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Jositsch Daniel · Ständerat · 2021-12-14

Jositsch Daniel · Ständerat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion · 2021-12-14

Wortprotokoll

Ich verspreche Ihnen, dass ich heute Morgen dann nicht mehr sprechen werde.

Bei der Strafrahmenharmonisierung gab es noch zwei, ich erlaube mir zu sagen, relativ unbedeutende Differenzen, die heute Morgen von der Einigungskonferenz ausgeräumt worden sind. Die eine Differenz ist in Artikel 174 verortet, betrifft aber zahlreiche weitere Bestimmungen, und zwar immer diejenigen Fälle, bei denen das Gesetz eine Freiheits- oder alternativ eine Geldstrafe und bei der Geldstrafe eine Mindesthöhe vorsieht.

Die Frage, die sich nun stellt, ist: Gilt diese Mindesthöhe bei der Geld- auch bei der Freiheitsstrafe? Am Beispiel von Artikel 174 Absatz 2 sehen Sie, dass gemäss Nationalrat vorgesehen wird: "[...] so wird er mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe nicht unter 30 Tagessätzen bestraft." Die Diskussion zwischen Ständerat und Nationalrat war, ob man das explizit festhalten soll. Sie haben regelmässig daran festgehalten, dass man das ändern soll. Das würde bedeuten, dass neu im Gesetz stünde: "[...] so wird er mit Freiheitsstrafe von 30 Tagen bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe nicht unter 30 Tagessätzen bestraft." Die Einigungskonferenz beantragt Ihnen, dem Beschluss des Ständerates, also dem von Ihnen gefassten Beschluss, zu folgen.

Die zweite Differenz betrifft Artikel 285, "Gewalt und Drohung gegen Behörden und Beamte": Das geltende Recht sieht hier eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder alternativ eine Geldstrafe vor. Sie wollten eine Freiheitsstrafe von drei Jahren und nur in leichten Fällen eine Geldstrafe als Alternative. Die Einigungskonferenz hat nun eine Kompromissvariante ausgearbeitet, gemäss der eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren die Regel ist und gemäss welcher der Richter in leichten Fällen auf Geldstrafe erkennen kann.

Die Einigungskonferenz beantragt Ihnen, diese beiden Änderungen vorzunehmen und damit das Gesetz zu bereinigen.