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Glättli Balthasar · Nationalrat · 2021-12-15

Glättli Balthasar · Nationalrat · Zürich · Grüne Fraktion · 2021-12-15

Wortprotokoll

Wer stimmt, bestimmt - so heisst es doch immer in unserer Demokratie, und im Staatskundeunterricht betonen die Lehrerinnen und Lehrer das Gleiche wie wir jeweils bei Podiumsdebatten und in Wahlkämpfen: Jede Stimme zählt.

Das Problem ist allerdings: Bei unseren Nationalratswahlen zählt nicht jede Stimme gleich viel, und gewisse Stimmen zählen überhaupt nicht. Der Initiant hat es ausgeführt, ich muss das nicht im Detail nochmals wiederholen. In der Summe wird die Erfolgswertgleichheit nicht erreicht. Auf kantonaler und kommunaler Ebene wurde dies schon länger bemängelt. Auf den Grünen Mathis Kläntschi und die Grünen Zürich geht die erfolgreiche Klage ans Bundesgericht zurück, welches das damalige Wahlsystem der Stadt Zürich aufgrund der Wahlkreiseinteilung, namentlich wegen zu kleiner Wahlkreise, als verfassungswidrig einstufte. Die Begründung des [PAGE 2634] Bundesgerichts zu diesem Urteil trifft im Wesentlichen auch auf das heutige Nationalratswahlsystem zu, welches somit wohl ebenfalls verfassungswidrig ist.

Als in Stadt und Kanton Zürich zur Lösung des Problems der sogenannte doppelte Pukelsheim eingeführt wurde, haben die Gegner Horrorszenarien an die Wand gemalt: Das System führe zu völlig willkürlichen Verwerfungen und untergrabe damit letztlich die Akzeptanz der Resultate der Wahlen. In den kleinen Wahlkreisen führe es dazu, dass die dort starken Parteien nicht mehr eine Vertretung ins Parlament schicken könnten. Fakt ist: Nach Stadt und Kanton Zürich führten 2008 auch die Kantone Aargau und Schaffhausen per Volksabstimmung ein entsprechendes Wahlsystem ein, weitere Kantone folgten. Ich erspare Ihnen die Aufzählung. Eines ist klar: In keinem dieser Kantone ist seit der Einführung des doppelten Pukelsheim effektiv der Umstand bemängelt worden, das System führe zu völlig unberechenbaren Resultaten.

Gerne gehe ich noch auf ein Gegenargument gegen die Einführung des Doppelproporzes ein. Der Einwand ist berechtigt, deshalb möchte ich darauf eingehen, es gibt nämlich auch eine Lösung dafür. Der Einwand betrifft die kleinsten Kantone, die allenfalls gar nur einen einzigen Sitz zu vergeben haben. Dort gibt es heute, obwohl es Proporz heisst, faktisch eine Majorzwahl. Es kann nicht sein, das finde auch ich, dass in einem solchen Kanton nicht jene Person in den Nationalrat gewählt würde, die im Kanton die höchste Stimmenzahl erreicht hat.

Eine Doktorarbeit hat genau dieses Thema behandelt und Simulationen dazu gemacht. Sebastian Maier hat in seiner Dissertation "Biproportional Apportionment Methods: Constraints, Algorithms, and Simulation" den majorzbedingten Doppelproporz nach der Regel "winner take one" entworfen. In jedem Wahlkreis geht ein Sitz sicher an den Gewinner. Die ausführlichen Simulationen zeigten, dass das Winner-take-one-Prinzip, welches gegenläufige Sitzzuteilungen in Einerwahlkreisen unterbindet, erfreulicherweise umgekehrt nicht zur Folge hat, dass in den anderen Wahlkreisen die Anzahl von gegenläufigen Sitzvergebungen steigt, also dass in anderen Wahlkreisen mehr quasi unlogische Sitzverteilungen stattfinden.

Um das Winner-take-one-Prinzip erweitert, ist der Doppelproporz ein taugliches System, um auch in der Schweiz endlich die Erfolgswertgleichheit auf der Ebene der Nationalratswahlen einzuführen. Ich habe in der Kommission den Vertreter der Initianten gefragt, und die Antwort war klar: Natürlich würden sie gerne auch einer solchen Verbesserung zustimmen.

In modernen Demokratien sind die Wahlrechtsgrundsätze einzuhalten: Wahlen müssen periodisch, allgemein, gleich, geheim und frei sein. Gleichheit, das bedeutet eben Zählwertgleichheit, also "one person, one vote", Stimmkraftgleichheit - jede Entität muss also gleich angemessen vertreten sein - und Erfolgswertgleichheit.

Sagen Sie Ja zu einer Demokratie, die diese Grundwerte auch umsetzt.