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Stähelin Philipp · Ständerat · 2002-11-27

Stähelin Philipp · Ständerat · Thurgau · Christlichdemokratische Fraktion · 2002-11-27

Wortprotokoll

Hier geht es um den Anpassungsrhythmus der Renten. Bis 1994 galt für die Anpassung der Dreijahresrhythmus. Seither werden die Renten in der Regel im Zweijahresrhythmus der Lohn- und Preisentwicklung angepasst. Steigt die Teuerung um mehr als 4 Prozent an, wird der Zweijahresrhythmus unterbrochen. Der Bundesrat schlägt vor, als Bremse für eine Erhöhung der Ausgaben die Renten wieder im Dreijahresrhythmus der Teuerung anzupassen. Früher findet diese Anpassung wiederum statt, wenn seit der letzten Erhöhung die Preise um mehr als 4 Prozent angestiegen sind. Beibehalten bleibt der bisherige Mischindex, der also je hälftig auf der Lohnentwicklung und der Preisentwicklung beruht. Auf lange Sicht werden durch die Änderung jährliche Einsparungen von 150 Millionen Franken erwartet. Der Antrag geht also in Richtung Konsolidierung der Finanzlage der AHV.

Der Nationalrat ist dem Entwurf des Bundesrates gefolgt, nachdem Varianten verworfen wurden, entweder bei der heutigen Regelung zu bleiben oder aber umgekehrt die Anpassung nur alle vier Jahre vorzunehmen. Auch Änderungen des Mischindexes wurden verworfen. Unsere Kommission schliesst sich Bundesrat und Nationalrat an, insbesondere auch mit Blick auf den folgenden Artikel 33quater, der quasi einen Notausgang darstellt.