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AB 293872

Bischof Pirmin · Ständerat · Solothurn · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2021-12-13

Wortprotokoll

Mit 8 zu 4 Stimmen beantragt Ihnen Ihre Kommission, dem Bundesrat und dem Nationalrat zu folgen, also keine solche Bestimmung aufzunehmen.

Die Kommission ist davon ausgegangen, dass es jeder Versicherungsgesellschaft freigestellt ist, wie sie ihre Prämien festlegen will. Das tut sie auch im Bereich des freien Wettbewerbs in einem Konkurrenzumfeld, sofern ein Konkurrenzumfeld besteht. In den Bereichen, von denen wir hier sprechen, besteht ein Konkurrenzumfeld; das betrifft im Wesentlichen die Motorfahrzeug-Haftpflichtversicherung. Darauf hat uns auch die Finma aufmerksam gemacht.

Hier stellt sich die Frage: Dürfen Versicherungsgesellschaften unterschiedliche Prämien für Versicherte unterschiedlicher Nationalität, unterschiedlichen Geschlechts und dergleichen festlegen? Die Finma hat uns dazu ermuntert, die Aufnahme eines solchen Artikels nicht vorzusehen, weil sie selber genügend in der Lage sei, mit heutigem Recht die entsprechenden Prämien zu überprüfen.

Nationalitätentarife sind nach einem Gutachten des Bundesamtes für Justiz zulässig, sofern sie risikotechnisch begründet sind, also auf Risikomerkmalen basieren, die nachweisbar sind - und die Finma überprüft das. Zusätzliche Bestimmungen sind hier unnötig. Sie würden den Wettbewerb, auch zulasten der Versicherten, stören und zudem Geschäftsgeheimnisse zwingend preisgeben, die im Versicherungsmarkt gerade in diesem Bereich mitunter zentral sind.

Ich bitte Sie, der Mehrheit zu folgen.