Schlatter Marionna · Nationalrat · 2021-12-15
Schlatter Marionna · Nationalrat · Zürich · Grüne Fraktion · 2021-12-15
Wortprotokoll
Das vorliegende Geschäft ist eine direkte Folge der Weiterentwicklung der Armee, deren Umsetzung 2023 ausläuft. Bei der Umsetzung zeigte sich, dass es in verschiedenen Bereichen Regelungsbedarf gibt. So umfasst die Vorlage verschiedene strukturelle Anpassungen in der Armee und der Militärverwaltung.
Die Grünen begrüssen die Schaffung eines Cyberkommandos und die damit verbundenen nötigen gesetzlichen Anpassungen der Armeeorganisation. Etwas kritischer waren die Grünen bei der Schaffung der Militärluftfahrtbehörde als Teil der Militärverwaltung. Ob eine zusätzlich geschaffene Militärluftfahrtbehörde in unserem kleinen, komplexen Luftraum tatsächlich Sinn macht, bleibt uns auch nach der Diskussion in der Kommission unklar. Wir befürchten, dass zusätzliche Kommunikationsprobleme zwischen der zivilen und der militärischen Behörde entstehen könnten. Auch konnte uns nicht ganz plausibel erklärt werden, welche Aufgaben heute ungenügend erfüllt werden können und dafür sorgen, dass eine solche zusätzliche Behörde nötig wird. Die Schaffung der neuen Behörde ist denn auch nicht die Folge von Problemen - so wurde es uns erklärt -, sondern die Folge von äusseren Umständen, nämlich davon, dass die zivile Luftfahrt international harmonisiert funktioniert und sich die beiden Bereiche an unterschiedlichen Regulierungen orientieren müssen.
Bei der Schaffung der Behörde geht es denn auch nicht darum, dass ein funktionierendes System umgekrempelt werden soll. Es ist, so wie wir das verstanden haben, keine organisatorische Änderung, sondern mehr eine formelle. Deshalb werden wir das Vorgehen unterstützen.
Lassen Sie mich hier noch zwei weitere Punkte erwähnen, die die Grünen an der Vorlage etwas kritisch sehen. Das sind einerseits die Polizeibefugnisse, die es in den Formulierungen teils schwierig machen, die Aufgaben gegenüber polizeilichen Tätigkeiten abzugrenzen. Eine Vermischung der Aufgaben der Armee und der Polizei sollte unbedingt vermieden werden. Wir wünschen uns eine gesetzlich genügend klare Regelung und hoffen, dass diesem Anliegen in der Verordnung Rechnung getragen wird. Einen zweiten Diskussionspunkt bot uns die Bewaffnung der zivilen Angestellten der Militärverwaltung. Die jetzige Formulierung ist sehr offen und lässt die Bewaffnung praktisch überall zu. Für uns ist aber klar: Mehr Waffen machen unser Land nicht sicherer. Eine Bewaffnung der zivilen Angestellten der Militärverwaltung ist nur in Ausnahmefällen und bei klar abgegrenzten Aufgaben zu erlauben. Wir begrüssen es, wenn Frau Bundesrätin Amherd die konkreten Anwendungsfälle nachher noch kurz umreisst.
Die Minderheit Pointet bei Artikel 18 unterstützt die grüne Fraktion. Dabei geht es wie bei meiner Minderheit um die Militärdienstbefreiung für Menschen, die unentbehrliche Tätigkeiten ausüben, die beispielsweise in Medizinalberufen arbeiten. Gerade diese Menschen sind aufgrund der hohen Belastung oft in Teilpensen tätig. Aber das zivile Gesundheitswesen braucht gerade in der aktuellen Krise jede qualifizierte Hand, auch wenn sie die Tätigkeit nicht vollberuflich ausübt. Werden diese Personen von der Armee dringend benötigt, können sie trotzdem aufgeboten werden. Die zweite Minderheit Pointet unterstützen die Grünen nicht.
Die grüne Fraktion wird auf die Vorlage eintreten und ihr in der Gesamtabstimmung voraussichtlich zustimmen.