Rechsteiner Paul · Ständerat · 2021-12-13
Rechsteiner Paul · Ständerat · St. Gallen · Sozialdemokratische Fraktion · 2021-12-13
Wortprotokoll
Wir tagen bereits zu fortgeschrittener Stunde und haben einmal mehr den sympathischen Kollegen Ettlin, der einmal mehr einen steuerrechtlichen Vorstoss begründet, dem technisch hier vielleicht wenige folgen können. Allerdings müsste es Ihnen schon schwer zu denken geben, dass es dem Rat bereits in der Erstberatung dieses Vorstosses unheimlich gewesen ist und er das Anliegen der Kommission zugewiesen hat. Die Kommission hat mit dem famosen Ergebnis von 4 zu 4 - einem Fussballresultat - und mit Stichentscheid des Präsidenten, der dem Motionär nahesteht, dann diese Motion angenommen. Es ist also schon von der Ausgangslage her höchst prekär, das, obschon die Verwaltung, die das Anliegen qualifiziert und die Fragen der Kommission beantwortet hat, sehr ernsthaft vor der Annahme dieser Motion gewarnt hat.
Ich meine, dass es bei dieser Ausgangslage jetzt zu fortgeschrittener Stunde schon höchst fahrlässig wäre, einen solchen Vorstoss anzunehmen, der fiskalische Folgen hätte, die Hunderte von Millionen Franken, wenn nicht gar insgesamt eine Milliarde Franken betragen könnten. Die Verwaltung beziehungsweise der Bundesrat hat in der Beantwortung der Motion dargestellt, welche Probleme damit verbunden sein könnten. Ich meine, dass man hier schon sehr vorsichtig sein muss.
Gemäss Antwort auf die Motion und auch dem, was wir in der Kommission hören konnten, ist es so, dass es bei diesen Themen um Kernbereiche des Unternehmenssteuerrechts geht und dass die Lösung, die heute gilt, eine Begründung hat. Sie ist eine Lösung, die Steuerehrlichkeit fördert und auch adäquate Preisverrechnungen in Konzernen ohne künstlich zu tief angesetzte Preise begünstigt. Der Sinn der Verrechnungssteuer, die bei solchen Operationen einzusetzen ist, ist es ja gerade, die Steuern zu sichern. Es ist klar, die Verrechnungssteuer hat im Ergebnis, weil sie eben nur teilweise zurückgefordert wird, einen fiskalischen Effekt. Das liegt in der Natur der Sache. Wo sie nicht zurückgefordert wird, bringt sie auch etwas ein, und die Verrechnungssteuer ist eine sehr erfolgreiche Steuer und Einnahmequelle für den Bund. Wenn man so etwas wie das, was hier mit der Motion vorgeschlagen wird, umsetzen möchte, dann müsste man sich auch Überlegungen machen, was das fiskalisch bedeutet.
Zugunsten von Unternehmen haben wir hier in diesem Rat ja schon grössere Steuerausfälle bewilligt. Hier nun erneut eine bewährte Besteuerung über die Verrechnungssteuer herauszubrechen, wäre doch grob fahrlässig.
Es geht um enorme Summen, sie werden im Rahmen des Dividend Stripping ausgewiesen. Ich attestiere Kollege Ettlin durchaus, dass er das nicht vorrangig im Kopf hat, aber das ist halt ein Effekt der ganzen Übung. Es geht um Hunderte von Millionen Franken, bei denen Eventualverbindlichkeiten vermerkt sind. Fast eine Milliarde Franken solcher Verbindlichkeiten befinden sich in Abklärung.
Mit "Dividend Stripping" sind sehr heikle Operationen gemeint. Diese haben im Zusammenhang mit Cum-Ex-Geschäften und Dividenden, bei denen die Verrechnungssteuer in einer missbräuchlichen Art und Weise zurückgefordert [PAGE 1345] wurde, weltweit und besonders in Europa Furore gemacht. Ich meine schon, dass wir hier gut beraten sind, auf die fachkundige Verwaltung und den Bundesrat zu hören, der diese Abklärungen vorgenommen hat. Wir sollten nun bei dieser neuen Operation zugunsten von Konzernen vorsichtig sein.
Bestünde hier ein konkreter Missstand, dann können wir sicher sein, dass der Bundesrat und das Finanzdepartement das im Rahmen der Abklärungen und im Zusammenhang mit der Unternehmensbesteuerung aufnehmen würden. Aber hier jetzt bei diesem Vorstoss eine erneute Bresche zu schlagen, die den Fiskus schwer trifft, wäre nicht zu vertreten.
In diesem Sinne muss ich Sie wie der Bundesrat darum ersuchen, die Motion abzulehnen.