Fluri Kurt · Nationalrat · 2021-12-15
Fluri Kurt · Nationalrat · Solothurn · FDP-Liberale Fraktion · 2021-12-15
Wortprotokoll
Auf Bundesebene besteht die Praxis, dass Gesetzesänderungen in der Abstimmungsfrage mit dem offiziellen Titel des Gesetzes und mit der Klammerbemerkung "Änderung" umschrieben werden. Diese Praxis hat zwar den Vorteil, objektiv und neutral über den Abstimmungsgegenstand zu informieren. Sie hat aber auch den Nachteil, dass der Inhalt der Vorlage nicht immer auf dem Abstimmungszettel erkennbar ist. Die Initiantin hat ein Beispiel von der Abstimmung vom 27. September 2020 genannt.
Ihre Kommission hat dieses Problem erkannt und anerkannt. Auch sie erachtet es als wichtig, dass bei der Erarbeitung der Erlasse sowohl im vorparlamentarischen als auch im parlamentarischen Verfahren die Titelgebung zu beachten ist. Eine zentrale Rolle kommt hier ihrer Ansicht nach aber den parlamentarischen Sachbereichskommissionen zu. Deshalb hat sie am 19. November 2020 beschlossen, dass die Praxis der Titelsetzung bei Gesetzen verbessert werden müsse, und ein entsprechendes Schreiben an die anderen Sachbereichskommissionen der eidgenössischen Räte und an den Bundesrat gerichtet.
Anlässlich der Vorprüfung dieser parlamentarischen Initiative und der parlamentarischen Initiative Grossen Jürg 20.462 wurden andere aktuelle Beispiele zitiert, bei welchen klärende Untertitel fehlten. Die Kommission möchte deshalb überprüfen, ob die Zuständigkeiten im parlamentarischen Prozess allenfalls doch rechtlich verankert werden sollten, weshalb sie der erwähnten Initiative Grossen Jürg mit 11 zu 9 Stimmen bei 2 Enthaltungen Folge gegeben hat. Diese Initiative befindet sich nun in der ständerätlichen Staatspolitischen Kommission.
Hingegen sieht die Mehrheit Ihrer Kommission keinen Mehrwert darin, das Erfordernis der Formulierung einer klaren, objektiven und nicht irreführenden oder suggestiven Abstimmungsfrage im Bundesgesetz über die politischen Rechte festzuhalten. Wer wäre denn für diese Abstimmungsfrage zuständig, und in welchem Zeitpunkt müsste diese Formulierung vorgenommen und allenfalls präzisiert werden? Der genaue Inhalt einer Vorlage ist unter Umständen erst gegen Schluss einer parlamentarischen Initiative klar. Deshalb ist die Mehrheit Ihrer Kommission der Auffassung, dass es an uns, den politischen Akteuren im Parlament, ist, unsere Vorlagen mit einem Titel zu versehen, der für die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger klar ist. Mit der Definition dieser Verantwortung, Zuständigkeit und gleichzeitig Kompetenz erachtet es die Mehrheit Ihrer Kommission nicht mehr als sinnvoll, dieser parlamentarischen Initiative Suter Folge zu geben.
Die Minderheit der Kommission sieht aber einen generellen Handlungsbedarf, weshalb sie neben der Initiative Grossen Jürg auch der vorliegenden Initiative Folge geben möchte.
Die Kommission ist aber mit 15 zu 6 Stimmen bei 1 Enthaltung der Auffassung, das sei nicht nötig, weshalb ich Sie im Namen der Kommission bitte, dieser Initiative keine Folge zu geben.