Schmid Martin · Ständerat · 2021-12-13
Schmid Martin · Ständerat · Graubünden · FDP-Liberale Fraktion · 2021-12-13
Wortprotokoll
Wir beraten heute die Revision des Versicherungsaufsichtsgesetzes. Vorweg möchte ich meine Interessenbindungen offenlegen: Ich bin Verwaltungsrat der Swiss Life und auch Präsident des Kantonsspitals Graubünden. Wir werden dann auch zu Artikel 31b VAG kommen, wo es die Debatte gibt, die der Präsident schon angekündigt hat, zwischen Zusatzversicherern, Spitälern und Versicherern.
Um diese Reform einzuordnen, möchte ich kurz an die 2018 abgeschlossene FIDLEG-Beratung erinnern, die ich damals als Präsident der WAK begleiten durfte. Wir beschlossen damals, die im FIDLEG vorgesehenen Verhaltensregeln für Finanzdienstleister nicht direkt auf die Versicherungsbranche anzuwenden, sondern sie im Rahmen der VAG-Revision separat zu behandeln, weil eben Versicherungsgesellschaften nicht mit Banken gleichzustellen sind. Dazu haben wir nun Gelegenheit. Wir können heute den Regulierungs- und Aufsichtsrahmen der Versicherungsbranche modernisieren, wie das meine Vorredner schon gesagt haben. Dabei sollen sowohl der Versichertenschutz unter Berücksichtigung internationaler Entwicklungen als auch die Wettbewerbs- und Zukunftsfähigkeit des Versicherungssektors in der Schweiz und damit unseres Finanzplatzes gestärkt werden. Wie in der Botschaft festgehalten ist, hat sich in den letzten Jahren Änderungsbedarf ergeben.
Vorweg möchte ich die Abkürzung "FIDLEG" als Stichwort erwähnen: Es gilt, die FIDLEG-Verhaltenspflichten punktuell und unter Berücksichtigung der Besonderheiten der Versicherungswirtschaft im VAG aufzunehmen. Vorgesehen sind klare und gleichwertige Verhaltensregeln für Versicherungsvermittlerinnen und -vermittler.
Zum zweiten Stichwort, "Solvabilität": Mit der Überarbeitung der Artikel 9 bis 9c E-VAG wurde der Schweizer Solvenztest (SST) im Gesetz verankert. Die Zuständigkeiten des Bundesrates in diesem Bereich werden klargestellt. Das schafft Rechtssicherheit in einem der wichtigsten Themen der Assekuranz. Das ist auch ein wichtiges Element - darauf hat schon der Präsident hingewiesen - für die Gewährleistung der internationalen Vergleichbarkeit und damit der Wettbewerbsfähigkeit des Versicherungsplatzes Schweiz.
Zur Wettbewerbsfähigkeit: Ein vernetzter Versicherungsmarkt muss wettbewerbs- und zukunftsfähig sein, wie alle anderen Bereiche auch. Das bedeutet unter anderem, dass die Regelung der Kapitalanforderungen unter Berücksichtigung des weiterentwickelten internationalen und europäischen Finanzmarktregulativs erfolgen muss. Diese Revision bietet die Möglichkeit, die über viele Jahre bewährte Praxis im Gesetz zu verankern; wir kommen bei Artikel 9a dazu. Die Stabilität der einzelnen Versicherungsunternehmen sowie die Stärke des Finanzplatzes bleiben wie in der Vergangenheit unverändert erhalten, gleichzeitig wird aber Rechtssicherheit geschaffen.
Die Vorlage ist mit den Anpassungen des Nationalrates eine gute Basis für eine zielführende Aufsicht. Wir sollten diese Voraussetzungen nun nutzen und dort optimieren, wo es noch notwendig ist, aus meiner Sicht insbesondere bei zwei Minderheiten. Mit wenigen konkreten weiteren Anpassungen der bundesrätlichen Vorlage können wir die Grundlage für einen zukunftsfähigen Versicherungsplatz schaffen, der unter Berücksichtigung internationaler Entwicklungen den Versichertenschutz stärkt und innovativ ist. Das ist bekanntlich auch ganz im Sinne des Bundesrates, welcher - es ist gerade ein Jahr her - seinen neuen Bericht zur Finanzmarktpolitik des Bundes vorgestellt hat und dort ganz gezielt unter dem Motto "innovativ, vernetzt und nachhaltig" die Massnahmen zur Stärkung des schweizerischen Finanzplatzes vorgestellt hat.
In diesem Sinne bitte ich Sie, mit dem Nationalrat und der einstimmigen Kommission auf die Vorlage einzutreten und sie dann zu verabschieden.