Michel Matthias · Ständerat · 2021-12-13
Michel Matthias · Ständerat · Zug · FDP-Liberale Fraktion · 2021-12-13
Wortprotokoll
Mediations- und Ombudsverfahren sind wertvoll, das haben wir jetzt mehrfach gehört, gerade bei Streitigkeiten mit kleineren Volumen. Sie verhelfen auch dem Rechtsunkundigen oder der Rechtsunkundigen zum Recht, kostenlos, schlank und auch erfolgreich. Damit das so bleibt, braucht es aus meiner Sicht keine zusätzliche Regulierung. Deshalb ist dem Einzelantrag von Kollege Alex Kuprecht zu folgen. Wenn ich das sage, so tue ich das in der Überzeugung als Präsident der vorgenannten Stiftung Ombudsmann der Privatversicherung und der Suva. Damit sei auch meine Interessenbindung offengelegt, wobei dieses Interesse nicht einseitig ist: Wir setzen uns ein für die Rechtsuchenden, für die Versicherungsnehmenden und für die Versicherungswirtschaft - im Interesse des Rechtsfriedens.
Wenn man die Botschaft liest, dann erstaunt es etwas, dass dort in nur wenigen Sätzen begründet wird, weshalb es jetzt ein flächendeckendes Obligatorium braucht, indem man alle Versicherungsunternehmen inklusive der Vermittler neu ins Recht fasst und ihnen eine Anschlusspflicht auferlegt. Diese Anschlusspflicht tönt so leichtfüssig, aber damit werden im Gesetz, und Sie können das in Artikel 82 und folgenden nachlesen, auch die Kriterien dieser Ombudsstellen und das Verfahren festgelegt; zudem gibt es eine neue Rechenschafts- und Aufsichtspflicht. Es wird also, wie halt so oft, wenn der Gesetzgeber eingreift, eher aufwendiger und komplizierter und nicht etwa kundenfreundlicher.
Die gesamte Versicherungswirtschaft wird hier mit einer neuen Regelung konfrontiert, obwohl - es wurde gesagt - [PAGE 1338] praktisch alle Versicherungsunternehmen heute einer Ombudsstelle angeschlossen sind. Bei uns im Bereich Privatversicherung sind 99 Prozent des Kleinkundengeschäfts abgedeckt. Offenbar besteht ja nicht wegen der Unternehmen ein Handlungsbedarf, sondern wegen dieser ungebundenen Versicherungsvermittler. Das scheint der einzige Grund - der einzige! - zu sein, weshalb flächendeckend nun eine ganze Branche zu Pflichten angehalten werden soll, und schon das erachte ich als unverhältnismässig.
Es gibt ja andere Lösungen, die von Antragsteller Kuprecht erwähnt wurden. Sie haben die Information auch erhalten: Die Swiss Insurance Brokers Association und die Association des Courtiers en Assurances begründen von sich aus eine Ombudsstelle - selbst reguliert, freiwillig. Wenn das nicht ziehen sollte, es wurde auch erwähnt, dann gibt es die Lösung, dass unser Ombudswesen über die Haftpflichtversicherungen, welche die Broker abschliessen müssen, ausgeweitet werden kann.
So ist auch die Rechtsgleichheit hergestellt. Ich meine, Rechtsgleichheit muss hier nicht mit der Keule - um den Kommissionspräsidenten andernorts zu zitieren - herbeigezwungen werden. Geben wir doch vielmehr diesen selbst organisierten Möglichkeiten eine Chance, den bestehenden und den neuen. Wenn dann der Staat eingreifen muss, soll er das in einem zweiten Schritt tun.
Noch ein weiterer Punkt: Es gibt eben schon Nachteile. Ich habe den Regulierungsfolgebericht gelesen. Dort wird Verschiedenes errechnet, aber genau der Punkt, auf den ich jetzt hinweise, ist dort nicht erwähnt. Erstens wird es eine doppelte Aufsicht geben. Jetzt werden wir Ombudsstellen vom Departement des Innern beaufsichtigt. Neu hätten wir auch das Finanzdepartement als Aufsichtsbehörde. Zweitens werden heute in unseren gut funktionierenden Verfahren vor den Ombudsstellen der Krankenversicherung und der Privatversicherung keine Rechtsschutzversicherungen zugelassen und auch keine Anwälte und Anwältinnen. Das ist akzeptiert. Das bringt eben ein schnelles, kostengünstiges und unkompliziertes Verfahren.
Wenn wir nun dem Bundesrat folgen - und Sie sehen das dann in Artikel 82b Absatz 2 und Artikel 199 Absatz 2 -, dann wird das Ombudsverfahren in gewissen Fällen eine Vorstufe zum Zivilprozess. Es kann nämlich ein Vermittlungsverfahren ersetzen. Es wird ein vorrechtliches Verfahren, und dann steigt der Druck, dass Anwältinnen und Anwälte und Rechtsschutzversicherungen zugelassen werden müssen. Wir haben diese Frage mit der Verwaltung diskutiert, und die Verwaltung konnte uns nicht garantieren, dass das dann nicht der Fall sein werde. Wir müssen also damit rechnen, dass das Ganze dann quasi zu einem Vorprozess wird, mit allem, was dazugehört, mit allen Förmlichkeiten. Das wollen wir nicht. Die Ombudsstelle ist für die kleine Bürgerin, den kleinen Versicherungsnehmer, die Rechtsunkundigen, die nicht anwaltlich oder durch eine Rechtsschutzversicherung vertreten sind, da.
Deshalb lautet das Schlussfazit: Eine Reglementierung kann zu einer Verrechtlichung, zu einer Verkomplizierung führen. Deshalb schliesse ich mit dem bundesrätlichen Wort in der Botschaft: Die bestehenden Ombudsstellen und -verfahren sollen eben nicht infrage gestellt, sollen nicht gefährdet werden. Aber ich sage, wenn Sie jetzt zu regeln beginnen, dann beginnt eine Verkomplizierung. Aus diesen Gründen bitte ich Sie, dem Einzelantrag Kuprecht zu folgen.
Ich möchte Sie auch noch daran erinnern, dass Kollege Schmid zu Beginn gesagt hat, im FIDLEG habe man das ursprünglich regeln wollen, aber Versicherungen seien eben nicht Banken. Wenn man genau hinschaut, sieht man, dass diese Regelung hier im Versicherungsaufsichtsgesetz "copy and paste" aus dem FIDLEG ist. Das ist genau das Gleiche, unreflektiert. Deshalb finde ich: Geben wir diesen selbst organisierten Lösungen, die gut laufen oder die gemäss den Broker-Organisationen entsprechend dem Vorbild der bestehenden Ombudsstellen auch gut funktionieren werden, eine Chance.
In diesem Sinne danke ich für die Unterstützung des Einzelantrages Kuprecht.