Berset Alain · Bundesrat · 2021-12-13
Berset Alain · Bundesrat · Freiburg · 2021-12-13
Wortprotokoll
Die Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest bei Wildschweinen erfordert eine interdisziplinäre Zusammenarbeit zwischen den Veterinärbehörden und den Ämtern für Jagd, Wald und Landwirtschaft sowohl auf Kantons- als auch auf Bundesebene. Die Massnahmen sind auf das Wissen über die Wildschweinreviere, die Eigenheiten des Geländes, die Nähe zu Ortschaften und die land- und forstwirtschaftlichen Aktivitäten abzustimmen. Mehrere Phasen von Bekämpfungsmassnahmen - nach den technischen Weisungen des Bundesamtes für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen - folgen zeitlich aufeinander und werden je nach örtlichen Gegebenheiten gezielt eingesetzt. Die Beurteilung, welche Waldarbeiten unerlässlich sind und welche nicht, erfolgt auf lokaler Ebene in Zusammenarbeit mit den kantonalen Veterinärämtern und den für den Wald zuständigen kantonalen Stellen. Bei der Waldarbeit werden [PAGE 2502] keine sehr strengen Massnahmen über einen längeren Zeitraum und auf grossen Flächen durchgeführt. Das Angebot von Schweizer Holz sollte von einer solchen Situation nicht beeinträchtigt werden. Die strengsten Massnahmen werden nur im Kerngebiet ergriffen, wo die positiven Fälle umfasst sind, das heisst in einem Umkreis von einigen Kilometern. Die Tierseuchengesetzgebung des Bundes sieht keine Entschädigungszahlungen für Verdienstausfälle vor.