Schmid Martin · Ständerat · 2021-12-13
Schmid Martin · Ständerat · Graubünden · FDP-Liberale Fraktion · 2021-12-13
Wortprotokoll
Wie Sie schon aus der Fahne ersehen konnten, hat sich die Kommission bei Artikel 9a Absatz 1 ganz knapp, mit Stichentscheid des Präsidenten, für die Fassung gemäss Bundesrat ausgesprochen. Ich vertrete die Minderheit, welche sich hier dem Nationalrat anschliessen will.
Um was geht es? Es geht um die Verankerung des Schweizer Solvenztests. Das wird von allen Seiten begrüsst. Wie der Kommissionssprecher schon dargelegt hat, möchte der Bundesrat jetzt neu die Begriffe einführen, dass das risikotragende Kapital und das Zielkapital "zu Marktwerten oder zu marktnahen Werten" ermittelt werden. Es sind zwei verschiedene Begriffe, man weiss dann also nicht, welcher Begriff angewendet werden soll, sondern man kann in diesem Potpourri einen auswählen. Der Gesetzentwurf lässt hier einen grossen Ermessensspielraum offen.
Meine Minderheit und der Nationalrat beantragen Ihnen, die Formulierung "marktkonforme Basis" zu nehmen, und möchten damit zu Protokoll geben, dass es darum geht, die heute geltende Praxis und Regelung ins Gesetz zu überführen. Der SST hat sich bewährt, und ich möchte hier nochmals darauf hinweisen: Wir hatten im Versicherungsbereich, im Unterschied zum Bankenbereich, in den letzten Jahren keine Probleme. Die schweizerische Praxis hat sich enorm bewährt. Gleichzeitig ist auch darauf hinzuweisen, dass die schweizerische Kapitalunterlegung bei den Versicherungen deutlich strenger geregelt ist als die europäische. Wenn man dann schon begründet, dass man den internationalen Begriffen und der internationalen Regulierung folgen möchte, dann müsste man in der Konsequenz ja auch sagen: Wir senken die Kapitalanforderungen auf das internationale Niveau. Das will jedoch niemand. Es will aber auch niemand, dass man diese Kapitalanforderungen, die heute schon viel strenger als im europäischen Umfeld sind, noch weiter verschärft und Rechtsunsicherheit anstatt Stabilität und Rechtssicherheit schafft.
Die Minderheit möchte an der heutigen, bewährten Praxis festhalten. Sie ist überzeugt, dass das schweizerische Versicherungswesen für die Versicherten gut aufgestellt ist. Starke, gut kapitalunterlegte Unternehmungen sind systemisch sehr wichtig, und wir haben diese heute in der Schweiz.
Wenn Sie der Mehrheit folgen, dann ist nicht klar - es war auch in der Kommission nicht klar -, was das dann heisst, welche Änderungen die Finma dann vornimmt, welche zusätzlichen Anforderungen dann gestellt werden. Das blieb offen. Bei der Finma konkret zu legiferieren, ist auch vor dem Hintergrund, dass wir einmal die Motion Landolt (17.3317) angenommen haben, meines Erachtens der falsche Weg. Der Gesetzgeber sollte vorgeben, welches die Anforderungen sind.
Wenn Sie dem Minderheitsantrag zustimmen, dann machen Sie eben klar, dass wir die heutige, beim SST geltende Regelung übernehmen und dass wir hier keinen zusätzlichen Swiss Finish haben wollen. Es ist nämlich so, dass schon heute die Kapitalanforderungen in der Schweiz viel höher sind als beispielsweise bei den deutschen Lebensversicherungen, und das bestreitet auch niemand. Aber man sollte hier aus Sicht der Minderheit nicht noch eine Schippe drauflegen. Das System hat sich bewährt. Ich möchte hier eigentlich auf Bundesrat Maurer verweisen, der bei der Budgetdebatte sehr gut dargelegt hat, dass man nicht immer noch etwas mehr drauflegen sollte. Sie haben gesagt, Herr Bundesrat, man solle auch einmal mit dem Bewährten zufrieden sein.
Wer dieser Meinung ist, den möchte ich einladen, hier der Minderheit und dem Nationalrat zu folgen.