Dettling Toni · Ständerat · 2002-11-26
Dettling Toni · Ständerat · Schwyz · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2002-11-26
Wortprotokoll
Ganz kurz eine Replik zu den Ausführungen von Herrn Studer. Zunächst aber noch ganz kurz zum Mechanismus: Nach dem Konzept des Nationalrates ist vorgesehen, dass bei Mietzinserhöhungen nach dem neuen Recht zunächst die alten Hypothekarzinsgeschichten erledigt werden müssen. Der Beschluss des Ständerates sieht dagegen vor, dass das neue Recht direkt angewendet wird. Ich erläutere kurz in fünf Punkten, warum die Lösung des Ständerates richtig ist, die Sie übrigens letztes Mal mit grossem Mehr gutgeheissen haben:
1. Mit der Lösung des Nationalrates würde die Inkraftsetzung des neuen Rechtes faktisch verzögert. Zudem würde das neue Recht im Übergangsregime noch an die alte Hypothekarzinsregelung anknüpfen, also an eine Regelung, die wir mit dem neuen Recht eben gerade überwinden wollen.
2. Die nationalrätliche Lösung führt zu einer eigentlichen Prozesslawine, die sehr schwierig zu bewältigen ist. Dies auch deshalb, weil wir ja heute keinen Leitzins mehr kennen. Man müsste also alle Mietverhältnisse noch nach dem alten Leitzinssystem erledigen, das nicht mehr existiert.
3. Die Durchführung solcher Prozesse wäre schwierig, weil auch das alte Recht als Ganzes Anwendung finden würde. Der Vermieter könnte eine ganze Reihe von Einwendungen wie Hypozinsen, Teuerung, Unterhaltssteuerung, wertvermehrende Aufwendungen usw. erheben. Das würde sehr schwierige Auseinandersetzungen geben, zumal wir hier zwingendes Recht haben, das zur Anwendung kommen muss.
4. Vor allem würde aber bei einer solchen Regelung die heute geltende Verteilungsneutralität - die ja offensichtlich von beiden Parteien anerkannt ist, sonst wäre sie angefochten worden - erheblich geritzt und angekratzt. Es kann doch nicht Aufgabe des Gesetzgebers sein, den alten Mechanismus per Gesetz aufrechtzuerhalten!
5. Das Übergangsregime des Bundesrates stimmt nicht mehr mit der heutigen Regelung überein, die die beiden Räte mit dem neuen Vorschlag der Vergleichsmieten vorsehen. Es müssten dort noch erhebliche formelle Korrekturen erfolgen.
Aus all diesen Gründen ersuche ich Sie, am Beschluss des Ständerates festzuhalten und die Mehrheit zu unterstützen.