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Ritter Markus · Nationalrat · 2021-12-14

Ritter Markus · Nationalrat · St. Gallen · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2021-12-14

Wortprotokoll

Die Mitte-Fraktion wird auf diese Vorlage eintreten und damit dem Bundesrat und der Minderheit folgen.

Der Nationalrat und der Ständerat haben mit der Zustimmung zur Motion Abate 18.3473, "Optimierung der flankierenden Massnahmen. Änderung von Artikel 2 des Entsendegesetzes", dem Bundesrat selber den Auftrag gegeben, eine Änderung des Entsendegesetzes vorzulegen. Der Bundesrat ist diesem Auftrag nachgekommen und hat dazu auch ein breit angesetztes Vernehmlassungsverfahren durchgeführt. Bei den Kantonen hat eine überwiegende Mehrheit, nämlich[NB]23, dieser Änderung des Entsendegesetzes ganz oder teilweise zugestimmt. Nur eine kleine Minderheit von 2 Kantonen lehnt diese Änderung grundlegend ab.

Für die Mitte-Fraktion ist das Vorgehen des Ständerates, der nicht auf die Vorlage eingetreten ist, und der Mehrheit der Kommission, die dasselbe tun möchte, nun sehr überraschend. Man kann nach der Beratung einer Vorlage mit dem Ergebnis unzufrieden sein und die Vorlage in der Folge in der Gesamtabstimmung oder in der Schlussabstimmung ablehnen. Keine inhaltliche Diskussion führen zu wollen, wenn das Problem offensichtlich ist, ist bei diesem Geschäft aber nicht nachvollziehbar.

Der Ständerat hatte die Motion Abate 18.3473 mit 33 zu 9 Stimmen angenommen und der Nationalrat mit 97 zu 87 Stimmen. Der Bundesrat legte in der Folge eine gut austarierte Gesetzesvorlage vor. Die Kantone befürworteten diese Vorlage in der Vernehmlassung auf Basis der uns vorliegenden Botschaft ebenfalls mit einer überwältigenden Mehrheit. Bei einer solchen Ausgangslage sollte das Parlament seinen eigenen Auftrag und das Ergebnis der Vernehmlassung zumindest ernst nehmen und eine inhaltliche Diskussion führen. Das Ergebnis der Beratung bleibt ja nach wie vor offen und kann am Schluss der Diskussion differenziert beurteilt werden.

Mit der inhaltlichen Beratung dieses Geschäfts gilt es auch die Problematik in mehreren Kantonen ernst zu nehmen. Das Tessin mit dem grossen Lohngefälle zum angrenzenden Italien ist sicher speziell betroffen; der Sprechende der Minderheit hat es gesagt. Deshalb wurde die Motion, die zu dieser Gesetzesvorlage führte, auch von einem Tessiner Standesvertreter aus der FDP lanciert. Die zentrale Frage und damit des Pudels Kern bei diesem Geschäft ist, ob die betroffenen Kantone die Problematik mit einer eigenen Gesetzgebung wirkungsvoll lösen können oder nicht. Das ist die zentrale Frage!

Selbst der Bundesrat betont nun aber auf Seite 8 der Botschaft die beschränkte Wirkung der kantonalen Gesetzgebungen im Bereich des Arbeitsrechts, da dafür grundsätzlich der Bund zuständig sei. Deshalb sei für die Gewährleistung der notwendigen Rechtssicherheit sowie für die Durchsetzbarkeit der Mindestlöhne eine Verankerung im Bundesrecht vorzusehen.

Auf Seite 9 der Botschaft hält der Bundesrat des Weiteren Folgendes fest: "Eine Unterschreitung der üblichen Lohn- und Arbeitsbedingungen in einer Branche oder in einem Beruf kann, in Unterschied zu den Bestimmungen aus allgemeinverbindlich erklärten Gesamt- oder Normalarbeitsverträgen, nicht individuell durchgesetzt und sanktioniert werden. Stellen die tripartiten Kommissionen Missbräuche im Sinne von Artikel 360a Absatz 1 OR fest, so suchen sie in der Regel eine direkte Verständigung mit den betroffenen Arbeitgebern. Werden innerhalb einer Branche oder einem Beruf die orts-, berufs- oder branchenüblichen Löhne wiederholt in missbräuchlicher Weise unterboten, so haben die tripartiten Kommissionen - kantonale und die des Bundes - die Kompetenz, den zuständigen kantonalen Behörden bzw. dem Bundesrat Massnahmen wie den Erlass einer erleichterten Allgemeinverbindlicherklärung eines Gesamtarbeitsvertrags oder den Erlass eines Normalarbeitsvertrags mit zwingenden Mindestlöhnen vorzuschlagen." Sie haben richtig gehört: Sie haben das Recht, Massnahmen vorzuschlagen, und eben nicht das Recht, Sanktionen durchzusetzen.

All diese Überlegungen haben den Bundesrat und eben 23 Kantone - und nicht nur das Tessin, den Jura oder Genf - dazu bewogen, die Vorlage zu beantragen bzw. zu befürworten. Diese Feststellungen sollten wir ernst nehmen, und wir sollten uns der Vorlage auch inhaltlich zuwenden. Dies ist aber nur möglich, wenn wir darauf eintreten.

Die Mitte-Fraktion wird deshalb auf die Vorlage eintreten und damit die starke Minderheit der Kommission und den Bundesrat unterstützen.