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Gysin Greta · Nationalrat · 2021-12-14

Gysin Greta · Nationalrat · Tessin · Grüne Fraktion · 2021-12-14

Wortprotokoll

Ich spreche als Vertreterin eines Kantons, in dem seit zwei Wochen gesetzliche Mindestlöhne gelten. Ich spreche als Fraktionssprecherin der Grünen, derjenigen Partei, die 2013 die kantonale Volksinitiative für die [PAGE 2563] Einführung von Mindestlöhnen lanciert hatte und 2015 den Abstimmungskampf gewann. Ich spreche auch als stolze Unterstützerin und Erstunterzeichnende dieser Volksinitiative.

So wie im Tessin hat sich das Volk in vier anderen Kantonen für Mindestlöhne entschieden. Heute geht es aber nicht um die Frage, ob wir Mindestlöhne befürworten oder nicht, sondern darum, ob für alle in der Schweiz tätigen Firmen die gleichen Bedingungen gelten sollen. Oder ist in diesem Saal jemand der Meinung, dass ausländische Firmen bevorzugt werden sollten? Wir Grünen haben eine klare Meinung: Nein, das darf nicht sein. Wenn ein Kanton Mindestlöhne erlässt, weil das Volk es so beschlossen hat, sollten diese nicht nur für ansässige Arbeitnehmende, sondern auch für die aus dem Ausland entsandten Arbeitnehmenden gelten. Alle müssen gleich lange Spiesse haben - das ist im Sinne der flankierenden Massnahmen und des Entsendegesetzes.

Es ist schwierig nachzuvollziehen, wieso die Mehrheit der Kommission die Gesetzesvorlage bekämpft. Wie können die Befürworter eines freien und fairen Wettbewerbs eine solche Vorlage, die eine Verzerrung des Arbeitsmarkts vermeiden will, nicht unterstützen? Wie rechtfertigen Sie Ihre Haltung, deren einzige unmittelbare Folge wäre, dass Unternehmen aus der EU gegenüber Schweizer KMU bevorzugt würden? Kommen wir doch mal weg von der ideologischen Perspektive. Lassen Sie uns im Sinne einer föderalistischen Lösung und aus Solidarität mit Kantonen wie dem Kanton Tessin, die im Wettbewerb mit der EU objektive und zunehmende Schwierigkeiten haben, diese Gesetzesvorlage annehmen.

Wenn EU-Firmen von günstigeren Bedingungen als schweizerische Firmen profitieren können, ist das eine Gefahr für unsere Wirtschaft. Das Parlament hat schon häufig darüber diskutiert, wie man den Schweizer Arbeitsmarkt vor den negativen Folgen der Personenfreizügigkeit schützen kann. Jetzt haben wir eine konkrete Vorlage, die vom Bundesrat und von 23 Kantonen unterstützt wird, und die Mehrheit will nicht einmal eintreten. Das versteht da draussen niemand.

Das Bundesgericht hat bereits bestätigt, dass kantonale Mindestlohnbestimmungen legitim sind. Die Kantone können also solche Gesetze einführen, und fünf Kantone haben sich bisher so entschieden.

Mindestlöhne spielen im Kanton Tessin eine sehr wichtige Rolle. Dort ist das Lohngefälle gegenüber der umliegenden Lombardei besonders gross. Sie haben alle einen Brief des Tessiner Regierungsrates - nicht gerade ein linkes Gremium - bekommen: Der Regierungsrat ist sehr besorgt, weil der kantonale Mindestlohn, der wie gesagt ab dem 1. Dezember 2021 in Kraft ist und für alle Schweizer Firmen gilt, ohne Gesetzesgrundlage auf Bundesebene nicht auch für die Entsandten eingeführt werden kann. Italienische Firmen können so im Tessin noch billigere Dienstleistungen anbieten. Das ist schlecht für die Tessiner Wirtschaft, die wirklich schon genug unter Druck steht.

Es wurde behauptet, dass die Kantone die Möglichkeit hätten, das Problem selber zu lösen. Ich lade Sie ein, die Botschaft sorgfältig zu lesen, zum Beispiel Seite 8; Kollege Ritter hat die entsprechende Stelle schon erwähnt. Gemäss dem Entsendegesetz können Gesetze und Verordnungen auf Kantonsebene nicht einfach so angewendet werden. Der Handlungsbedarf wird also klar nicht nur von den Kantonen, sondern auch vom Bundesrat anerkannt. Ohne eine Rechtsgrundlage auf Bundesebene, wie bei den anderen flankierenden Massnahmen auch, ist das Risiko erfolgreicher Beschwerden und Rekurse gross. Wir haben heute die Gelegenheit, eine föderalistische Lösung anzubieten, um die betroffenen Kantone sowie die Regionen, deren Arbeitsmarkt schon sehr unter Druck steht, zu unterstützen.

Diejenigen Kantone, die keine Mindestlöhne kennen, werden die Gesetzesanpassung nicht brauchen, das ist okay. Doch in den Grenzkantonen, die Mindestlöhne eingeführt haben, ist es enorm wichtig, dass keine Diskriminierung einheimischer Firmen zugelassen wird. Kein einziges Schweizer Unternehmen wird Verständnis dafür haben, wenn für einheimische Firmen strengere Bedingungen als für Firmen aus Deutschland, Frankreich oder Italien gelten.

Die grüne Fraktion wird die Minderheit der WAK-N unterstützen, die auf die Vorlage eintreten möchte. Diese Gesetzesänderung schafft Rechtssicherheit. Genau aus diesen Überlegungen hatte das Parlament vor zwei Jahren die Motion Abate 18.3473, "Optimierung der flankierenden Massnahmen. Änderung von Artikel 2 des Entsendegesetzes", angenommen. Jetzt liegt eine Lösung auf dem Tisch. Es wäre schade, sie nur aus ideologischen Gründen abzulehnen, denn schlussendlich schadet es den Schweizer Firmen. Das wollen Sie sicher alle nicht. Besten Dank für Ihre Unterstützung.