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preparatory:AB 294087

Z'graggen Heidi · Ständerat · Uri · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2021-12-14

Wortprotokoll

Ich weiss nicht, was Sie am Sonntagabend machen. Schauen Sie auch manchmal den "Tatort"? Ich schaue am liebsten den Münchner "Tatort" mit Batic und Leitmayr. Jetzt haben die beiden einen Fall von Bandenkriminalität vor sich und stehen kurz vor der Aufklärung. Es kann um Trickbetrügereien oder Drogen gehen, und es kommt zum Verhör. Wie würden Batic und Leitmayr diese Verhöre führen? Sie würden das sicher nicht tun, wenn alle im Raum wären, sondern sie würden natürlich die Mitglieder dieser kriminellen Bande separat befragen, bis sie sich ein Bild machen können. [PAGE 1360]

Nicht so mit der Schweizerischen Strafprozessordnung: Der Nachweis der individuellen Tatbeteiligung ist für die Staatsanwaltschaft überaus schwierig zu führen, weil sie eben nicht einzeln befragen darf. Das ist eigentlich der Kern dieser Revision der Strafprozessordnung. Die Parteien, also die Beschuldigten mit ihren Verteidigern, haben das Recht, bei der Beweiserhebung durch die Staatsanwaltschaft und die Gerichte anwesend zu sein und den einvernommenen Personen Fragen zu stellen. Das heisst, die Aussagen können, wenn sie nicht schon vor der Befragung vereinbart worden sind, im Rahmen der Teilnahmerechte einander angepasst werden. Stellen Sie sich vor, der Bandenchef sitzt auch hinten im Raum. Also wird die Aussage doch immer mit einem scheuen Blick zum Bandenchef hin - ich schaue jetzt mal nach hinten - angepasst. Sie haben hier also ein Problem: Dass die Staatsanwaltschaft so Widersprüche finden kann - Fehlanzeige.

Ausserdem gibt es logistische Probleme. Wenn Sie Bandenkriminalität aufklären müssen, haben Sie im Extremfall - das ist im Kanton Aargau passiert - bis zu 32 Beschuldigte in einem Raum. Sie müssen also 32 Beschuldigte samt Verteidigern, oft noch Dolmetschern usw. unterbringen. Das sind eigentliche Grossveranstaltungen.

Diese massvolle Einschränkung der Teilnahmerechte, wie gesagt der Hauptauslöser der Revision der Strafprozessordnung, ist ein wichtiges, wenn nicht das wichtigste Anliegen der Staatsanwaltschaften.

Jetzt hat man miteinander einen Kompromiss gefunden. Kurz vor der Kommissionssitzung sind die Anwälte aus diesem Kompromiss ausgestiegen bzw. haben einen Zusatzantrag eingereicht. Aber diese Zusatzklausel, wie sie die Mehrheit beantragt, macht den Kompromiss wirkungslos, weil es in der Praxis eben nicht umsetzbar ist.

Ich bitte Sie, im Interesse der Strafverfolgung und der Wahrheitsfindung im Strafprozess - das muss das Anliegen des Staates sein - hier dem Antrag der Minderheit zuzustimmen.