Jositsch Daniel · Ständerat · 2021-12-14
Jositsch Daniel · Ständerat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion · 2021-12-14
Wortprotokoll
Bei Artikel 135 geht es um die Entschädigung der amtlichen Verteidigung, also um die Entschädigung derjenigen Verteidiger, die eingesetzt werden, weil ein Fall notwendiger Verteidigung vorliegt und dem Beschuldigten zwingend ein Verteidiger zur Seite gestellt werden muss oder weil der Beschuldigte nicht über die notwendigen finanziellen Ressourcen verfügt; die Entschädigung erfolgt dann aus der Staatskasse. Die Mehrheit der RK-S möchte bei der betreffenden Entschädigung keinen Unterschied machen zwischen den Tarifen von amtlichen Verteidigern und jenen von Wahlverteidigern, also privat beauftragten Verteidigern.
Die RK-N hat in diesem Sinne bereits zugestimmt. Der Nationalrat hat den Antrag der RK-N aber mit grosser Mehrheit abgelehnt. Im Nationalrat bestanden Vorbehalte gegenüber dieser Lösung; man war der Auffassung, dass sich die Rechtsanwälte dadurch einfach einen besseren Verdienst gewährleisten wollten. Das Problem, das tatsächlich existiert, ist, dass die Ansätze amtlicher Verteidiger regelmässig sehr, je nach Kanton sogar extrem tief sind. Für die Rechtsanwälte ist es dadurch natürlich schwierig, eine angemessene Verteidigung zu gewährleisten. Es besteht die Gefahr, dass der Aufwand, den die Verteidiger für ein amtliches Mandat leisten, minimiert wird und dass dadurch eine Qualitätseinbusse erfolgt. Das geht schlussendlich natürlich zulasten der Beschuldigten, die sich eben keinen privaten Rechtsanwalt leisten können. Das ist der Grund, warum die RK-S das Thema wieder aufgegriffen hat. Sie beantragt Ihnen eine Regelung, die einen Ausgleich zwischen amtlichen Verteidigern und Wahlverteidigern vorsieht.
Die RK-S beantragt Ihnen mit 10 zu 1 Stimmen bei 2 Enthaltungen, diese Version anzunehmen. Wie gesagt, gibt es hier zwei Einzelanträge der Kollegen Juillard und Salzmann, die dem Nationalrat zustimmen und beim geltenden Recht bleiben möchten.