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de Courten Thomas · Nationalrat · 2021-12-13

de Courten Thomas · Nationalrat · Basel-Landschaft · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2021-12-13

Wortprotokoll

Es geht noch um zwei nicht ungewichtige Differenzen in diesem Geschäft.

Bei der ersten handelt es sich um die Frage der Offenlegung der Verträge zwischen der Schweiz und den Impfstoffherstellern, also um die ganzen Vorgänge in der Impfstoffbeschaffung. Es ist offensichtlich, dass hier auch ein grosses Interesse der Öffentlichkeit besteht, zu erfahren, zu welchen Konditionen und Bedingungen der Bundesrat bereit war, die Verträge abzuschliessen.

Der zentralste Punkt, den wir auch in der Kommission diskutiert haben, betrifft vor allem die Haftpflicht- oder Schadendeckungsvereinbarung, die der Bund getroffen hat. An dieser Stelle wird begründet, man könne diese Verträge jetzt noch nicht offenlegen, weil damit Geschäftsinteressen tangiert sein könnten. Diese Begründung reicht auch für unsere Fraktion nicht aus, zumal wir uns tatsächlich die Frage stellen müssen: Wenn durch diese Offenlegung die Glaubwürdigkeit der Schweiz als Vertragspartnerin tatsächlich in Gefahr gebracht wird, wessen Interessen schützen wir denn: die Interessen unserer Steuerzahlerinnen und Steuerzahler - das würde für eine Offenlegung der Verträge sprechen - oder ausschliesslich die Interessen der Hersteller? Wenn Letzteres der Fall sein sollte, dann wird es in der Aufarbeitung unter anderem Aufgabe der Geschäftsprüfungskommissionen sein, diesen Fragen dezidiert nachzugehen.

Unsere Fraktion hat diese Abwägung eingehendst diskutiert und ist in der Mehrheit zur Auffassung gelangt, dass sie bezüglich der Offenlegungspflicht bei der Fassung des Nationalrates bleiben will, wobei unsere Fraktion in diesem Punkt nicht ganz geschlossen sein wird.

Bei der zweiten Differenz geht es um Artikel 3 Absatz 8, den der Nationalrat eingeführt hat: "Der Bund unterstützt die Stärkung des von der Covid-19-Krise stark beanspruchten Gesundheitswesens. Er definiert in Absprache mit den Kantonen die erforderlichen Kapazitäten für die Behandlung der Patientinnen und Patienten und plant die Kapazitätsreserven ein, die zur Bewältigung von Arbeitsspitzen erforderlich sind." Es geht hier darum, dass der Bund auch eingreift, wenn die Kantone ihren Verpflichtungen im Gesundheitswesen nicht nachkommen.

Wenn eine entscheidende Lehre aus dieser Krise gezogen werden muss, dann ist es die, dass wir in der Gesundheitsversorgung genau bei den Kapazitäten die entsprechenden Reserven haben müssen, damit wir die Krise bewältigen können. Dabei reicht es nicht, wenn sich der Bundesrat hinter den Aussagen versteckt, das Gesundheitswesen sei Kantonshoheit, eine Ausbildungsoffensive dauere zu lange und [PAGE 2537] die Geltungsdauer des Gesetzes sei ohnehin begrenzt; es würde für die Ausbildung nicht reichen. Es ist jetzt an der Zeit, hier klare Kante zu zeigen und für die nächsten Pandemien, die bestimmt kommen werden, gerüstet zu sein.

Ich danke Ihnen für die Unterstützung der Mehrheit.

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