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Rechsteiner Thomas · Nationalrat · 2021-12-15

Rechsteiner Thomas · Nationalrat · Appenzell I.-Rh. · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2021-12-15

Wortprotokoll

Wir von der Mitte-Fraktion unterstützen die beantragten Änderungen des Militärgesetzes und der Armeeorganisation, welche im Rahmen der Umsetzung der Weiterentwicklung der Armee aufgekommen sind. Für uns ist Cyberdefence mit all ihren Ausprägungen eine zentrale Säule unserer Landesverteidigung. Wir haben uns auch bei anderen Vorstössen dafür eingesetzt. Die Etablierung eines Kommandos Cyber sowie die Ausbildung von Cyberspezialisten zeigt, dass die Armee die heutige Bedrohungslage richtig erkannt hat und sich rechtzeitig auf aktuelle und künftige Krisen und Konflikte vorbereitet. Das Kommando Cyber soll künftig die militärischen Schlüsselfähigkeiten in den Bereichen Lagebild, Cyberabwehr, IKT-Leistungen, Führungsunterstützung, Kryptologie und elektronische Kriegführung bereitstellen. Daten, ihre Auswertung, Übermittlung und Anwendung - und das auf einem eigenen, sicheren Netz - werden eine noch grössere Rolle spielen. Ohne Informationen und Daten sind keine Einsatzbefehle möglich. Der wirkungsvolle Schutz dieser Daten und aller Systeme ist notwendig und auch ein Teil der Verteidigung.

Es ist uns jedoch auch wichtig zu betonen, dass dieser Prozess die herkömmlichen Mittel und Truppen ergänzt, aber nicht ersetzt. Mit Cyber ist eine zusätzliche Gefahr vorhanden. Leider fällt keine bestehende Bedrohung gänzlich weg, weshalb auch den klassischen Fähigkeiten, also dem herkömmlichen Handwerk der Armee, weiterhin die notwendige Beachtung geschenkt werden muss. Bildlich gesprochen ist die Armee mit dieser Änderung auf dem Weg vom Eisen zum Glas. Während die schweren Mittel weiterhin aus Stahl sind, hat sich die Entwicklung der Kommunikation so etabliert, dass Glasfaser für Cyber, was die Übermittlungstechnik betrifft, zum Standard wird.

Mit der neuen Armeeorganisation wird das Cyberkommando auf die gleiche Stufe wie das Kommando Operationen und die Logistikbasis gestellt, was faktisch für den Bereich Cyber eine Aufwertung in der Organisation und eine Gleichstellung mit den anderen Bereichen ist. Das ist angebracht, zweckdienlich und wirkungsvoll. Die Änderung der Organisation der Armee alleine ist unserer Meinung nach noch kein Garant für die erfolgreiche Etablierung einer modernen, auf die aktuellen und künftigen Bedrohungen ausgerichteten Armee. Denn die Änderung muss mit personellen Ressourcen und fachlicher Qualifikation gestemmt werden. Das ist, wie wir alle wissen, derzeit eine der grössten Herausforderungen - im Übrigen nicht nur in der Armee, sondern auch in der Wirtschaft: Cyberexperten, Big-Data-Analysten und Softwarespezialisten sind sehr gesucht und nicht einfach zu finden. Der Ausbau der Personalbestände von derzeit 206 auf neu 575 Stellen ist deshalb sehr ehrgeizig.

Wie die neue Organisation gelebt und betrieben wird, ist eine grosse Herausforderung, aber gleichzeitig eine gute Chance, die Leistungsfähigkeit und die Fähigkeit zur Organisationsentwicklung der Armee unter Beweis zu stellen. Bei erfolgreichem Aufbau und Betrieb des Kommandos Cyber besteht das Potenzial, dass die Armee ein modernes, attraktives Bild in der Gesellschaft, bei den Dienstleistenden und auch international zeichnet. Wir von der Mitte wollen das ermöglichen und der Armee die gesetzlichen Rahmenbedingungen geben, um diese Neuausrichtung anzugehen. [PAGE 2594]

Die vorliegende Revision weist mehrere zusätzliche Änderungen in anderen Bereichen auf, in denen rechtlicher Handlungsbedarf besteht. Davon betroffen sind verschiedene weitere Bereiche der Ausbildung - unter anderem bei den Durchdienerinnen und Durchdienern -, einzelne Bestimmungen zum Einsatz der Armee im Assistenzdienst, die bedrohungsgerechte Aufgabenerfüllung der Armee im heutigen Umfeld, die Rechte und Pflichten der Armeeangehörigen und das militärische Gesundheitswesen.

