verwaltet, von der Finma beaufsichtigt wird. Verletzt es seine Pflichten, drohen entsprechende Aufsichtsmassnahmen. Das haben wir ja kürzlich bei anderen Fonds gesehen. So hat zum Beispiel die Finma bei den Pleiten des Greensill- und des Archegos-Fonds ein Verfahren gegen die CS und die UBS eröffnet. Diese übergeordnete Aufsicht ist also besser als keine.

Deshalb hat der Bundesrat von Anfang an die Möglichkeit ausgeschlossen, dass nicht spezialisierte Vermögensverwalter die Leitung eines nicht beaufsichtigten Fonds übernehmen. Die Vermögensverwalter sind mit dieser Beschränkung auf institutionelle Anleger gar nicht zufrieden; der Kommissionssprecher hat es am Anfang ja bereits gesagt, und auch andere Redner haben es gesagt. Die Vermögensverwalter haben deshalb in beiden Kommissionen versucht, doch noch einen Fuss in die Tür zum neuen Fondsparadies zu bekommen. Doch die Vorstellung, ein unreguliertes, nicht genehmigungspflichtiges, jederzeit abänderbares und flexibles Fondsprodukt auch noch von unbeaufsichtigten Vermögensverwaltern betreuen zu lassen, war dann selbst den Freunden der Finanzbranche im Ständerat des Guten zu viel. Deshalb wurden all die Anträge, die gestellt wurden, damit die Vermögensverwalter doch noch reinkommen, abgelehnt.

Jetzt haben die Vermögensverwalter einen anderen Punkt aufgegriffen. Sie wollen nämlich in Artikel 118g durchsetzen, dass sie gleich lange Spiesse wie die ausländischen Vermögensverwalter haben. Dabei unterliegen sie allerdings einem Grundlagenirrtum, dies ist mein zweites Argument: Es gibt gar keine Vorteile für unspezialisierte ausländische Vermögensverwalter bei diesen neuen Fonds. Nur ausländische Akteure, die als Verwalter von Kollektivvermögen beaufsichtigt werden, sind gemäss Buchstabe b überhaupt berechtigt, das neue Schweizer Instrument zu nutzen. Einfache Vermögensverwalter sind weder im In- noch im Ausland mit eingeschlossen. Der Antrag der Mehrheit ist deshalb überflüssig. Ich bitte Sie, bei der Version von Bundesrat und Ständerat zu bleiben.

Gerne sage ich noch etwas zur Minderheit Badran Jacqueline. Es ist aus unserer Sicht sehr wichtig, diese Minderheit bei Artikel 118a zu unterstützen. Frau Badran hat das sehr gut ausgeführt: Immobilien sind bereits heute attraktive Anlageobjekte. Die Folge davon sind steigende Preise auf dem Immobilienmarkt. Allein im letzten Jahr sind die Preise für Wohneigentum um über 5 Prozent gestiegen. Das treibt nicht nur die Mieten in die Höhe, sondern ist auch für Gewerbetreibende in den Innenstädten ein grosses Problem.

Wir möchten Sie bitten, diese Entwicklung nicht weiter anzuheizen und dem Antrag der Minderheit Badran Jacqueline zuzustimmen.