Müller Leo · Nationalrat · 2021-12-15
Müller Leo · Nationalrat · Luzern · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2021-12-15
Wortprotokoll
Mit der Volksinitiative wollen die Initianten die Massentierhaltung in der Schweiz verbieten. Ich frage mich, ob die Initianten nicht festgestellt haben, dass wir in der Schweiz ja gar keine Massentierhaltung haben. Die [PAGE 2611] Höchstgrenzen, die in der Schweiz festgelegt sind, liegen wesentlich unter den heutigen Betriebsgrössen in den umliegenden Ländern.
Die Schweizer Landwirtschaft basiert auf Familienbetrieben. Hier haben wir viel kleinere Betriebe. So ist der durchschnittliche deutsche Betrieb dreimal grösser als der durchschnittliche Schweizer Betrieb. Zum Vergleich: In Deutschland leben 77 Prozent der Masthühner in Betrieben mit mehr als 50[NB]000 Tieren. In der Schweiz gibt es gar keine solch grossen Betriebe, weil das gar nie zugelassen wurde. Ein zweiter Vergleich: 75 Prozent der Rinder in Deutschland leben in Betrieben mit über 100 Tieren. In der Schweiz sind das weniger als 1 Prozent.
Mit diesen Vergleichen will ich darauf hinweisen, dass in der Schweiz schon seit Langem darauf geachtet wird, keine Massentierhaltung entstehen zu lassen. Zudem werden die Tiere in der Schweiz tierfreundlich gehalten. Wenn ich mir solche Voten wie schon dasjenige des Vorvorredners anhöre, stelle ich fest, es wird gar nicht realisiert, dass die Tiere genau gleich viel Platz haben müssen, ob sie nun in grösseren oder in kleineren Betrieben gehalten werden. Es wird immer suggeriert, in Grossbetrieben hätten die Tiere weniger Platz als in Kleinbetrieben. Das stimmt einfach nicht! Ich bitte Sie, das zur Kenntnis zu nehmen.
Aus diesen Gründen ist diese Initiative abzulehnen, ebenso auch, weil eine privatrechtliche Richtlinie in die Verfassung aufgenommen werden soll. Das ist nicht verfassungswürdig.
Dann gibt es den direkten Gegenvorschlag des Bundesrates. Auch dieser direkte Gegenvorschlag löst kein Problem. Entgegen dem Titel der Initiative geht es im Gegenvorschlag nur um Haltungsformen und nicht um Grossbetriebe. Der Gegenvorschlag steht den Forderungen, die an die Landwirtschaft gestellt werden, diametral entgegen. Sie wissen ja, dass die Landwirtschaft aufgefordert ist, die Ammoniakbelastung um 20 Prozent zu senken. Mit dem Gegenvorschlag würde genau das Gegenteil bewirkt, nämlich, dass die Ammoniakbelastung um über 2 Prozent ansteigen würde. Das ist der eine Widerspruch. Der zweite Widerspruch besteht darin, dass Tausende von neuen Ställen gebaut werden müssten, um den Anforderungen zu genügen. Das würde dem Raumplanungsgesetz klar widersprechen. Sie wissen ja, wie schwierig es ist, ausserhalb der Bauzone neue Gebäude zu erstellen. Damit würden wir bewirken, dass genau das passiert.
Ein weiterer gravierender Mangel des Gegenvorschlags besteht darin, dass an die Produktion im Inland wesentlich höhere Anforderungen gestellt würden, während an den Import keine weiteren Anforderungen gestellt würden. Das heisst, die Spiesse würden ungleich lang gestaltet: Die Spiesse für die Schweizer Produktion würden verkürzt, jene aus dem Ausland wären um einiges länger. Das geht nicht!
Ich komme zum Schluss: Die effektivste Einflussnahme auf die Tierhaltungsformen erfolgt nicht durch staatliche Eingriffe, sondern über die Kaufentscheide der Konsumierenden. Würden Lebensmittel nicht nur im Ausmass von rund 12 Prozent von Betrieben gekauft, welche die Anforderungen der Initianten erfüllen, würden sich die Tierhaltungsformen unweigerlich in diese Richtung bewegen. Das ist das Entscheidende! Dazu brauchen Sie keinen Stimmzettel, dazu brauchen Sie den entsprechenden Kaufentscheid vor dem Einkaufsregal.
Ich bitte Sie, Volk und Ständen die Volksinitiative zur Ablehnung zu empfehlen, auf den direkten Gegenvorschlag nicht einzutreten und auch den Minderheitsantrag auf Rückweisung an die Kommission abzulehnen.