Wir begrüssen diese Gesetzesänderungen, treten auf die Vorlage ein und stimmen ihr zu.

Ich komme zu den drei Minderheitsanträgen: Wir von der Mitte lehnen alle ab und bitten Sie, der Mehrheit zu folgen.

Zu Artikel 18, "Dienstbefreiung für unentbehrliche Tätigkeiten": Es ist für uns sehr wichtig, dass die Soll-Bestände der Armee garantiert werden. Bis über die grossen Systemfragen diskutiert wird, unterstützen wir deshalb die Festlegung der maximalen Ausbildungstage für Durchdiener auf 300 Tage, also die gesetzliche Verankerung des Übergangsrechts. Ein restriktiveres und einheitlicheres System bei der Dienstbefreiung für unentbehrliche Tätigkeiten begrüssen wir, insbesondere das Kriterium der Hauptberuflichkeit. Damit kann der vorhandene Widerspruch zur allgemeinen Militärdienstpflicht aufgelöst und Klarheit geschaffen werden.

Zu Artikel 52, "Militärische Mittel zur Verfügung ziviler oder ausserdienstlicher Tätigkeiten im Inland": Grossveranstaltungen, bei denen die Veranstalter an die Grenzen ihrer eigenen Möglichkeiten kommen, wie beispielsweise Wintersportveranstaltungen oder das Eidgenössische Schwingfest, werden schon heute von Angehörigen der Armee unterstützt. Wir müssen uns bewusst sein, dass diese ohne den Einsatz der Armee sehr schwierig durchzuführen wären. Wir begrüssen grundsätzlich, dass der Status quo gesetzlich verankert wird und somit Ausnahmen ermöglicht werden. Wir unterstützen die Erhöhung der Flexibilität und der Verfügbarkeiten, welche neu auch den Einsatz von Rekrutinnen und Rekruten in der Grundausbildung und nicht nur von Durchdienerinnen und Durchdienern oder von Armeeangehörigen im Wiederholungskurs ermöglicht. Wir bitten Sie deshalb, auch hier der Mehrheit zu folgen.

Noch zur Minderheit in Artikel 26b des Luftfahrtgesetzes: Die Mitte unterstützt den Vorschlag des Bundesrates, eine Militärluftfahrtbehörde zu installieren. Da es bisher für die Militärluftfahrt keine mit dem Bundesamt für Zivilluftfahrt vergleichbare Organisation gab, ist die Schaffung einer rechtlichen Grundlage für eine solche Behörde sinnvoll. Diese soll die Betriebssicherheit der Luftwaffe bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben im zivil und militärisch gemeinsam genutzten Luftraum verbessern. Dazu gehört insbesondere, die Aufsicht und Regulation im militärischen Flugwesen besser zu gewährleisten.

Die Minderheit Schlatter will nun die Untersuchungsstelle in der Militärluftfahrt nicht bei einer Stelle des VBS ansiedeln, sondern bei einer ausserparlamentarischen Kommission. Die Mitte unterstützt das nicht. Wir sind der Meinung, dass es schwierig wäre, das Know-how einer ausserparlamentarischen Kommission aufzubauen und auch aufrechtzuerhalten. Es ist in diesem Spezialgebiet unseres Erachtens gerechtfertigt, eine unabhängige, administrativ zugeordnete Einheit zu schaffen. Dieses Instrument ist in der Bundesverwaltung bereits etabliert, und es funktioniert.

Abschliessend und zusammenfassend bitte ich Sie deshalb im Namen der Mitte-Fraktion, alle Anträge der Mehrheit zu unterstützen und dem Gesetz ebenfalls zuzustimmen.