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Jositsch Daniel · Ständerat · 2021-12-14

Jositsch Daniel · Ständerat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion · 2021-12-14

Wortprotokoll

Artikel 316a wurde auch wieder vom Nationalrat eingefügt, ohne dass diese Bestimmung vorher in der Vorlage und insbesondere eben auch in der Vernehmlassung gewesen wäre. Es geht hier um die als "restaurative Gerechtigkeit" bezeichnete Möglichkeit, im Strafverfahren ein Mediationsverfahren durchzuführen.

Dieses Mediationsverfahren, also diese restaurative Gerechtigkeit, ist auch aus Sicht der Kommission eine interessante Ergänzung des Strafverfahrens und kann durchaus sinnvoll sein. Es ist also durchaus richtig, dass man sich auch darüber Gedanken macht, ob und in welcher Form man das ausführen möchte. Aber, und das ist die Kritik Ihrer Kommission für Rechtsfragen, der Entwurf des Nationalrates ist nicht wirklich ganz ausgegoren. Auf der einen Seite hat keine Vernehmlassung bei den Kantonen stattgefunden, und weil dieses Verfahren ja dann in erster Linie von den Kantonen umgesetzt wird, geht das eigentlich nicht. Wir müssen also hier sicher eine Schlaufe machen und die Kantone konsultieren.

Weiter ist die Bestimmung selbst etwas holprig oder noch nicht ganz befriedigend formuliert. Einerseits ist der Titel nicht wirklich passend. Er ist einfach aus dem Französischen - "justice restaurative" - übersetzt worden. Aber "restaurative Gerechtigkeit" ist eigentlich nicht verständlich für jemanden, der nicht weiss, worum es geht. Andererseits ist die Einordnung unklar. Der Nationalrat hat das Mediationsverfahren im Vorverfahren vorgesehen. Die Frage ist aber, auf welchen Verfahrensstufen das Mediationsverfahren wirklich zum Zug kommen soll. Dann gibt es Verzichtsmöglichkeiten gemäss Artikel 52 und folgende StGB; das sollte besser mit dem Mediationsverfahren verzahnt werden. Und es ist auch nicht ganz klar, in welchem Zusammenhang diese Bestimmung zum Antragsrecht des Geschädigten steht.

Deshalb ist es aus Sicht der Kommission für Rechtsfragen des Ständerates zweckmässiger, diese Bestimmung herauszulösen und in einer separaten Vorlage zu behandeln. Die Kommission für Rechtsfragen Ihres Rates beantragt also, Artikel 316a aus dieser Vorlage zu streichen. Aber damit sagt die Kommission nicht, dass es nicht wert sei, sich mit diesem Thema auseinanderzusetzen, im Gegenteil: Sie möchte im Rahmen einer Kommissionsmotion (21.4336) den Auftrag erteilen, dieses Thema in eine Gesetzgebungsvorlage, eine separate Vorlage zu integrieren, um das in einem separaten Verfahren zu behandeln. Die Streichung ist also kein Entscheid zum Thema selbst, sondern es ist lediglich ein Verfahrensentscheid, wonach wir gesagt haben, dass es hier, bei Artikel 316a, wenig Sinn macht, dass aber das Thema selbst auf dem Tisch bleiben soll.

Deshalb ist die Kommission für Rechtsfragen mit 9 zu 2 Stimmen bei 1 Enthaltung der Meinung, dass Artikel 316a gestrichen und das Verfahren im Rahmen einer Kommissionsmotion aufgenommen werden soll. Eine Minderheit möchte bei der Variante des Nationalrates bleiben.